Das, was am Monatsende als Lohn oder Gehalt auf dem Konto landet, unterscheidet sich doch sehr von dem Betrag, der als Monatsentgelt vereinbart worden ist. Wie dieser Unterschied genau zustande kommt, erklärt Alexander Trappe von der Datev in Nürnberg. Sie erstellt als Dienstleister monatlich mehr als 14 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für mittelständische Betriebe bis hin zu Konzernen.

Brutto – Netto: Was ist da der Unterschied?

Für den Unterschied gibt es eine einfache Erklärung: Auf der Gehaltsabrechnung steht oben der Bruttolohn – ausgezahlt wird aber der niedrigere Nettolohn, der unten ausgewiesen ist. Die Differenz entsteht durch die Abgaben in Form von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen, die der Beschäftigte von seinem Bruttolohn abführen muss. Das übernimmt monatlich der Arbeitgeber. Er überweist die Beträge an die entsprechenden Empfänger wie etwa die Kranken- und Rentenkasse. Der Nettolohn ist also der Teil des Gehalts, der nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und gegebenenfalls weiteren Posten etwa für die Betriebsrente übrig ist.

Wie da genau vorgegangen wird, zeigt ein Beispiel, das die Datev-Experten für aktiv-online berechnet haben: Herr Mustermann ist alleinstehend, hat keine Kinder und verdient 4.000 Euro im Monat brutto; Sonderzahlungen wie einen Bonus oder Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommt er nicht.

Zunächst wird die aufs Entgelt fällige Lohnsteuer berechnet. Wie hoch sie angesetzt ist, hängt von der Steuerklasse ab, zu der ein Berufstätiger gehört. „Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen“, erklärt Trappe. Welche Klasse für einen selbst relevant ist, hängt hauptsächlich vom Familienstand ab. Herr Mustermann hat als kinderloser Lediger Steuerklasse I. Zu dieser Gruppe zählen außer den Alleinstehenden auch noch dauerhaft getrennt Lebende beziehungsweise Geschiedene. Auch Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, bleiben jeweils in Steuerklasse I.

Alleinerziehende haben Steuerklasse II. Verheiratete können III, IV oder V wählen – was da sinnvoll ist, hängt vom Einkommen und den individuellen Gegebenheiten ab. Steuerklasse VI schließlich wird etwa bei einem Nebenjob zugrunde gelegt. Lesen Sie auf aktiv-online.de, wann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt.

Die Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug wichtig

Die Steuerklasse entscheidet darüber, welche Freibeträge angerechnet werden. Da Herr Mustermann alleinstehend und kinderlos ist, wird bei ihm automatisch nur der jährliche Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro angesetzt: Dieser Anteil des Einkommens soll dem Existenzminimum entsprechen und wird daher vor der Berechnung der Lohnsteuer abgezogen, bleibt also steuerfrei.

Im Fall von Herrn Mustermanns Einkommen in Höhe von 4.000 Euro erhält das Finanzamt laut Datev 588,41 Euro Lohnsteuer. Wäre er noch Kirchenmitglied, gingen von diesem Betrag je nach Konfession und Bundesland nochmals 8 beziehungsweise 9 Prozent an die jeweilige Kirche. Außerdem wird nach wie vor der Solidaritätszuschlag erhoben, der aber nur bei jenen fällig wird, die ein sehr hohes Einkommen haben – das wären dann noch einmal 5,5 Prozent des Einkommensteuerbetrags zusätzlich. Herr Mustermann ist davon aber nicht betroffen.

Weitere Freibeträge gibt es etwa für Kinder (6.024 Euro beziehungsweise die Hälfte pro Elternteil) und für Alleinerziehende, die zusätzlich einen Entlastungsbetrag (4.260) geltend machen können. Steuerzahler können außerdem auch noch andere individuelle Freibeträge vom Finanzamt eintragen lassen, erklärt Trappe: „Diese werden dann vom Arbeitgeber bei der Steuerberechnung mitberücksichtigt.“ Eine Möglichkeit hierfür wäre beispielsweise ein Freibetrag für sehr hohe Fahrtkosten, wenn ein Angestellter weit zur Arbeit pendelt. Zur Penderpauschale gibt es zusätzliche Infos auf aktiv-online.de.

