Bei Geburt eines Kindes haben die Eltern Anspruch auf Geld vom Staat. Dabei können sie zwischen dem klassischen Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus wählen. Man kann auch beides miteinander kombinieren, also beispielsweise in den ersten Lebensmonaten des Kindes Basiselterngeld nehmen und danach Elterngeld Plus. Die Plus-Variante kann jeder beantragen, auch Hausfrauen und -männer. Besonders sinnvoll ist sie aber vor allem dann, wenn die Eltern schon bald nach der Geburt wieder arbeiten gehen.

Elterngeld: Was sich durch Corona geändert hat

Das Bundesfamilienministerium hat aufgrund der Corona-Pandemie einige Elterngeld-Regeln vorübergehend angepasst. Die meisten dieser Regelungen sind inzwischen ausgelaufen, lediglich das Thema Ausklammerung ist noch relevant. 

Ausklammerung: Kalendermonate aus der Zeit von 1. März 2020 bis zum 23. September 2022 können auf Antrag bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Und zwar dann, wenn in diesem Zeitraum Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie vorliegen. Das bedeutet, dass bestimmte Monate bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So sollen kurzfristige Einkommensausfälle – etwa wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit – die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren, die Eltern können die entsprechenden Monate von der Elterngeldberechnung ausnehmen. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich dadurch um die Zahl der ausgeklammerten Monate in die Vergangenheit. Dazu ein Beispiel: Das Kind wird im Januar 2023 geboren, der Bemessungszeitraum wäre normalerweise von Januar 2022 bis Dezember 2022. Im Februar und März 2022 ist die Mutter aber in Kurzarbeit. Der Bemessungszeitraum fürs Elterngeld verschiebt sich daher auf Antrag: Gewertet werden dann die Monate November 2021 bis Januar 2022 sowie die Monate April bis Dezember 2022. Die beiden Kurzarbeits-Monate Februar und März 2022 fallen also aus der Berechnung heraus. Weitere Infos: familienportal.de

Elterngeld-Anspruch ist abhängig vom Einkommen

Doch Vorsicht! Die Berechnung ist viel komplizierter, als es auf den ersten Blick aussieht. Überall liest man nämlich, dass berufstätige Eltern mit dem Elterngeld Plus nur halb so viel Elterngeld bekommen, dafür aber doppelt so lange. Doch das stimmt nur in ganz bestimmten Fällen. Wenn man zu viel verdient, wird das Elterngeld Plus nämlich genauso gekürzt, wie es auch beim klassischen Basiselterngeld schon immer der Fall war.

Dazu muss man wissen, dass das Elterngeld kein fester Betrag ist, wie beispielsweise das Kindergeld, sondern einkommensabhängig berechnet wird. Dabei geht es immer nach dem Nettoeinkommen. Entscheidend ist dabei nicht, was auf dem Gehaltszettel steht, sondern das vom Amt berechnete Netto.

Was ist das Elterngeld Plus und wie rechnet das Amt?

Das Elterngeld soll den Verdienstausfall durch das Kind ausgleichen. Sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus ersetzen 65 Prozent des „verlorenen“ Einkommens, bei geringem Gehalt bis zu 100 Prozent. Dabei gilt: Je größer der Einkommensverlust, desto höher ist das Elterngeld. Aber: Das Elterngeld Plus ist gedeckelt. Maximal gibt es 50 Prozent des höchstmöglichen Basiselterngeld-Satzes.

Dazu ein Beispiel: Wer vor der Geburt 1.400 Euro verdient hat und nach der Geburt zu Hause bleibt, verdient natürlich nichts mehr. Damit hat man den maximal möglichen Einkommensverlust, im Beispiel 1.400 Euro. In diesem Fall gibt es beim klassischen Basiselterngeld die höchstmögliche Summe. Im Beispiel sind das 65 Prozent von 1.400 Euro, also 910 Euro. Entscheidet man sich dagegen für das Elterngeld Plus, hätte man einen Anspruch auf die Hälfte dieses individuellen Höchstsatzes, im Beispiel also auf 455 Euro (910 geteilt durch zwei). Diese Summe würde doppelt so lange gezahlt.

