In den ersten Lebensjahren ihrer Kinder bleiben viele Eltern ganz oder teilweise zu Hause – womit niedrigere Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung verbunden sind. Damit sich das nicht allzu negativ auf die spätere Rente auswirkt, hilft der Sozialstaat mit den Kindererziehungszeiten.
Das Prinzip: Jenes Elternteil, das sich hauptsächlich um den Nachwuchs kümmert, erhält für die ersten drei Jahre pro Kind Rentenbeiträge gutgeschrieben. In der Höhe, wie sie bei einem Durchschnittseinkommen fällig gewesen wären. Die monatliche Rente erhöht sich so pro Kind um derzeit rund 113 Euro!
Die Kindererziehungszeiten werden vom Bund finanziert – mit rund 21 Milliarden Euro pro Jahr
Die Zahlung der entsprechenden Beiträge an die Rentenversicherung leistet der Bund aus Steuermitteln, wie Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung erklärt: insgesamt rund 21 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Erziehungszeit, so der technische Begriff für die allgemein bekannte Elternzeit, beträgt 36 Monate pro Kind. „Bei zwei Kindern werden also 72 Monate berücksichtigt, egal, wie weit die beiden Geburten auseinanderliegen“, erklärt die Expertin.
Die Erziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt, von der die Rentenkasse durch das Austauschverfahren mit den Meldeämtern erfährt. „Dann bekommt die Mutter ein Schreiben, in dem sie über die Ansprüche auf Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten informiert wird“, so Sennewald. Aber Achtung: Damit man die Zeiten dann tatsächlich angerechnet bekommt, müssen sie formal beantragt werden – und immer für vergangene Zeiträume.
Junge Väter müssen aufpassen: Kindererziehung ist für die Rentenversicherung erst mal nur Sache der Mütter
Zwar kann es genügen, das im Rahmen einer Kontenklärung oder sogar erst beim Rentenantrag zu erledigen. Oft ist es aber besser, nicht zu warten! Denn die Rentenversicherung geht im Prinzip nach wie vor einfach davon aus, dass die Mutter sich ums Kind kümmert. Soll die Erziehungszeit aber ganz oder teilweise dem Vater oder einer anderen Person zugutekommen, müssen die Eltern das der Rentenversicherung mitteilen. „Das sollte dann möglichst zeitnah geschehen, weil eine solche Erklärung höchstens für zwei Monate rückwirkend abgegeben werden kann“, sagt Sennewald. Macht der Vater eine Erziehungszeit erst später geltend, sind weitere Unterlagen, die die tatsächlich überwiegend ausgeübte Erziehung belegen, erforderlich.
Grundregel: 36 Monate pro Kind werden sehr großzügig für die Rente berücksichtigt.
Auch wer einen Vertrag über eine Riester-Rente hat, sollte jede Erziehungszeit schnell bei der Rentenversicherung anmelden: Denn in dieser Zeit bleibt der betreuende Elternteil unmittelbar zulagenberechtigt. Die ganz Sache zahlt sich übrigens auch dann aus, wenn Vater oder Mutter während der ersten Lebensjahre des Nachwuchses zum Beispiel in Teilzeit arbeiten und daher selbst Rentenbeiträge einzahlen. „Die Kindererziehungszeiten gibt es dann obendrauf“, sagt die Expertin.
Insgesamt werden jedoch nur Beiträge berücksichtigt, die einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Diese liegt ab Januar 2024 bei 7.550 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es 7.450 Euro.
Erziehungszeiten: Einfache Regeln für spezielle Fälle
36 Monate Erziehungszeit pro Kind: Diese Grundregel gilt natürlich auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingsgeburten. Bei Zwillingen bekommen die Eltern also insgesamt sechs Jahre mit Durchschnittsverdienst auf dem Rentenkonto gutgeschrieben – wie auch immer sich Mutter und Vater diese Zeit aufteilen.
Auch Stiefeltern sind erziehungszeitberechtigt. Und sogar die Großeltern oder andere Verwandte eines Kindes können Erziehungszeiten anmelden, wenn sie ein Kind dauerhaft in Obhut nehmen.
