Mit einer Nebentätigkeit die Haushaltskasse aufbessern oder einen lang ersehnten Wunsch verwirklichen – das geht. Aber ist dabei alles erlaubt? Welche Fallstricke lauern, erklärt David Beitz, Experte für Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall.

Müssen Arbeitnehmer ihren Chef informieren, wenn sie eine Nebentätigkeit ausüben?

Selbst wenn im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde, dass der Arbeitnehmer einen Nebenjob anzeigen muss, sollte er dies tun, um Konflikte zu vermeiden. Zwar hat der Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, eine Nebentätigkeit auszuüben. Aber es gibt auch Nebentätigkeiten, die den Hauptjob gefährden können. Oder es können sich Änderungen bei der Sozialversicherung ergeben. Etwa, wenn ich zusätzlich zu einem 450-Euro-Job eine weitere Tätigkeit ausübe. Man sollte deshalb immer mit offenen Karten spielen. 

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In welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine solche Nebentätigkeit verbieten?

Die Tätigkeit darf nur verboten werden, wenn ihr berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Es gab zum Beispiel ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das einem Krankenpfleger untersagte, im Nebenjob als Leichenbestatter zu arbeiten (Aktenzeichen 6 AZR 357/01). Verboten sind also vor allem Nebenjobs, die den Ruf des Arbeitgebers ernsthaft beschädigen können. Auch Beschäftigungen bei der Konkurrenz sind grundsätzlich untersagt. Ein Programmierer bei Google sollte nicht auch bei Amazon programmieren. Dann kann sogar eine Kündigung drohen. Aber der Arbeitgeber muss die Verweigerung eines Nebenjobs immer sorgfältig prüfen. 

Ist es egal, wie viele Stunden der Nebenjob bei einem Unternehmen dauert und wann er ausgeübt wird?

Nein. Die gesetzliche werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt in Deutschland grundsätzlich 8 Stunden pro Tag, also 48 Stunden pro Woche, inklusive dem Samstag. Wer also im Hauptjob 40 Stunden arbeitet, muss die Nebentätigkeit im Regelfall auf acht Stunden pro Woche beschränken. Ein Beispiel sind Lkw-Fahrer, die auf keinen Fall ihre gesetzlich vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten über- beziehungsweise unterschreiten dürfen, indem sie etwa nebenher noch in einer Spedition jobben.

Der Nebenjob darf außerdem nicht die Arbeitsleistung im Hauptberuf beeinträchtigen. Es macht einen Unterschied, ob ich um 17 Uhr den Hauptjob beende und dann noch zwei Stunden woanders arbeite oder ob ich nachts von zwei bis vier Uhr eine Nachtschicht als Taxifahrer einlege. Dann komme ich morgens übermüdet zur Arbeit. Grundsätzlich gilt, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine Ruhezeit von elf Stunden eingelegt werden muss. Arbeitnehmer müssen sich in ihrer Freizeit so verhalten, dass sie morgens arbeitstauglich zum Dienst kommen. 

Dürfen Arbeitnehmer Nebentätigkeiten während ihres Hauptjobs erledigen?

Hier droht die Kündigung. Es gab einen Fall vor dem Bundesarbeitsgericht, bei dem jemand aus der IT-Branche während seiner Arbeit ein Computerspiel programmiert und umfangreichen E-Mail-Verkehr für das Logistikunternehmen seines Vaters betrieben hat. Er hat dabei fast 5.000 E-Mails empfangen und knapp 6.000 Nachrichten versendet (Aktenzeichen 2 AZR 681/16). Das ist Arbeitszeitbetrug.

Haupt- und Nebenjob müssen daher sauber voneinander getrennt werden. Auch sollten auf keinen Fall Betriebsmittel des Hauptarbeitgebers für Nebentätigkeiten benutzt werden. Es sei denn, es ist mit dem Arbeitgeber so vereinbart.

Wie sieht es mit Jobs im Urlaub und während einer Krankschreibung aus?

Im Urlaub ist Arbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Im Bundesurlaubsgesetz steht, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs keine „dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit“ leisten darf.

Während einer Krankschreibung ist ein Nebenjob hingegen nur dann tabu, wenn er dem Genesungsprozess entgegensteht. Wer wegen eines gebrochenen Beins krankgeschrieben ist, kann noch einen Bürojob ausüben. Bei einem psychischen Leiden kann ein Ehrenamt im Tierheim die Genesung sogar fördern. Solche Einsätze sollten aber dem Arbeitgeber angezeigt werden. Es geht schließlich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. 

Sollte man sich den Zweitjob schriftlich genehmigen lassen?

Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist das sinnvoll. Der Arbeitgeber lässt den Nebenjob auch in die Personalakte eintragen. Wenn sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Hauptjob ändern, kann der Nebenjob übrigens auch nachträglich verweigert werden. Das kann auch der Fall sein, wenn sich wesentliche Änderungen im Nebenjob ergeben. Diese sollten deshalb in jedem Fall dem Arbeitgeber gemeldet werden.