Brüssel. Der Streit um Fischereirechte war gerade erst beigelegt. Da gab es am Rande des G7-Treffens im englischen Cornwall schon einen weiteren Vorgeschmack auf das künftige Miteinander von Vereinigtem Königreich und EU: Von einem drohenden „Würstchen-Krieg“ war im Juni die Rede. Im Kern geht es dabei um Warenkontrollen, auch für Würstchen, zwischen Großbritannien und Nordirland.
Schon aus diesen Beispielen wird deutlich: Im Verhältnis zwischen den 27 EU-Staaten und Großbritannien ist nicht mehr alles so easy wie vor dem Brexit. Insbesondere die deutschen Exporte auf die Insel haben im vergangenen Jahr bereits schwer gelitten. Allerdings ist der Einbruch natürlich auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Wie groß der reine Brexit-Schaden ist, wird sich wohl kaum beweisen lassen.
Die Zollkontrollen für Waren aus der EU beginnen erst 2022
Jedenfalls nervt der Brexit schon heute mehr als gedacht. Das zeigt eine Umfrage des Beratungsunternehmens KPMG unter Mitgliedern der britischen Handelskammer in Deutschland rund 100 Tage nach dem Brexit. Ergebnis: Zwei Drittel der Firmen finden die tatsächlichen Auswirkungen des Brexits negativer, als sie selbst erwartet hatten.
Besser wird es absehbar nicht: Im kommenden Jahr wird Großbritannien mit den Zollkontrollen für Waren aus der EU beginnen, die es bislang noch ausgesetzt hat. Und an vielen Stellen birgt das Ende 2020 geschlossene Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Konfliktpotenzial.
Das macht Holger Kunze Sorgen, der das Brüsseler Büro des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) leitet. „Die Lage wird in den kommenden Jahren wohl eher schlechter als besser“, befürchtet er. Da sei erstens die Zollbürokratie und ihre zeitraubenden Folgen, die sich erst auf Dauer zeigen werden: „Das erste Halbjahr war keineswegs typisch“, so Kunze, „es gab deutlich weniger Verkehr und daher noch kein Chaos am Kanal.“ Tourismus und Warenhandel wurden durch Corona ja massiv gebremst. Und: Die meisten Firmen hatten schon im vergangenen Jahr ihre Lager gefüllt. Manche hatten sich sogar vorausschauend ganz von ihren britischen Zulieferern getrennt, wie der Experte weiß.
Sorge um einheitliche technische Standards
Zweitens sind da die aktuellen Vorschriften, was das Entsenden von Mitarbeitern betrifft: Diese dürften zwar in England eine Maschine aufbauen und auch Mitarbeiter des Kunden schulen, so der VDMA-Mann. „Allerdings geht das nur, wenn die beiden Firmen in einer direkten geschäftlichen Beziehung stehen. Braucht man die Hilfe eines Dritten, also zum Beispiel den Experten eines deutschen Zulieferers, hat man aktuell schon ein Problem.“
Langfristig sorgt sich Kunze um die Einheitlichkeit technischer Standards. Die sei derzeit zwar noch gegeben, aber nach dem Brexit keine Selbstverständlichkeit mehr. Unterschiedliche Zertifizierungen wären für eine techniklastige Branche wie den Maschinenbau mit hohen Kosten verbunden. Großbritannien habe zwar eigentlich selbst ein großes Interesse daran, dass britische Standards mit den EU-Vorgaben harmonieren, sagt Kunze. „Aber spätestens seit der Brexit-Entscheidung würde ich meine Hand nicht mehr dafür ins Feuer legen, dass sich rationale Argumente immer durchsetzen.“
Was deutsche Verbraucher wissen sollten
Reisen ins Vereinigte Königreich sind weiterhin ohne Visum möglich. Ab Oktober 2021 ist für die Einreise jedoch ein Reisepass nötig – der Personalausweis reicht dann nicht mehr.
Roaming-Gebühren sind innerhalb der EU förmlich verboten. Die hiesigen Mobilfunkanbieter kooperieren aber meist mit britischen Partnern. Bislang zeichnet sich nicht ab, dass die Nutzung deutscher Handys in England teurer wird.
Krankenversicherungen zahlen in Großbritannien bei Not- und Unfällen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist aber ratsam, wie bei jeder Reise ins Ausland!
Online-Käufe unterliegen weiterhin deutschem Recht, wenn sich der Verkäufer gezielt an deutsche Kunden richtet, etwa mit einer deutschsprachigen Website.
Online-Dienste für Streaming und Co. können in England eventuell nicht mehr so einfach genutzt werden: Die EU-Portabilitätsverordnung gilt nicht mehr. Sie gibt vor, dass Angebote anderswo so zur Verfügung stehen müssen wie in Deutschland.
Michael Stark schreibt aus der Münchner aktiv-Redaktion vor allem über Betriebe und Themen der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie. Darüber hinaus beschäftigt sich der Volkswirt immer wieder mit wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen. Das journalistische Handwerk lernte der gebürtige Hesse als Volontär bei der Mediengruppe Münchner Merkur/tz. An Wochenenden trifft man den Wahl-Landshuter regelmäßig im Eisstadion.
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