Berlin. Wenn sich ein Kind ankündigt, ist das für die jungen Eltern meistens wunderschön. Nachwuchs kostet aber leider auch viel Geld. Damit die Familienfinanzen da nicht zu sehr ins Wackeln geraten, gibt unser Sozialstaat eine ganze Menge dazu! Nach der Geburt vor allem das Elterngeld – das es inzwischen in diversen Varianten gibt, für mindestens 12, höchstens aber für 36 Monate, und zwar maximal 32 Monate lang, da die Eltern das Geld in manchen Monaten parallel erhalten. Eltern von Frühchen erhalten bis zu acht Monate zusätzliches Elterngeld.
Besonders wichtig zu wissen: Die Eltern können individuell entscheiden, welche Variante des Elterngelds in welchem Lebensmonat des Babys fließen soll! Davon hängt dann ab, wie viel Geld es wie lange gibt. Zudem steigt die Höhe der steuerfreien Lohnersatzleistung mit der Zahl der Geschwister.
Die Eltern dürfen entscheiden – und haben sehr viele Möglichkeiten
Papa und Mama sollten sich mit dem leider sehr komplizierten Thema also möglichst früh vor der Geburt beschäftigen, um eine möglichst passgenaue Entscheidung treffen zu können. Das Familienministerium hilft mit der Site familienportal.de und einer Info-Broschüre (Gratis-Download: bmfsfj.de).
Ein Bericht des Ministeriums an den Bundestag belegte kürzlich, dass die meisten Elterngeldbezieher ihre wirtschaftliche Situation auch nach der Geburt des Kindes positiv bewerten. Besonders deutlich ist das bei Empfängern von „Elterngeld Plus“.
In dieser Variante gibt es zwar in der Regel nur den halben Betrag des normalen Elterngelds – diesen aber doppelt so lange. Elterngeld Plus bietet im Vergleich zum klassischen „Basiselterngeld“ einen Anreiz, sich nicht jahrelang vom Job zu verabschieden. Denn es lockt mit einem finanziellen Vorteil: „Elterngeld Plus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Teilzeit arbeiten“, erklärt das Ministerium, „dann kann es sein, dass das Elterngeld Plus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld – trotzdem können Sie Elterngeld Plus doppelt so lange bekommen.“
Elterngeld Plus kommt inzwischen besser an
Je nach Region nutzen rund 30 Prozent der Mütter und Väter die Plus-Variante, doppelt so viele wie nach der Einführung vor drei Jahren. Das Ministerium ließ Mütter und Väter befragen, warum sie sich für Elterngeld Plus entschieden haben. 65 Prozent dieser Eltern gaben an, dass sie so mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen konnten als es mit dem Basiselterngeld möglich gewesen wäre. Ein weiterer wichtiger Grund: „Weil ich während der Elternzeit auch berufstätig sein wollte“ – das sagten 23 Prozent der Mütter und 47 Prozent der Väter.
Von den Müttern, die Basiselterngeld beziehen, sind nur 3 Prozent erwerbstätig. Beim Bezug von Elterngeld Plus sind dagegen schon rund 29 Prozent wieder im Job und bleiben so beruflich up to date. Dabei zeigt sich: Je höher der Schulabschluss, desto eher geht’s zurück an den Arbeitsplatz.
Also, wer sich Kinder wünscht: Nur zu! Am Geld sollte es nicht scheitern – und die Verbindung von Beruf und Familie ist heute einfacher als je zuvor.
Elterngeld und Dienstwagen - was man dazu wissen sollte
Ein Dienstwagen ist ein „Sachbezug“, der als „geldwerter Vorteil“ versteuert werden muss. Er hat damit doppelt Auswirkung aufs Elterngeld: Vor der Geburt erhöht der Wagen das Einkommen, so dass das Elterngeld unter Umständen höher ausfällt. Nach der Geburt gilt der Dienstwagen weiterhin als anrechenbares Einkommen, senkt also oft das Elterngeld. Ein Dienstwagen bringt auch dann anrechenbares „nachgeburtliches Einkommen“, wenn man nach der Geburt vorübergehend gar nicht arbeitet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, 22.1.13, L 11 EG 1721/12).
Dabei ist es übrigens egal, ob man das Auto tatsächlich benutzt oder nicht. Grundsätzlich ist die Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteils recht knifflig: Das Ergebnis hängt davon ab, wie die Nutzung des Autos im Detail geregelt ist. Für diese Berechnung ist die Elterngeldstelle erstmal nicht zuständig. Sie kann das Elterngeld anhand der Gehaltsbescheinigungen berechnen. Im Einzelfall kann die Elterngeldstelle damit dann trotzdem mal daneben liegen, wie etwa das Landessozialgericht München feststellte (23.11.17, L 9 EG 62/15).
Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.
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