Wer dagegen vor der Geburt 1.400 Euro netto verdient hat und danach 800 Euro, hat einen geringeren Einkommensverlust von 600 Euro. In diesem Fall werden sowohl beim Basiselterngeld als auch beim Elterngeld Plus 390 Euro (65 Prozent von 600 Euro) gezahlt, in der Plus-Variante aber doppelt so lange.

Elterngeld Plus und Zuverdienst: Nicht zu viel verdienen

Achtung: Berufstätige Eltern bekommen nicht in jedem Fall das volle Elterngeld Plus überwiesen. Auch bei der Plusvariante wird nämlich das eigene Einkommen angerechnet. Als Faustregel kann man sich hier merken: Das Nettoeinkommen nach der Geburt darf höchstens halb so hoch sein wie das Netto vor der Geburt. Wer vorher also beispielsweise 1.400 Euro netto hatte, darf danach nicht mehr als rund 700 Euro netto verdienen, ansonsten fällt auch das Elterngeld Plus geringer aus.

Eltern sollten besser noch einmal genau rechnen

Eltern müssen deshalb bei der Planung höllisch aufpassen. Wegen der Steuerprogression kann man nämlich nicht einfach nur die Stundenzahl halbieren. Man muss immer individuell ausrechnen, wie viele Stunden man maximal arbeiten kann, bevor das Netto-Gehalt zu hoch und damit das Elterngeld geringer ausfällt.

Im Internet gibt es einen Elterngeldrechner, mit dem man verschiedene Varianten durchrechnen kann. Allerdings ist die Bedienung ziemlich kompliziert. Leider kann man sich bei der Berechnung des Nettoeinkommens auch nicht auf die Angaben auf dem Gehaltszettel verlassen. Vielmehr berechnet die Elterngeldstelle das Nettoeinkommen anhand von Pauschalen selbst.

Fazit: Elterngeld oder Elterngeld Plus

Wegen der längeren Laufzeit bekommen Berufstätige mit dem Elterngeld Plus zwar insgesamt häufig deutlich mehr ausgezahlt als mit dem klassischen Basiselterngeld. Trotzdem sind sie in bestimmten Fällen nach wie vor schlechter gestellt als Eltern, die wegen der Kinder ganz zu Hause bleiben.

Zum Abschluss noch ein Tipp für verheiratete Paare: Wenn nur ein Partner später Elterngeld beziehen will, sollte er oder sie spätestens zu Beginn der Schwangerschaft in Steuerklasse III wechseln. In dieser Steuerklasse hat man das höchste Netto und bekommt deshalb später auch am meisten Elterngeld.


Rechenbeispiel:

Das vom Amt berechnete Nettoeinkommen vor der Geburt betrug 1.400 Euro. Maximal erlaubte Arbeitszeit nach der Geburt: 30 Stunden pro Woche, bei Geburten ab dem 1. September 2021 32 Stunden pro Woche:

Amtliches Netto nach der GeburtEinkommens­verlustBasis­elterngeld (65 Prozent des Einkommens­verlustes)Basis­elterngeld gesamt für 12 MonateElterngeld plus (doppelte Bezugs­dauer)Elterngeld plus gesamt für 24 Monate
01.400910 (Maximum)10.920 (Maximum)455 (50 Prozent des Maximums)10.920 (Maximum)
2001.2007809.360455 (50 Prozent des Maximums)10.920 (Maximum)
4001.0006507.800455 (50 Prozent des Maximums)10.920 (Maximum)
6008005206.240455 (50 Prozent des Maximums)10.920 (Maximum)
8006003904.6803909.360
1.000400300 (Mindestbetrag)3.600 (Mindestbetrag)2606.240
1.200200300 (Mindestbetrag)3.600 (Mindestbetrag)150 (Mindestbetrag)3.600 (Mindestbetrag)
1.400*0300 (Mindestbetrag)3.600 (Mindestbetrag)150 (Mindestbetrag)3.600 (Mindestbetrag)

* Dieser Fall tritt ein, wenn man schon vor der Geburt Teilzeit mit maximal 30 Stunden beziehungsweise 32 Stunden gearbeitet hat.

Alle Regelungen im Detail:

Weiteres zum Elterngeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
familienportal.de

Individuelle Beratung bekommen werdende Eltern bei ihrer zuständigen Elterngeldstelle oder bei Pro Familia. Zuständige Ansprechpartner unter:
profamilia.de