Wenn von Altersvorsorge die Rede ist, sprechen Experten gerne vom Drei-Säulen-Modell. Damit ist die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge (kurz bAV) und privater Vorsorge gemeint. Eine besonders gängige Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung.

Was genau ist die Entgeltumwandlung?

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Bruttolohns in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln. Bei dieser vom Staat geförderten Entgeltumwandlung wird über den Arbeitgeber Geld für die Rente aus dem Bruttolohn zurückgelegt – oft in eine Lebens- oder Rentenversicherung.

Für die Sparleistung werden also weder Steuern noch Sozialbeiträge fällig (aktuell bis zu einem Betrag von 3.624 Euro im Jahr). Bietet der Arbeitgeber diese Altersvorsorge nicht von sich aus an, kann man sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden, um sich zu informieren. 

„Gerade kleine und mittelständische Unternehmen nutzen dabei häufig den Durchführungsweg der Direktversicherung“, erklärt Markus Raulf, Experte für betriebliche Altersvorsorge beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das heißt: Der Arbeitgeber überweist jeden Monat einen Teil des Bruttogehalts direkt an den Versicherer.

Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung?

Grundsätzlich kann man eine Renten- oder Lebensversicherung natürlich auch ohne den Arbeitgeber abschließen. „Die Betriebsrente und auch die Entgeltumwandlung sind jedoch nur im Betrieb möglich“, sagt Raulf. Die Vorteile: Bei der Entgeltumwandlung spart man Steuern und Sozialabgaben, weil die Einzahlungen vom Bruttoverdienst abgehen. Häufig profitiert man außerdem von den günstigen Konditionen einer Gruppenversicherung im Betrieb oder in der Branche, sprich: Es gibt sozusagen Mengenrabatt.

Mit welchen Auszahlungen man beispielsweise beim Versorgungswerk MetallRente je nach Beitragsaufwendungen rechnen kann, lässt sich im Internet mit einem Rechner durchspielen. Die MetallRente versichert nicht nur Metaller, sondern zum Beispiel auch Beschäftigte der Stahl-, Holz-, Kunststoff- und Textil-Industrie.

Gibt es bei der Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss? 

Besonders interessant: Der Arbeitgeber leistet in der Regel einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge – denn auch er spart Sozialversicherungsbeiträge. Was Unternehmen bisher ohnehin oft freiwillig leisteten, ist seit Anfang 2022 sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Im Klartext: Arbeitgeber müssen 15 Prozent vom umgewandelten Entgelt zusätzlich in den BAV-Vertrag des Arbeitnehmers einzahlen. Das galt zuvor bereits für Verträge, die ab 2019 neu abgeschlossen wurden – und seit 2022 für alle älteren Verträge. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn im Tarifvertrag der jeweiligen Branche eigene Regelungen festgelegt sind.

Hat die Entgeltumwandlung Nachteile?

Ja, aber nur kleine. Es wird ein Teil des Bruttogehalts umgewandelt, das heißt: „Wegen der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge wird weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt. Deshalb fällt diese dann später etwas geringer aus“, sagt der Experte.

Hinzu kommt: Für die Betriebsrente fallen später in den meisten Fällen Sozialbeiträge an (wenn auch nur noch für die Kranken- und Pflegeversicherung). Für die Krankenversicherung gilt dabei aber ein regelmäßig steigender Freibetrag, der aktuell immerhin bei 176,75 Euro im Monat liegt! Und die aus dem Brutto, also auch steuerfrei angesparte Betriebsrente muss später, wenn sie ausbezahlt wird, versteuert werden (wobei der persönliche Steuersatz als Rentner im Regelfall deutlich niedriger ist als während des Arbeitslebens).

Der Staat fördert die Entgeltumwandlung also kräftig während der Ansparphase und holt sich später seinen Teil von der Betriebsrente zurück. Das alles sollte man wissen – aber vor allem auch, dass sich die ganz Sache in aller Regel trotzdem lohnt!

Nutzen alle Arbeitnehmer ihr Recht auf Entgeltumwandlung?

Nein. Geringverdiener oder Teilzeitarbeitskräfte nutzen ihr Recht oft nicht, weil das Geld  knapp ist. Und jüngere Arbeitnehmer denken oft noch nicht so weit in die Zukunft: „Für sie ist manchmal ein Diensthandy wichtiger als eine Altersversorgung“, sagt Raulf kritisch, „das  Rentenalter ist schließlich noch sehr weit weg…“

Ist die betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer sinnvoll?

Im Prinzip ja. Aber: Arbeitnehmer, die wissen, dass sie häufig den Arbeitgeber wechseln werden, könnten zunächst gegebenenfalls auch alternativ auf private Vorsorge setzen. Denn nicht immer kann man eine bereits geschlossene Versicherung unverändert zum neuen Betrieb mitnehmen. Das angesparte Geld verfällt dann zwar nicht, aber in diesem Fall kann der Arbeitnehmer den alten Vertrag nur ruhen lassen, ihn mit eigenen Beiträgen weiter besparen – oder das angesparte Kapital auf neuen Vertrag des neuen Arbeitgebers übertragen. Hier ist individuell zu prüfen, welche Variante am ehesten geeignet ist.

Barbara Auer
aktiv-Redakteurin

Barbara Auer berichtet aus der aktiv-Redaktion Stuttgart vor allem über die Metall- und Elektro-Industrie Baden-Württembergs – auch gerne mal mit der Videokamera. Nach dem Studium der Sozialwissenschaft mit Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre volontierte sie beim „Münchner Merkur“. Wenn Barbara nicht für aktiv im Einsatz ist, streift sie am liebsten durch Wiesen und Wälder – und fotografiert und filmt dabei, von der Blume bis zur Landschaft.

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