Was man wissen muss, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt: Man sollte noch genauer hingucken als sonst! Schon seit einer Weile werden nämlich Millionen Mieterinnen und Mieter deutlich entlastet – allerdings auf ziemlich umständliche Weise. Und oft nur, wenn sie das Geld selbst einfordern! Für die Vermieter wiederum bedeutet das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zusätzliche und enorm bürokratische Arbeit. Übrigens: Lesen Sie auf aktiv-online.de auch, auf was man bei der Nebenkostenabrechnung generell achten sollte.

Früher musste man als Mieter die 2021 eingeführte CO2-Abgabe einfach vollständig selbst tragen. Diese Abgabe, anfangs 30 Euro pro Tonne Klimagas, steigt jedes Jahr, 2025 liegt sie bei 55 Euro pro Tonne CO2. Lesen Sie auf aktiv-online.de auch, welches Ziel diese Abgabe hat. Seit 2023 werden die Vermieter mehr oder weniger stark an diesen Kosten beteiligt, was den Mietern entsprechende Einsparungen bringt.

Hintergrund: In unsanierten Gebäuden mit veralteten Heizungsanlagen muss man natürlich mehr heizen – und damit automatisch auch mehr CO2 ausstoßen – als in energieeffizienten Häusern mit moderner Heizung. Dass man vielen Vermietern einen Teil der CO2-Steuer aufgebrummt hat, soll sie dazu motivieren, ihre Immobilien energetisch zu sanieren.

Vermieter müssen die Aufteilung der CO2-Steuer penibel errechnen – und dann die Mieter entsprechend entlasten

„Wie hoch der prozentuale Anteil des Vermieters ist, hängt davon ab, wie viel Kilogramm CO2 die Immobilie pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt“, erläutert Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Wobei es darauf ankommt, wie viel Heizenergie tatsächlich verbraucht wird: Der Anteil des Vermieters an der Abgabe wird immer kleiner, je weniger fossile Brennstoffe seine Mieter verbrauchen.

In der Praxis macht das Gesetz eine Menge Arbeit. „Gasversorger und Öllieferanten müssen auf ihren Abrechnungen über den CO2-Ausstoß der gelieferten Brennstoffe informieren“, sagt Barent. Der Vermieter muss dann, wenn der Versorger die Quote nicht von sich aus mitteilt, anhand dieser Angaben berechnen, wie viel CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestoßen wurde – und anschließend die Aufteilung der CO2-Kosten vornehmen.

Diese Aufteilung ist im Gesetz stufenweise geregelt: Stößt eine Immobilie beispielsweise 50 Kilo CO2 pro Jahr und Quadratmeter aus, muss der Mieter künftig nur noch 20 Prozent der CO2-Steuer tragen, der Vermieter 80 Prozent. Alle Stufen im Überblick zeigt die folgende amtliche Tabelle. 

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
< 12 kg CO₂/m2/a100%0%
12 – < 17 kg CO₂/m2/a90%10%
17 – < 22 kg CO₂/m2/a80% 20%
22 – < 27 kg CO₂/m2/a70%30%
27 – < 32 kg kg CO₂/m2/a60%40%
32 – < 37 kg CO₂/m2/a50% 50%
37 – < 42 kg CO₂/m2/a40%60%
42 – < 47 kg CO₂/m2/a30%70%
47 – < 52 kg CO₂/m2/a20%80%
> = 52 kg CO₂/m2/a5%95%

Quelle: Bundestagsdrucksache 20/4383: bundestag.de/drucksache/2004383

Anschließend muss der Vermieter seinen jeweiligen Anteil an der Abgabe aus den Heizkosten herausrechnen. Die Mieter müssen entsprechend weniger zahlen. 

Dabei dürfte es für die Mieter vielfach um Entlastungen zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr gehen – je nach Energieträger und Größe der Wohnung. „Die Neuregelung wurde erstmals auf der Heizkostenabrechnung für 2023 sichtbar, die der Mieter im Verlauf des Jahres 2024 erhalten hat“, erläutert die Expertin. Ist das nicht der Fall, sollte man beim Vermieter nachfragen. 

Achtung: Manche Mieter müssen ihren Anteil an der CO2-Steuer selbst vom Vermieter einfordern!

Nun haben ja manche Mieter eine Gasetagenheizung oder sogar einen eigenen Öltank, sie rechnen ihre Heizkosten also direkt mit dem Versorger ab. In diesem Fall ist nicht der Vermieter, sondern der Mieter Vertragspartner des Versorgers. „Wenn Mietende einen Direktvertrag mit einem Wärmelieferanten geschlossen haben, tragen sie zunächst die darin enthaltenen Kohlendioxidkosten“, macht der Deutsche Mieterbund klar. In all diesen Fällen gilt: Die Mieter müssen sich selbst um die Erstattung der anteiligen CO2-Kosten kümmern – also den Anteil der Vermieter berechnen und dann von diesen die Erstattung verlangen. 

Ob sich dieser Aufwand wirklich rechnet, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Das lässt sich aber schnell überschlagen: Das Wirtschaftsministerium stellt auf seiner Website ein kostenloses Tool für die Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten bereit: Kohlendioxidkosten.

Um den Anspruch auf Erstattung geltend zu machen, haben Mieter zwölf Monate Zeit, nachdem sie die Rechnung ihres Energieversorgers erhalten haben. „Wenn sie diese Frist versäumen, können sie für das entsprechende Abrechnungsjahr keine Erstattung mehr verlangen“, heißt es beim Mieterbund.

Was man außerdem noch wissen sollte: Für Immobilien, die mit Fernwärme beheizt werden, sowie für denkmalgeschützte Gebäude, die nicht mal so eben energetisch saniert werden können, gelten gesonderte Regelungen.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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