Einen Freibetrag eintragen zu lassen führt dazu, dass der Betrag, von dem der Arbeitgeber Steuern abführt, geringer ausfällt. „Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird dann vom monatlichen Gehalt abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird“, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt.

So landet mehr vom Lohn sofort auf dem Arbeitnehmer-Konto. Der Steuerzahler muss dementsprechend nicht erst auf eine Rückzahlung durch die Steuererklärung im kommenden Jahr warten.

Steuerfreibeträge für Fahrten zur Arbeit, Krankheiten oder Unterhaltszahlungen

Freibeträge gibt es zum Beispiel für Werbungskosten: Wer beispielsweise täglich lange zum Arbeitsplatz unterwegs ist, wird hohe Fahrtkosten haben, die er als Freibetrag eintragen lassen kann. Auch die Ausgaben für Fachliteratur oder Berufskleidung zählen zu den Werbungskosten. Ebenso Fortbildungskosten, die Beiträge zu Berufsverbänden oder eine doppelte Haushaltsführung. 

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Weitere Freibeträge für Kinder bei Krankheit oder Pflege geltend machen

Entstehen durch eine Krankheit oder durch die Pflege Kosten, gibt es auch für sie einen Steuerfreibetrag. Sie fallen mit weiteren Ausgaben unter „außergewöhnliche Belastungen“, wie es in der Fachsprache heißt. Unterhaltsleistungen, Kosten für die Kinderbetreuung oder beispielsweise Spenden kommen ebenfalls für einen Freibetrag infrage. Sie gehören steuerlich gesehen zu den Sonderausgaben.

Zusätzlich können Freibeträge für Handwerkerleistungen oder die Ausgaben für die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen eingetragen werden. Darunter versteht man zum Beispiel den Lohn für die Putz- oder Gartenhilfe.

Welche Grenze für den Freibetrag überschritten werden muss

Um den Steuerfreibetrag zu bekommen, müssen die Ausgaben jährlich höher als 600 Euro liegen. Allerdings zieht das Finanzamt bei den Werbungskosten sowieso den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro ab. „Angenommen, ein Arbeitnehmer will seine Kosten für die Fahrten zur Arbeit und die Arbeitskleidung als Werbungskostenfreibetrag eintragen lassen, macht das aber nur Sinn, wenn diese also höher als 1.600 Euro liegen“, sagt die VLH-Sprecherin. Anders zum Beispiel bei den Handwerkerkosten: Da gibt es die 600-Euro-Grenze überhaupt nicht.

Wo man für Steuerfreibeträge das richtige Formular findet

Jeder Arbeitnehmer muss selbst prüfen, ob er diese Bedingung erfüllt. Die Nachweise darüber muss er dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen. Damit der Freibetrag dann auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann, muss man einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.

Auf aktiv-online.de können Sie das Formular zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung  des Bundesministeriums der Finanzen herunterladen. Er muss ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Finanzamt geschickt werden, zusammen mit den Nachweisen über die voraussichtlichen Kosten.

Ein Steuerfreibetrag und Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Gewährt das Finanzamt den Freibetrag, wird er auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen. Dadurch weiß der Arbeitgeber, dass er weniger Steuern abziehen muss. Wichtig: Wird einem Steuerzahler ein Freibetrag eingetragen, ist er in der Regel verpflichtet, im kommenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben.

Welche Fristen man beachten sollte

„Wer den Freibetrag für das laufende Jahr nutzen möchte, hat für den Antrag bis spätestens 30. November Zeit“, sagt Christina Georgiadis. „Unser Tipp: Das lohnt sich oft noch, wenn im Dezember eine Einmalzahlung wie ein Bonus oder Weihnachtsgeld an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Denn dann wird der gesamte Freibetrag im Januar angerechnet." Wer dagegen lieber monatlich von der Steuererleichterung profitieren will, solle direkt im Dezember die Freibeträge fürs nächste Jahr beantragen. Das allerdings ist nur alle 24 Monate nötig, denn ein einmal eingetragener Freibetrag bleibt in der Regel für zwei Jahre gültig – wenn die Ausgabenhöhe nicht unter die entsprechende Grenze sinkt.