Wer ein Kind adoptiert, kann ebenfalls Kindererziehungszeit geltend machen. Allerdings nur, wenn das Kind zum Zeitpunk der Adoption noch keine drei Jahre alt war – und auch dann nur mit den bis zum dritten Geburtstag noch verbleibenden Monaten.
Leserfrage: Wie geht das mit der Deckelung?
Martina P. aus Maichingen: Sie haben über Rentenpunkte für die Kindererziehung berichtet. Wie ist das mit der Deckelung für den Fall, dass ich als Mutter im zweiten und dritten Jahr nach der Geburt des Kindes wieder in Vollzeit arbeite: Werden dann diese Rentenpunkte nicht im vollen Umfang zugeteilt?
aktiv: Durch die Erziehungszeit wird man bei der Rente so gestellt, als hätte man für ein Durchschnittsentgelt gearbeitet: Es gibt einen Entgeltpunkt pro Jahr. Für 2021 gelten 41.541 Euro als Durchschnittsentgelt. Rentenbeiträge können aber immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden, diese liegt derzeit in den alten Bundesländern bei 85.200 Euro.
Dazu ein Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Bund: Wenn man parallel zur Erziehung eines Kleinkindes ein Monatsbrutto von 4.500 Euro erzielt, ergeben sich 54.000 Euro aus der Beschäftigung plus die erwähnten 41.541 Euro für die Erziehungszeit. Die Beitragsbemessungsgrenze wird damit überschritten. Also werden die Entgeltpunkte für die Kindererziehung nur anteilig gewährt, im Beispielfall gibt es dafür rund 0,75 Entgeltpunkte.
Generell gilt: Überschneiden sich Kindererziehungszeiten mit weiteren Beitragszeiten für die Rente, wird das von der Rentenversicherung geprüft – und eine eventuell nötige Deckelung von Amts wegen vorgenommen.
Leserfrage: Wie viele Rentenpunkte kann ich bekommen?
Julia P. per Online-Kontaktformular: Ich habe sechs Kinder erzogen. Wenn ich das Formular V 800 ausfülle, habe ich dann Anspruch auf 15 Rentenpunkte?
aktiv: Ja – mindestens! „Für Zeiten der Kindererziehung gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag sogenannte Entgeltpunkte, die die Rente erhöhen“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Zwölf Monate Kindererziehungszeit entsprechen genau einem Entgeltpunkt.“ Und so ein Entgeltpunkt ist derzeit schon fast 40 Euro monatliche Rente wert. Bei den Geburten vor 1992 gab es pro Kind höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit, bei Geburten ab 1992 sind es maximal 36 Monate. „Bei sechs Kindern können sich damit bis zu 18 Jahre für die Rente ergeben“, so Manthey – was eben unter anderem von den genauen Geburtsdaten der Kinder abhängig ist.
Leserfrage: Verspätete Meldung von Vätern möglich?
Harald R. per Kontaktformular: Wir haben für mich als Vater einen Antrag auf Anrechnung der Erziehungszeiten zu spät gestellt. Was tun?
aktiv: Wenn Eltern ihr Kind gemeinsam erziehen, können sie die für die Rente wichtige Kindererziehungszeit per Erklärung dem Vater zuordnen. Hat man das versäumt, lässt sich das durchaus noch reparieren: Die Erziehungszeit soll dem zugerechnet werden, der das Kind „überwiegend“ erzogen hat. Hat also der Vater tatsächlich den Großteil der Erziehung übernommen, belegt zum Beispiel durch offizielle Elternzeit, kann er auch im Nachhinein die Kindererziehungszeit für sich beanspruchen. Das hat uns die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt. Sollten nun allerdings beide Eltern für den gleichen Zeitraum die Kindererziehungszeit beantragen und das womöglich erst Jahre später – dann muss die Rentenversicherung prüfen, wer tatsächlich die überwiegende Erziehungsarbeit geleistet hat.
Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.
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