Wer als Ruheständler seinen gewohnten Lebensstandard halten will, kann sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Man muss zusätzlich sparen – etwa mithilfe einer besonders gängigen Form der betrieblichen Altersvorsorge, der Entgeltumwandlung.

Viele kleine und mittelständische Betriebe auch aus der Textil- und Bekleidungsindustrie organisieren dieses Zusatzsparen über das Versorgungswerk MetallRente. Es wurde vor gut 20 Jahren von den Tarifparteien Gesamtmetall und IG Metall gegründet und arbeitet mit finanzstarken Versicherungsunternehmen zusammen.

Speziell für die Mitarbeiter der westdeutschen Textil- und Modebranche hat sich der tarifvertragliche Arbeitgeberzuschuss gerade erst erhöht. Für 2022 steigt er von bisher 120 auf 170 Euro im Jahr, 2024 erhöht er sich dann auf 210 Euro, und ab 2026 gibt’s 240 Euro.

Anlass genug, sich mit dem Thema zu beschäftigen. aktiv hilft dabei mit grundlegenden Infos.

Die Entgeltumwandlung – was ist das eigentlich?

Seit 2002 kann jeder Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in Beiträge zur Altersvorsorge umwandeln. Dabei wird über den Betrieb Geld für später zurückgelegt – aus dem Brutto: Bis zu einer Sparleistung von jährlich 3.384 Euro (das sind 282 Euro monatlich) werden keine Steuern- und Sozialabgaben fällig! Die Entgeltumwandlung ist sehr verbreitet und gerade dort erfolgreich, wo der Arbeitgeber etwas dazugibt.

Wichtig ist auch die Wahl der Anlageform durch den Arbeitgeber. „Wir beobachten einen anhaltenden Trend zur kapitalmarktorientierten Durchführung und sehen im anhaltenden Niedrigzinsumfeld den Pensionsfonds als besonders bewährt an“, sagt MetallRente-Geschäftsführer Hansjörg Müllerleile. Konkret heißt das: „Über den Betrieb in Aktien investieren, wie es hier geht, bringt attraktive Renditen und so höhere Betriebsrenten. Das schätzen Arbeitgeber und Beschäftigte“, so Müllerleile.

Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung?

Man spart zunächst kräftig Steuern und Sozialabgaben, weil die Einzahlungen über den Bruttoverdienst eingezahlt werden. „Häufig profitiert man außerdem von den besonders günstigen Konditionen eines Gruppenvertrags. „Gerade dies ist der Vorteil einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber der rein privaten Vorsorge“, ergänzt Kerstin Schminke, ebenfalls MetallRente-Geschäftsführerin. Und nicht zuletzt bekommt man einen Zuschuss von der Firma.

Kann man auch einfach nur den Arbeitgeberzuschuss ansparen?

Nein. Das wäre auch zu wenig für eine solide Extra-Rente. Man muss also schon selbst etwas abzwacken: Mindestens 240 Euro im Jahr, erst dann gibt es den oben erwähnten Zuschuss. Aber da gibt es einen Trick. „Wer clever ist, nutzt eine weitere Arbeitgeberleistung, um die eigene Sparleistung zu erbringen oder besser noch zu erhöhen“, erklärt Schminke. Nämlich die bekannten vermögenswirksamen Leistungen – diese kann man für den nötigen „Altersvorsorgegrundbeitrag“ (AVGB) nutzen. So fallen auf die vermögenswirksamen Leistungen auch keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an.

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum sich das mehr lohnt als rein private Vorsorge. Ein typischer Beschäftigter mit 2.200 Euro brutto, der 40 Euro aus diesem Entgelt umwandelt, bekommt dafür jetzt rund 35 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber (AVGB plus tariflicher Zuschuss). Er legt also insgesamt 75 Euro im Monat für die Extra-Rente zurück. Weil dank der staatlich geförderten Entgeltumwandlung weniger Steuern und Sozialbeiträge abgezogen werden als sonst, fällt das Netto auf dem Konto aber nur um rund 23 Euro geringer aus. Konkret heißt das: Gut 50 Euro bekommt unser Beispiel-Textiler jeden Monat für die Extra-Vorsorge geschenkt! Ausführlich erklärt ein Info-Blatt der MetallRente diesen Zusammenhang.

