Berlin. Die Energiepreise sind dramatisch gestiegen, darunter leiden Betriebe wie Privatleute. Ob Mieter oder Eigentümer: Bei den nächsten Jahresabrechnungen für Heizung, Gas und Strom muss man mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Wie geht man damit am besten um – und um wie viel Geld geht es in etwa?

Zunächst muss man wissen: Die Versorger dürfen jetzt nicht einfach mal so eben höhere Abschlagszahlungen fordern (was nach Angaben der Verbraucherzentralen in einigen Fällen trotzdem geschehen ist). Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann stellte kürzlich klar: „Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden.“

Freiwillig die Abschläge an den Gasversorger erhöhen? Das wäre nicht ohne Risiko

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz müssen Versorger die Abschläge im Normalfall nämlich nach dem Verbrauch ermitteln. Hat sich dabei nichts geändert, dürfen die Abschläge nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nur dann steigen, wenn der Anbieter vorher seine Preise erhöht hat. Und dabei muss der Versorger bestimmte Spielregeln einhalten, beispielsweise dürfen die Preise nicht von einem Tag auf den anderen steigen, und der Kunde hat gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Details sind leider kompliziert – und nicht jede Preiserhöhung ist nach Erfahrung der Verbraucherschützer tatsächlich wirksam.

Auf der anderen Seite möchten manche Verbraucher jetzt sogar freiwillig ihre Abschläge erhöhen, um einen späteren Kosten-Schock zu vermeiden. Viele Versorger akzeptieren das. Und bei manchen kann man das sogar einfach online erledigen.

Meistens ist das auch kein Problem, da die Anbieter laut Gesetz regelmäßig abrechnen und eventuell überzahlte Beträge innerhalb von zwei Wochen erstatten müssen. Allerdings: „Damit übernehmen die Verbraucher ein Ausfall- beziehungsweise Insolvenzrisiko des Versorgers“, warnen die Verbraucherzentralen. Heißt: Ginge der Anbieter pleite, wäre das „angesparte“ Guthaben möglicherweise weg.

Das Geld für die Gas-Nachzahlung sollte man einfach privat ansparen

Auf der sicheren Seite ist man deshalb, wenn man das Geld für die zu erwartenden Nachzahlungen einfach anderweitig zur Seite zu legt, also auf einem Spar- oder Tagesgeldkonto. Dabei kann man die aktuellen Preissteigerungen als Anhaltspunkt nehmen: Der Gaspreis hatte sich nach Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft schon im Juni ungefähr verdoppelt, der Strom im Durchschnitt um knapp ein Fünftel verteuert.

Zugleich sollte man prüfen, wie sich im Haushalt noch Energie sparen lässt. Zum Beispiel durch LED-Lampen oder auch speziell beim Gasverbrauch (mehr zum Thema Gas sparen lesen Sie auf aktiv-online.de).

Auch Mieter sollten jetzt das nötige Gas-Geld zurücklegen, um einen Kosten-Schock zu vermeiden

Nun haben viele Mieter ja nicht selbst Verträge mit dem Versorger abgeschlossen, sondern überweisen die Betriebskosten an den Vermieter. Üblicherweise wird auch hier ein Abschlag gezahlt, und der Vermieter rechnet einmal pro Jahr ab. „Der Vermieter darf die monatlichen Abschlagzahlungen nicht einfach so im laufenden Jahr erhöhen, sondern erst, nachdem er die jährliche Betriebskostenabrechnung durchgeführt hat“, erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Mehr zum Thema Nebenkosten-Abrechnung für Mieter lesen Sie auf aktiv-online.de.

Die Juristin rät davon ab, die Abschlagszahlung an den Vermieter freiwillig zu erhöhen. Denn: „Zahlt der Vermieter überzahlte Beträge später nicht zurück, muss der Mieter um sein Geld kämpfen.“ Auch Hartmann empfiehlt deshalb, die für eventuelle Nachzahlungen notwendige Summe lieber anderweitig zur Seite zu legen.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

Alle Beiträge der Autorin