Langsam wird es für Mieter Zeit, die bislang über Kabel fernsehen, sich um einen eigenen Anbieter zu kümmern. Denn zum 1. Juli enden die Sammelverträge, die viele Vermieter für ihre Häuser abgeschlossen haben. Grund ist die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Wer dann keinen eigenen Vertrag hat, sieht schwarz. Was man dazu wissen muss und welche Alternativen es zum Kabelfernsehen gibt, erklärt ein Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ausgaben über Nebenkostenabrechnung wieder reinholen

Die Auswahl des Fernsehanbieters war bislang oft die Entscheidung des Vermieters: Sie hatten Sammelverträge mit dem Betreiber des örtlichen Kabelnetzes abgeschlossen und konnten die Kosten dafür über die jährliche Nebenkostenabrechnung wieder einkassieren. Die Mieter mussten zahlen, ob sie nun über Kabel fernsahen oder nicht.

Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg für die Kabelgebühren läuft aber nun nach einer Übergangsphase Ende Juni endgültig aus. Das heißt, dass die Umlage der Kabelgebühren auf die Mieter ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr zulässig ist. Für diese bedeutet es allerdings wiederum: Sie müssen jetzt tätig werden und entweder selbst mit dem Kabelbetreiber einen Vertrag schließen oder sich für einen alternativen Anbieter entscheiden, sagt Erol Burak Tergek, Experte für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Wohnungseigentümer brauchen Beschluss der Eigentümergemeinschaft zum Kabelfernsehen

Bei Wohnungseigentümern ist die Lage komplizierter. Denn hier gilt der Beschluss der Eigentümergemeinschaft zum Kabelfernsehen. Bleibt sie beim Sammelvertrag, sind die Eigentümer weiterhin daran gebunden und zahlen die Beiträge fürs Kabel-TV wie bisher über das Hausgeld – ohne jedoch bei einer vermieteten Wohnung diese über die Nebenkosten abrechnen zu können.

Bildschirm wird noch nicht sofort schwarz

Doch was passiert ab dem 1. Juli? Wird das Kabelfernsehen dann für bis dahin vertragslose Mieter automatisch beendet und diese sitzen dann vor dem schwarzen Bildschirm? Das geht nicht ohne Weiteres, weil die Anschlüsse zunächst gesperrt werden müssen, aber: Ohne eigenen Vertrag ist das Weiternutzen des Kabelfernsehens nicht mehr gestattet. Verbraucher können sich – wenn sie dennoch weiter das Lieblingsprogramm schauen – damit schadenersatzpflichtig machen, so Tergek. Der Schadenersatz dürfte mindestens in Höhe der monatlichen Gebühren für einen Anschluss liegen, könnte aber auch höher sein, wenn der Anbieter etwa eine Strafe für die widerrechtliche Nutzung in seinen Geschäftsbedingungen vorgesehen hat.

Wirklich abgestellt wird das Fernsehen übers Kabel erst, wenn der Anschluss vom Netzbetreiber gesperrt wird – entweder über einen Zugang fürs ganze Haus im Keller oder über den Anschluss in der eigenen Wohnung, je nach den individuellen baulichen Gegebenheiten. „Wer auch über das Kabel telefoniert oder ins Internet geht, kann dies jedoch weiterhin tun – es wird nur der Fernsehzugang blockiert“, sagt Tergek.

Wer sich jetzt den ungestörten Fernsehempfang sichern will, hat da mehrere Möglichkeiten. Er kann natürlich beim Kabelanbieter bleiben und muss dazu lediglich einen eigenen Vertrag abschließen. Der wird wahrscheinlich ein paar Euro teurer werden als über den Sammelzugang – Verbraucherschützer rechnen hier mit 2 bis 3 Euro zusätzlich, insgesamt sollte man monatlich mit etwa 8 bis 10 Euro rechnen.

Niemanden reinlassen und nichts an der Haustür unterschreiben

Mieter sollten aber zunächst auch die Alternativen in Betracht ziehen und sich nicht von Medienberatern unter Druck setzen lassen. Die klingeln zurzeit an vielen Wohnungstüren, um schnell noch Verträge fürs Kabel-TV abzuschließen. Tergek rät, niemanden in die Wohnung zu lassen und auch nichts an der Haustür zu unterschreiben. Mieter sollten sich nur die Unterlagen aushändigen lassen und sich dann alles in Ruhe anschauen. Wenn sie das Angebot dann annehmen möchten, geht das auch später noch.

Sofern sich aber Mieter zur Unterschrift haben hinreißen lassen und anschließend mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sind, gilt auch hier wie für andere Haustürgeschäfte ein 14-tägiges Rücktrittsrecht: „Wer dieses ausüben möchte, sollte den Widerruf am besten per Einschreiben an den Kabelnetzbetreiber senden.“

Gelegentlich schicken auch Kabelnetzbetreiber einfach Bestätigungsschreiben über den Vertragsabschluss an Mieter – ohne dass diese zuvor eine Unterschrift geleistet haben: „Auch hier sollte sofort schriftlich der Widerruf erklärt werden“, sagt Tergek.

Es gibt verschiedene Alternativen zum Kabelfernsehen

Wer nun nicht weiter übers Kabel fernsehen möchte, hat mehrere Alternativen. Zum Beispiel eine Satellitenschüssel. Hierbei müssen allerdings die baulichen Voraussetzungen stimmen – und der Vermieter muss mit der Montage einverstanden sein. Erst mal fallen zwar Kosten für das Material und die Installation an, danach ist der Fernsehempfang aber zum Beispiel über den Astra-Satelliten von rund 250 deutschsprachigen Programmen unverschlüsselt und kostenfrei möglich.

Wer über ein stabiles Internet mit ausreichender Bandbreite verfügt, kann auch übers Netz – also IPTV – das Fernsehprogramm empfangen. Dabei ist für VDSL, Anbieter sind etwa die Telekom, Vodafone, 1 & 1 oder O2, ein Receiver nötig, der gekauft werden oder gemietet werden kann. Zusätzlich fallen hierfür monatliche Kosten für den Fernsehempfang von circa 5 Euro an. Auch der Empfang von Streamingdiensten ist über das Internet per App möglich. Mit modernen Fernsehgeräten können diese in der Regel ohne Zusatzgerät abgespielt werden. Damit muss man Kosten von bis zu 10 Euro monatlich einkalkulieren.

Und die Antenne hat auch noch nicht ausgedient: DVB-T2 HD liefert je nach Region bis zu 40 Sender, mit einem internetfähigen Receiver oder Fernseher auch mehr. Wer sich auf die öffentlich-rechtlichen Sender beschränkt, schaut diese kostenfrei. Sollen auch Privatsender über die Mattscheibe flimmern, fallen hierfür circa 8 Euro je Monat an.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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