Bonn. Mit Gas heizen viele Menschen – doch ein regelmäßiger Preis-Check, beim Tanken oder beim Handy selbstverständlich, ist beim Gas Fehlanzeige. Rund 65 Prozent der Haushalte sind einfach beim klassischen örtlichen Anbieter, nur 35 Prozent haben eine Alternative gewählt.
Immerhin haben die meisten Gaskunden zumindest schon mal den Tarif gewechselt. Aber jeder Sechste steckt noch in der traditionellen „Grundversorgung“, die in vielen Städten – wenn auch nicht überall – besonders teuer ist. Dabei ist es ganz einfach, in ein günstigeres Vertragsverhältnis zu wechseln!
Vergleichen der Versorger und Tarife lohnt sich
Wer sich aufrafft und ein paar Minuten in einen Preisvergleich investiert, kann möglicherweise profitieren. Vor allem im Moment: Nachdem die Gaspreise im Herbst geradezu explodiert sind, zeigen manche Vergleichsportale jetzt schon wieder Preise, die sogar unterhalb der von der Bundesregierung festgelegten Preisbremse sind.
Wer wechseln möchte, muss übrigens keine Angst davor haben, plötzlich in der Kälte zu sitzen. Gibt es irgendwelche Probleme, wird nicht etwa der Gashahn zugedreht, sondern man kommt dann (für eine kurze Übergangszeit) automatisch in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung. Verbraucherschützer raten zu folgendem schrittweisen Vorgehen:
Schritt 1: Laufzeit vom bestehenden Vertrag checken
Wer noch in der „Grundversorgung“ ist, hat nur zwei Wochen Kündigungsfrist! Bei allen anderen gilt jeweils das, was im Vertrag vereinbart ist.
Schritt 2: Jahresverbrauch feststellen
Der jährliche Gasverbrauch steht jeweils auf der Abrechnung. Sinnvoll ist es, einen Durchschnittswert über mehrere Jahre auszurechnen, weil die Winter unterschiedlich kalt sind und damit auch der Gasverbrauch schwankt.
Schritt 3: Preise online vergleichen
Zum Preisvergleich nutzt man die üblichen Vergleichsportale wie beispielsweise Check 24 und Verivox. Da nicht jedes Vergleichsportal jeden Gasanbieter anzeigt, empfiehlt Stiftung Warentest, die Angebote auf mehreren verschiedenen Portalen zu checken. Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, auch Grundversorger und Stadtwerke in die Recherche einzubeziehen – und die Korrektheit der Daten im Vergleichsportal beim jeweiligen Anbieter zu überprüfen. Wie beim Vergleich anderer Produkte und Dienstleistungen ist auch beim Gas der richtige Anbieter nicht unbedingt der billigste, sondern der mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Schritt 4: Neuen Vertrag abschließen und kündigen (lassen)
Und das war es auch schon – denn der neue Lieferant kümmert sich um den Rest. Normalerweise muss man auch nicht selbst kündigen, sondern der neue Anbieter wickelt die Kündigung ab und sorgt für einen reibungslosen Wechsel.
Beim Vergleich der Anbieter sollte man darauf achten, welche Voreinstellungen im Ranking der Vergleichsportale aktiviert sind – und gegebenenfalls nachjustieren. Schließlich macht es einen Unterschied, ob ein Wechsel-Bonus in den Preis eingerechnet wird oder nicht. Zudem sollte man sich alle Tarife anzeigen lassen – und nicht nur die mit direkter Wechselmöglichkeit über das Portal.
Wie sich die Preise entwickeln, kann aktuell niemand absehen. Damit man dann schnell aus dem Vertrag herauskommt, sollte die Kündigungsfrist deshalb möglichst kurz sein. In Ordnung sind Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Generell nicht empfehlenswert sind Verträge mit hohen Vorauszahlungen – geht der Anbieter pleite, ist das Geld nämlich meistens weg. Ungünstig sind außerdem sogenannte Paketangebote, bei denen man eine Pauschale für eine bestimmte Gasmenge zahlt. Wer dann weniger oder auch mehr verbraucht als bestellt, zahlt meistens kräftig drauf.
Vorsicht bei Ersatztarifen!
Übrigens: Den Wechsel in die – mancherorts noch günstigere – Grundversorgung darf ein Versorger nach der Kündigung nicht verwehren. Darauf hat die Bundesnetzagentur Ende Januar in einem Positionspapier hingewiesen. Zuletzt hatten offenbar einige Gas- und Stromversorger Kunden, nachdem sie selbst ihren bisherigen Tarif gekündigt hatten, den Wechsel in die Grundversorgung verweigert. Stattdessen sollten sie in die teurere Ersatzversorgung.
Laut Aufsichtsbehörde ist das nicht zulässig: Jeder Gas- und Stromkunde habe den Anspruch, in den Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters zu wechseln, wenn er seinen bisherigen Liefervertrag gekündigt hat.
Schlichtungsstelle hilft bei Streit um Gas oder Strom
Streit mit dem Energieversorger? Gut zu wissen: Oft kann die Schlichtungsstelle Energie weiterhelfen – gratis! Diese Schlichtungsstelle gibt es seit über zehn Jahren. 2022 wurde sie rund 18.000-mal beauftragt, dabei ging es zum Beispiel um Preiserhöhungen.
An die Schlichtungsstelle können sich nur private Verbraucher mit Strom- oder Gasverträgen richten. Bevor die Schlichtung beginnen kann, müssen die Kunden versuchen, ihr Anliegen direkt mit dem Anbieter zu klären. Gelingt dies nicht innerhalb von vier Wochen, kann man die Schlichtungsstelle beauftragen. Nach Eröffnung des Schlichtungsverfahrens bekommt der Anbieter nochmals etwas Zeit, sich mit dem Kunden zu verständigen. Klappt das nicht, macht die Schlichtungsstelle einen Vorschlag zur Lösung des Problems. Wird dieser abgelehnt, spricht die unabhängige Ombudsperson eine Empfehlung aus. Immer gilt: Wird ein Kompromiss von beiden Parteien angenommen, ist er rechtlich bindend, eine spätere Klage ist dann also ausgeschlossen.
Michael Aust berichtet bei aktiv als Reporter aus Betrieben und schreibt über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach seinem Germanistikstudium absolvierte er die Deutsche Journalistenschule, bevor er als Redakteur für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ und Mitarbeiter-Magazine diverser Unternehmen arbeitete. Privat spielt er Piano in einer Jazz-Band.
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