Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland basiert auf zwei Prinzipien – dem freien Markt einerseits und ausgleichender staatlicher Absicherung andererseits. Sie ermöglicht Wettbewerb und Wohlstand durch freies Unternehmertum. Zugleich schützt der Staat die Bürger durch die kollektiven Sozialversicherungen Kranken-, Pflege- und Rentenkasse, Arbeitslosen- und Unfallversicherung vor existenzbedrohenden Risiken.
Für einen sozialen Ausgleich sorgt der progressive Einkommensteuertarif: Wie viel Lohnsteuer man zahlt, ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Wer sehr wenig verdient, zahlt gar keine Einkommensteuer. Weitere wesentliche Elemente der Sozialen Marktwirtschaft sind die freie Preisbildung für Güter und Leistungen am Markt, Privateigentum an Produktionsmitteln und Gewinnstreben als Leistungsanreiz. Außerdem gewährt sie persönliche Freiheitsrechte wie Gewerbe-, Konsum-, Vertrag-, Berufs- und Koalitionsfreiheit.
Mit ihren gesetzlichen Rahmenbedingungen sichert sie auch den Wettbewerb und verhindert, dass Marktmonopole entstehen können. Zum Wesenskern unserer Sozialen Marktwirtschaft gehört nicht zuletzt die Tarifautonomie. Das heißt, der Staat hält sich aus der Lohnfindung raus. Über Entgelt und Arbeitsbedingungen verhandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer autonom.
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