Einmal jährlich müssen Unternehmen einen Lohnsteuerjahresausgleich machen

Für die Lohnsteuerberechnung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Monatsgehalt zwölfmal im Jahr anfällt, was jedoch oft nicht der Fall ist. Schließlich kommt es auch vor, dass jemand beispielsweise erst im Oktober in ein neues Unternehmen eintritt. Trappe: „Daher sind die Unternehmen verpflichtet, einmal jährlich selbst einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen und eventuell zu viel abgezogene Lohnsteuer zurückzuerstatten.“

Trotzdem sollte man stets im Folgejahr eine Steuererklärung machen, da der Arbeitgeber nicht alle absetzbaren Kosten kennt. Wenn etwa Kindergartengebühren fällig werden oder Handwerkerrechnungen bezahlt werden, kann man dem Fiskus meistens an diesen Kosten beteiligen. Lesen Sie auf aktiv-online.de, was bei einer Steuererklärung wichtig ist.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung

Mit der Lohnsteuer allein ist es jedoch nicht getan. Auch die Beiträge für die Sozialversicherung – Krankenkasse, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – zahlt der Arbeitgeber direkt an die jeweiligen Versicherungsträger. „Diese Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils hälftig“, sagt Trappe. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur der Zusatzbeitrag für die Pflegeversicherung, den Kinderlose zusätzlich zahlen müssen und den sie allein entrichten.

Für die Rentenversicherung sind insgesamt 18,6 Prozent des Bruttolohns fällig – das entspräche in unserem Fall 744 Euro, von denen Herr Mustermann 372 Euro selbst tragen muss – sein Bruttolohn verringert sich entsprechend um diese Summe.

Übrigens: Dass die gesetzliche Rente allein nicht reichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu halten, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Zusätzliche Altersvorsorge ist also nötig. Was man über die Rentenlücke wissen sollte, steht auf aktiv-online.de.

Für die gesetzliche Krankenkasse gehen 14,6 Prozent vom Brutto ab – im konkreten Fall sind das 584 Euro, Herr Mustermann muss davon also 292 Euro zahlen. Tatsächlich beträgt seine Prämie für die Krankenversicherung im Beispiel jedoch 324 Euro: Denn es kommt auch noch der Zusatzbeitragssatz für die Krankenkasse obendrauf, der je nach Kasse unterschiedlich sein kann. Im Durchschnitt und auch im Beispielfall beträgt er 1,6 Prozent, die Herr Mustermann auch wieder hälftig trägt: 32 Euro. Wechselt man zu einer günstigeren Kasse, sparrt man nicht nur selbst Geld, sondern auch der Betrieb. Wie der Krankenkassenwechsel ganz einfach funktioniert, lesen Sie auf aktiv-online.de. 

Schließlich muss Herr Mustermann noch in die Pflegeversicherung einzahlen. Hier liegt der Beitragssatz bei 3,05 Prozent vom Brutto. Im Beispiel wäre Herrn Mustermanns Anteil 61 Euro – ausgewiesen sind aber 75 Euro. Das liegt am Zusatzbeitrag in Höhe von 0,35 Prozent, den Menschen ohne Kinder zusätzlich zahlen müssen: Im Beispielfall sind das 14 Euro extra.

Und zu guter Letzt will auch noch die Arbeitslosenversicherung ihren Anteil von Herr Mustermanns Gehalt. Der Beitragssatz beträgt derzeit 2,6 Prozent, im Beispiel sind das 104 Euro, von denen Herr Mustermann wiederum die Hälfte zahlt, also 52 Euro.

Insgesamt summieren sich sämtliche Abzüge für die Sozialversicherung auf 823 Euro, die zuzüglich der Lohnsteuer in Höhe von 588,41 von Herrn Mustermann Brutto abgehen: Auf seinem Konto landen daher anstatt 4.000 Euro lediglich 2.588,59. Hier nochmals die Abzüge in einer Gesamtsicht:

Monatliches Bruttoeinkommen4.000,00 Euro
Lohnsteuer- 588,41 Euro
Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag- 324,00 Euro
Rentenversicherung- 372,00 Euro
Arbeitslosenversicherung- 52,00 Euro
Pflegeversicherung- 75,00 Euro
Monatliches Nettoeinkommen2588,59 Euro

Übrigens: Sollte Herr Mustermann Karriere machen, steigen seine Sozialabgaben mit dem Gehalt – bis er die Beitragsbemessungsgrenze(n) erreicht. Verdient er mehr als 7.300 Euro (7.100 Euro in den neuen Ländern), muss er für die diesen Wert übersteigenden Einkünfte keine Beiträge für die Rentenversicherung mehr zahlen. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze niedriger, hier zahlt man schon ab 4.987,50 Euro Monatseinkommen relativ weniger Beitrag. 

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie uns gerne an: leserfrage@aktiv-online.de

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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