Ratgeber Steuertipps
Während ihres Berufslebens können Beschäftigte viele Tausend Euro Steuern sparen. Hier gibt es praktische Steuertipps dazu.
Sie macht keinen Spaß. Sie kostet Zeit. Und oft Nerven. Aber Sie lohnt sich am Ende fast immer: die Steuererklärung. Im Durchschnitt erhält man bei einer Erstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück – pro Jahr! Und dank digitaler Hilfe von PC-Programmen oder auch Apps können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Kampf mit den Formularen in den meisten Fällen selbst gewinnen.
Dazu gleich der Spoiler: Es gibt hier keine besonderen Tipps etwa für Selbstständige, Rentner oder Vermieter. aktiv richtet sich vor allem an Beschäftigte – also an alle, die mit ihrer Steuererklärung eine „Anlage N“ abgeben müssen.
Ihr zu versteuerndes Einkommen können die meisten Arbeitnehmer senken – ganz einfach per Steuererklärung
Immerhin gut 35 Millionen Menschen bundesweit sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, also die weitaus meisten Erwerbstätigen hierzulande. Beim größten Teil von ihnen zieht der Betrieb erst mal „zu viel“ Lohnsteuer ab. Das ist aber auch so vorgeschrieben.
Denn von vielen privaten Dingen, die das zu versteuernde Einkommen und damit die endgültige Steuerlast senken können, weiß die Firma ja gar nichts. Zum Beispiel von den hohen Kinderbetreuungskosten, von der privaten Altersvorsorge, von fallweisen Handwerker-Arbeiten im Haushalt. Und von sogenannten außergewöhnlichen Belastungen wie etwa Unterhaltszahlungen oder auch von bestimmten Versicherungen, die man von der Steuer absetzen kann. Diese und viele andere Posten kann man daher nur selbst und nur nachträglich per Steuererklärung geltend machen. Wobei es manchmal gut möglich ist, schon die laufende Belastung durch einen Steuerfreibetrag zu mildern.
Ein langer Weg zur Arbeit bringt oft schon eine Steuererstattung – weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird
Steuersenkend wirken auch die Kosten der täglichen Fahrt zum Betrieb. Wenn man eine einfache Wegstrecke von knapp 20 Kilometern hat, bekommt man dank der Pendlerpauschale auf jeden Fall schon etwas Steuergeld zurück – ganz unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Denn allein durch die Entfernungspauschale werden bei einem so langen Weg zur Arbeit die 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag übertroffen, die das Finanzamt pauschal und ohne Nachweis als Werbungskosten abzieht.
Dass trotzdem viele Menschen Jahr um Jahr keine Steuererklärung abliefern (und damit oft viel Geld verschenken), liegt daran, dass in Deutschland nicht jeder eine Steuererklärung machen muss. Eine Pflicht dazu gibt es nur in klar bestimmten Fällen: Wenn zum Beispiel Ehepaare unterschiedliche Steuerklassen haben. Oder wenn jemand sogenannte Lohnersatzleistungen bezogen hat, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder auch Elterngeld. (Wer alles eine Steuererklärung machen muss und bis wann, erklären wir hier auf aktiv-online.)
Die deutsche Lohnsteuer ist progressiv ausgestaltet: Starke Schultern sollen mehr tragen als schwache
Die Lohnsteuer, also der Steuerabzug durch die Firma, hat im Jahr 2022 rund 223 Milliarden Euro in die Staatskassen gespült. Das war ziemlich genau ein Viertel der gesamten deutschen Steuereinnahmen, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Wobei die Lohnsteuer streng genommen keine eigene Steuerart ist, sondern „nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer“, wie das Bundesfinanzministerium erklärt. Heißt: Die Regeln und insbesondere der Steuertarif sind gleich.
Dieser Steuertarif ist in unserer Sozialen Marktwirtschaft „progressiv“ ausgestaltet: Wenn man mehr verdient, muss man mehr Steuern zahlen – und das nicht etwa nur mit gleichbleibender Quote. Denn mit steigendem Einkommen wird der Anteil, den sich der Staat jeweils vom Brutto nimmt, immer größer. Starke Schultern sollen mehr tragen als schwache, das ist die soziale Idee dabei.
Viele Mitmenschen zahlen gar keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer
Der sogenannte Eingangssteuersatz liegt aktuell bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent, und dann gibt es noch den Reichensteuersatz bei sehr hohen Einkommen: 45 Prozent. Wobei der Spitzensteuersatz inzwischen viel mehr Bundesbürger betrifft als früher, weil der Steuertarif nicht an die Einkommensentwicklung angepasst worden ist. Heute greift der Spitzensteuersatz bei einem Single schon ab 62.810 Euro zu versteuerndem Einkommen! „Der Spitzensteuersatz trifft damit nicht nur die Bezieher hoher Einkommen, sondern auch immer größere Teile der Mittelschicht“ – das beklagt zum Beispiel der Bund der Steuerzahler seit Jahren.
Über die Einkommensteuer wird also kräftig von oben nach unten umverteilt. Das sollte man wissen – und auch, dass Zigmillionen Mitmenschen gar keine oder nur sehr wenig Einkommensteuer zahlen! Die ökonomisch gesehen „untere Hälfte“ der Steuerpflichtigen trägt hierzulande nicht mal ein Zehntel zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei.
Achtung: Das Wort „Steuerfreibetrag“ kann unterschiedliche Bedeutungen haben
Wer sehr wenig verdient, ist von Lohnsteuer überhaupt nicht betroffen, weil das finanzielle Existenzminium in unserem Sozialstaat nicht besteuert werden darf. Der steuerliche Freibetrag, der regelmäßig angehoben wird, liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro zu versteuerndem Einkommen (das Brutto-Jahreseinkommen kann also etwas höher sein). 2024 soll er auf 11.604 Euro steigen. Für Paare gilt jeweils der doppelte Betrag. Und pro Kind kommt ein Kinderfreibetrag von 6.024 Euro hinzu, der 2024 auf 6.384 Euro steigen soll.
Wobei man übrigens diesen allgemeinen Steuerfreibetrag, der amtlich „Grundfreibetrag“ heißt, nicht etwa verwechseln sollte mit einem persönlichen Lohnsteuerfreibetrag, den man beim Finanzamt beantragen kann – zum Beispiel wegen einer dauerhaften doppelten Haushaltsführung und hohen Unterhalts- oder Kinderbetreuungskosten.
Um solche und andere knifflige Steuerfragen möglichst verständlich zu erklären, arbeitet aktiv regelmäßig mit Experten etwa vom Bund der Steuerzahler oder vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine zusammen. Hier auf unserer Themenseite, in den oben aufgelisteten Artikeln, finden Sie die entsprechenden Ratgeber.
Haben Sie allgemeine Fragen rund um die Steuererklärung für Arbeitnehmer und ihre Familien? Schreiben Sie uns gerne an:
leserfrage@aktiv-online.de