München. Die Preise vieler E-Autos sind im Vergleich zu Pkws mit Verbrennungsmotor noch immer hoch. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Förderungen und Vergünstigungen. aktiv hat beim ADAC gefragt, wie E-Auto-Käufer finanziell entlastet werden.

Während ein Opel Corsa mit Elektromotor nach ADAC-Angaben derzeit mehr als 36.000 Euro kostet, muss für das Verbrenner-Modell nur die Hälfte gezahlt werden. Ein rein elektrischer Fiat 500 steht mit rund 31.000 Euro auf der Liste, während das Pendant mit Hybridmotor nur 17.000 Euro kostet. Vor allem die Preise für kleinere Elektrofahrzeuge seien für Verbraucher derzeit belastend, bestätigt ADAC-Sprecher Jürgen Grieving. Zum Glück gebe es aber einige Einsparpotenziale.

Beim Kauf eines E-Autos gibt es den staatlichen Umweltbonus

Was oft übersehen wird, aber auf Dauer sehr viel bringt: Wer zu Hause selbst produzierten Solarstrom tanken kann, senkt die laufenden Kosten beträchtlich.

Dann gibt es da natürlich den staatlichen Umweltbonus. Für ein neues Elektroauto mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro gibt es in diesem Jahr 4.500 Euro Umweltbonus über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Kostet der Neuwagen zwischen 40.000 und 65.000 Euro, fließen 3.000 Euro. „Jeweils die Hälfte dieser Fördersummen legt der Hersteller obendrauf“, erklärt der ADAC-Mann. Unterm Strich können Käufer also 2023 mit 6.750 Euro beziehungsweise 4.500 Euro Zuschuss rechnen. „Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht“, gibt Jürgen Grieving zu bedenken: „Wenn der Fördertopf leer ist, fließt auch kein Geld mehr.“

Während der Herstelleranteil sofort beim Kauf verrechnet wird, muss der Bundesanteil beim Bafa beantragt werden. Seit Anfang 2023 werden nur noch Fahrzeuge gefördert, die batterieelektrisch oder per Brennstoffzelle angetrieben werden (für Plug-in-Hybride gibt es also keine Subvention mehr).

Auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es die Liste der förderfähigen Fahrzeuge und ihrer Nettolistenpreise: bafa.de

Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist allerdings das Datum der Zulassung! Kann ein Fahrzeug etwa wegen langer Lieferzeiten erst 2024 zugelassen werden, fällt der staatliche Umweltbonus deutlich geringer aus als 2023. Grieving rät also dazu, sich bei Händlern und Autoportalen nach sofort verfügbaren Modellen umzuschauen: „Da muss ich zwar eventuell den ein oder anderen Kompromiss bei der Ausstattung oder der Farbe eingehen, dafür bekomme ich das Auto sofort.“ Manche Händler ließen sich auch darauf ein, zumindest für den Herstellerbonus eine Garantie unabhängig vom Lieferdatum zu geben.

Die Förderung kann es auch für gebrauchte E-Autos geben – jedenfalls theoretisch

Elektrisch betriebene Leasingfahrzeuge werden übrigens genauso gefördert wie gekaufte Neuwagen. Das gilt allerdings nur, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 24 Monate beträgt. Wer nur für 12 bis 23 Monate least, bekommt insgesamt lediglich 3.375 Euro (bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro) beziehungsweise 2.250 Euro (bei teureren Wagen). Noch kürzere Leasing-Laufzeiten werden gar nicht gefördert.

Die Förderung von elektrischen Gebrauchtwagen beträgt theoretisch 4.500 Euro – allerdings müssen dafür praktisch sehr viele Voraussetzungen erfüllt werden, wie der ADAC erklärt. Dazu gehört unter anderem, dass das Datum der Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, dass die bisherige Laufleistung weniger als 15.000 Kilometer beträgt, dass ein Bafa-Umweltbonus noch nicht ausgezahlt worden ist – und dass das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wird (bei einem Kauf von privat gibt es also keinen Bonus).

Die Kfz-Steuer fällt für E-Autos noch bis Ende 2030 weg

Zudem fällt für rein elektrisch betriebene Pkws, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen werden, noch bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer an. „Das können je nach Modell schon mal bis zu 200, 300 Euro Ersparnis pro Jahr bedeuten“, sagt Grieving.

Ebenfalls einige Hundert Euro im Jahr kann der sogenannte THG-Bonus bringen: Halter von rein elektrisch betriebenen Autos können sich ihre CO2-Einsparung über die so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten verkaufen! Die Abwicklung übernehmen – meist gegen Provision – verschiedene Dienstleister und Stromanbieter, aber auch der ADAC. In einem separaten Bericht auf aktiv-online erklären wir die Sache mit dem Extra-Geld für E-Auto-Fahrer ausführlich.

Weniger Parkgebühren für Autos mit dem E-Kennzeichen

Das Nummernschild mit dem „E“ am Ende bringt weiteres Sparpotenzial: Vielerorts fallen für Autos mit E-Kennzeichen weniger oder gar keine Parkgebühren an. Auch Sonderparkflächen mit Ladesäulen stehen oft gebührenfrei zur Verfügung. Außerdem dürfen E-Autos nicht selten Busspuren in Städten nutzen. Ein E-Kennzeichen gibt es für rein batteriebetriebene Autos und für Plug-in-Hybride mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer oder elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern.

Und schließlich wirkt sich – wie beim Tanken – die Technik selbst viele Jahre lang kostenmindernd aus! „Man hat mit dem Elektroauto in der Regel geringere Wartungskosten, weil weniger Teile ersetzt werden müssen“, sagt ADAC-Experte Grieving. Auch seien E-Autos weniger verschleißanfällig – und blieben deshalb seltener mit Pannen liegen als ihre klassischen Vorgänger.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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