Ein paar Jahre nach der Ausbildung erwacht bei so manchen Berufstätigen allmählich der Wunsch nach fachlicher Weiterentwicklung. Möglichkeiten gibt es da viele: Man kann zum Beispiel den Meister machen, man kann Techniker werden oder auch Fachwirt. Viele Betriebe unterstützen es gerne, wenn ihre Leute sich so eine Aufstiegsfortbildung zutrauen. Der deutsche Sozialstaat hilft da jedenfalls fast immer: mit dem Aufstiegs-Bafög.

Für die Förderung durch das Aufstiegs-Bafög gibt es keine Altersgrenze

Allein für den Abschluss Industriemeister/-in Metall lernten im Jahr 2022 rund 9.600 per Aufstiegs-Bafög Geförderte

Quelle: Statistisches Bundesamt

Und diese Förderung kann man viel öfter und viel länger bekommen, als man so meint! Auch Studienabbrecher zum Beispiel können da Geld ergattern – und ebenso Menschen jenseits der 50: Es gibt keine Altersgrenze. Und man kann das Aufstiegs-Bafög sogar mehrmals erhalten, etwa, wenn ein Facharbeiter sich erst zum Fachberater fortbildet und ein paar Jahre später zum Industriemeister. Die Auswahl der Karrierewege ist groß. Es gibt über 700 förderfähige Fortbildungen, wie das Bildungsministerium im Info-Portal zum Aufstiegs-Bafög erklärt. Der angestrebte Abschluss muss jedenfalls „über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen“.

Für den Aufstieg büffeln, das geht in Teil- wie in Vollzeit. In letzterer Variante beträgt der Förderzeitraum höchstens drei Jahre, bei einer Teilzeitausbildung fließt das Aufstiegs-Bafög höchstens vier Jahre lang.

Arbeit in Vollzeit: Aufstiegs-Bafög hilft beim Lebensunterhalt 

Und dabei gibt es oft eine Menge Geld geschenkt! Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, können über das Aufstiegs-Bafög nämlich Unterstützung zum Lebensunterhalt beziehen: Für einen Ledigen sind bis zu 963 Euro monatlich drin. Wer verheiratet ist, erhält 235 Euro zusätzlich.

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Und dieser Betrag fließt auch noch einmal je Kind, sofern der Geförderte schon Vater oder Mutter ist. Seit August 2020 muss von dieser Unterhaltsförderung kein Cent mehr zurückgezahlt werden. Ob man sie bekommt, ist allerdings abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und auch vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners, dabei gelten jeweils bestimmte Freibeträge.

Das Aufstiegs-Bafög finanziert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Außerdem werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vom Staat finanziert, mit maximal 15.000 Euro, die es völlig einkommens- und vermögensunabhängig gibt. Die Hälfte wird jeweils als Zuschuss gezahlt und die andere Hälfte als Darlehen der Förderbank KfW. Wer dann die Prüfung schafft, muss diesen Kredit nur zur Hälfte zurückzahlen.

Separat gefördert werden zudem die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt. Und schließlich bekommen Alleinerziehende außerdem stets einen Zuschlag von 150 Euro pro Monat geschenkt – und das gilt auch auch bei einer Aufstiegsfortbildung in Teilzeit.

Weitere Infos gibt es im erwähnten Info-Portal aufstiegs-bafoeg.de. Fragen zum Aufstiegs-Bafög beantwortet eine Info-Hotline, die montags bis freitags gratis erreichbar ist. Die Rufnummer: 0800 - 622 36 34.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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