Berlin. Kleiner Trost in diesen extrem anstrengenden Zeiten: Bei den Regeln für die Steuererklärung hat sich fast nichts verändert, man kann sie also recht schnell bewältigen. Dass sich die Mühe für die meisten lohnt, ist ja klar: „Die durchschnittliche Erstattung beträgt inzwischen mehr als 1.000 Euro“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Wobei viele Beschäftigte da ohnehin gar keine Wahl haben. „Wer zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder auch Quarantäne-Entschädigung in Höhe von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben“, sagt die Expertin. Dafür hat man dieses Mal ausnahmsweise bis Ende Oktober 2022 Zeit. „Man sollte diese Pflicht ernst nehmen und nicht erst auf die Aufforderung des Finanzamts warten – dann droht nämlich ein teurer Verspätungszuschlag.“

Wer 2021 in Kurzarbeit war, muss jetzt normalerweise eine Steuererklärung abgeben

Aber warum eigentlich diese Pflicht zur Steuererklärung für die meisten Kurzarbeiter? Oder auch für junge Eltern, die Elterngeld beziehen? Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt. Das ist eine leider etwas knifflige Regelung, die wir in einem eigenen Ratgeber-Artikel erklären.

Die Homeoffice-Pauschale gilt auch fürs Steuerjahr 2021 – aber erneut nur als Teil der Werbungskosten

Neue Regeln gibt es bei der Entfernungspauschale für die Fahrt zum Betrieb. Diesen Punkt haben wir bereits ausfürlich erklärt: Hier geht es zum aktiv-Bericht über die geänderte Entfernungspauschale und die neue „Mobilitätsprämie“ für Geringverdiener.

Die für das Steuerjahr 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale gilt unverändert auch fürs Steuerjahr 2021: 5 Euro pro Tag kann man da geltend machen, aber nur für höchstens 120 Tage – und diese 600 Euro gelten dann als normale Werbungskosten, so dass sie sich je nach Steuerfall oft gar nicht auswirken. Zudem soll die Homeoffice-Pauschale Ende 2022 auslaufen. „Wir fordern, dass sie dauerhaft gilt und außerdem erhöht wird“, betont Karbe-Geßler.

Computer und Co. kann man nun sofort vollständig absetzen, wenn die Geräte für den Job nötig sind

Wer sich 2021 aus beruflichen Gründen „digitale Wirtschaftsgüter“ gekauft hat, kann sämtliche Kosten dafür jetzt auf einen Schlag in der Steuererklärung geltend machen: Das gilt für Computer, Drucker, Server, Software und so fort.

Wer als Arbeitnehmer beschäftigt ist und sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, darf die Steuererklärung übrigens nach wie vor auf den Papier-Formularen abgeben. Die Expertin rät allerdings dazu, sich digitaler aufzustellen und die Steuerdaten elektronisch abzuliefern, also beim amtlichen Portal namens Elster. Die meisten Steuerprogramme seien längst dazu fähig.

Daten für die neue Grundsteuer werden bis Ende Oktober erhoben – dafür sollte man sich bei Elster anmelden

Viele Zeitgenossen sollten sich jetzt ohnehin mal bei Elster anmelden. Denn: „Alle Immobilieneigentümer müssen bis Ende Oktober ihre Daten für die neue Grundsteuer abliefern“, so Karbe-Geßler, „und der grundsätzliche Weg dafür ist eben elektronisch.“

Das Anmeldeverfahren ist zweistufig, es dauert also etwa zwei Wochen, bevor man Elster dann tatsächlich nutzen kann. Bedenken müsse man da nicht haben: „Das Verfahren gibt es schon lange, es ist sehr sicher, uns sind da bisher keine Probleme bekannt geworden.“

Thomas Hofinger
Chef vom Dienst aktiv

Thomas Hofinger schreibt über Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik – und betreut die Ratgeber rund ums Geld. Nach einer Banklehre sowie dem Studium der VWL und der Geschichte machte er sein Volontariat bei einer großen Tageszeitung. Es folgten einige Berufsjahre als Redakteur und eine lange Elternzeit. 2006 heuerte Hofinger bei Deutschlands größter Wirtschaftszeitung aktiv an. In seiner Freizeit spielt er Schach und liest, gerne auch Comics.

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