Gibt es auch versteckte Haken bei dieser Vorsorgeform?

Ja, aber die fallen nicht sehr ins Gewicht. Wegen der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge wird etwas weniger in die Sozialversicherung eingezahlt, deshalb fällt etwa die gesetzliche Rente später geringer aus. Der Effekt wird aber durch die Betriebsrente deutlich ausgeglichen. Außerdem fallen, wie für die staatliche Rente, auf Betriebsrenten später in den meisten Fällen Sozialbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Genauso muss auch die Betriebsrente bei Auszahlung versteuert werden, da sie aus steuer- und sozialversicherungsfrei gestellten Beiträgen angespart wurde. Für beides gelten aber Freibeträge und Freigrenzen. „Das alles sollte man wissen, aber vor allem sollte man verstehen, dass sich das zusätzlich Sparen fürs Alter trotzdem lohnt“, betont Schminke.

Wie wirken sich etwa eine Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit aus?

Das Arbeitsvolumen beeinflusst auch die Höhe der tariflichen Leistungen. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig, entsprechend ihrer vertraglichen Arbeitszeit. Wer nicht das ganze Jahr Anspruch auf Entgelt hatte, etwa wegen zeitweiser Arbeitslosigkeit oder auch Elternzeit, erhält AVGB plus Zuschuss ebenfalls nur anteilig.

Wie erfährt man, ob und was der Arbeitgeber in Sachen betriebliche Altersvorsorge anbietet?

Am besten wendet man sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat. Dort erfährt man, welche Betriebsrentenvariante der Arbeitgeber anbietet. Nach Abschluss des Vertrags muss man nicht mehr viel tun: Die Zahlung der Beiträge übernimmt die Firma, sie überweist jeden Monat den vereinbarten Beitrag aus dem Bruttogehalt sowie den Arbeitgeberzuschuss an den Versorgungsträger. Eine Änderung der Sparleistung ist normalerweise problemlos möglich.

Was passiert mit der Altersvorsorge beim Wechsel in eine andere Firma?

Bietet der neue Arbeitgeber MetallRente an, kann man den Vertrag weiterführen. Ist das nicht der Fall, hat man einen Rechtsanspruch auf Übertragung: Das heißt, mit dem angesparten Vertragsguthaben wird beim neuen Arbeitgeber mit dessen Versicherer ein neuer Vertrag abgeschlossen – und zwar ohne neue Abschlusskosten oder Gesundheitsprüfung. Alternativ könnte man den alten Vertrag auch privat zu den gleichen Konditionen fortführen, ihn ruhen lassen und über den neuen Betrieb einen neuen Vertrag abschließen.

MetallRente: Starke Einrichtung der Sozialpartner

  • 2001 ist das Versorgungswerk gegründet worden
  • 50.000 Unternehmen setzen heute auf die verschiedenen Angebote
  • 1.000.000 Beschäftigte aus der Industrie sind abgesichert

Quelle: MetallRente

Anja van Marwick-Ebner
aktiv-Redakteurin

Anja van Marwick-Ebner ist die aktiv-Expertin für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie. Sie berichtet vor allem aus deren Betrieben sowie über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach der Ausbildung zur Steuerfachgehilfin studierte sie VWL und volontierte unter anderem bei der „Deutschen Handwerks Zeitung“. Den Weg von ihrem Wohnort Leverkusen zur aktiv-Redaktion in Köln reitet sie am liebsten auf ihrem Steckenpferd: einem E-Bike.

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