Nach jahrelanger Debatte um eine drohende Doppelbesteuerung von Rentnern hat der Gesetzgeber das Problem gelöst – mit Änderungen, die vor allem den älteren Generationen deutliche Steuervorteile bringen: Die neue Staffelung beim Rentenfreibetrag führt dazu, dass gesetzliche Renten nicht schon ab 2040, sondern erst ab 2058 zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Dazu muss man wissen, dass Renten früher einfach komplett steuerfrei waren! Dann aber kam es zu einer grundlegenden Reform, die nun schon seit 2005 schrittweise umgesetzt wird: Deutschland stellt um auf die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Der steuerpflichtige Anteil der Altersrenten steigt also allmählich immer weiter an, die Quote für den Rentenfreibetrag sinkt Jahr um Jahr. Dafür können Berufstätige aber auch einen immer größeren Anteil ihrer Rentenbeiträge von der Einkommensteuer absetzen, einfach über die jährliche Steuererklärung.

Die Rentenbeiträge sind ab dem Steuerjahr 2023 voll von der Steuer absetzbar

Der zweite Teil dieser Umstellung ist gerade schon abgehakt. Ab dem Steuerjahr 2023 sind die Rentenbeiträge voll absetzbar (wofür allerdings auch ein Höchstbetrag gilt), davon profitieren die allermeisten Beschäftigten.

Bis der erste Teil erledigt ist, wird es allerdings noch mehr als 20 Jahre dauern! Denn die Steuerquote auf die Rente wird nun viel langsamer steigen, als es eigentlich geplant war (diese neue Regelung ist im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen worden). Der Rentenfreibetrag schmilzt also entsprechend langsamer dahin. Damit müssen Millionen künftige Rentnerinnen und Rentner weniger Steuern zahlen – und das jeweils bis ans Ende ihres Lebens.

Basis für den Rentenfreibetrag: Die Steuerquote steigt bis 2058 langsam an

Welche Steuerquote jetzt für welchen Jahrgang gilt, zeigt die folgende Tabelle:

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente
(in Prozent)

Quote für den Rentenfreibetrag (in Prozent)

bis 200550,050,0
200652,048,0
200754,046,0
200856,044,0
200958,042,0
201060,040,0
201162,038,0
201264,036,0
201366,034,0
201468,032,0
201570,030,0
201672,028,0
201774,026,0
201876,024,0
201978,022,0
202080,020,0
202181,019,0
202282,018,0
202382,517,5
202483,017,0
202583,516,5
202684,016,0
202784,515,5
202885,015,0
202985,514,5
203086,014,0
203186,513,5
203287,013,0
203387,512,5
203488,012,0
203588,511,5
203689,011,0
203789,510,5
203890,010,0
203990,59,5
204091,09,0
204191,58,5
204292,08,0
204392,57,5
204493,07,0
204593,56,5
204694,06,0
204794,55,5
204895,05,0
204995,54,5
205096,04,0
205196,53,5
205297,03,0
205397,52,5
205498,02,0
205598,51,5
205699,01,0
205799,50,5
2058100,00,0

Quellen: Bundesregierung, Deutsche Rentenversicherung Bund

Wer also im Jahr 2024 in Rente geht, muss davon einen etwas höheren Teil versteuern als jemand, der schon 2023 in Rente gegangen ist – und einen etwas kleineren Teil als jemand, der erst 2025 in Rente gehen wird. Der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang steigt nun nur noch um 0,5 Prozentpunkte (und damit nicht mehr so stark wie zuvor).

Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt bis zum Tod unverändert

Was dabei ganz wichtig ist und oft falsch verstanden wird: Der aus dieser Tabelle abzulesende jeweilige persönliche Prozentsatz wird nur ein einziges Mal benötigt – um einen ganz persönlichen Freibetrag zu errechnen. Diesen Freibetrag bekommt man als Rentner zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. Während aber dieser Grundfreibetrag Jahr um Jahr angehoben wird (in etwa im Gleichlauf mit der Inflation), bleibt der persönliche Rentenfreibetrag bis zum Tod gleich, er wird also durch die regelmäßigen Rentenerhöhungen nicht verändert.

Das Verfahren für die Berechnung dieses persönlichen Rentenfreibetrags ist naturgemäß etwas knifflig, da die meisten Menschen ja nicht genau am 1. Januar in Rente gehen und auch Rentenerhöhungen bei der Berechnung eine Rolle spielen. Ermittelt wird der Rentenfreibetrag nämlich stets auf Basis des ersten abgeschlossenen (!) Kalenderjahrs als Rentnerin oder Rentner.

Rentenbesteuerung: Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet ein Beispiel vor

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt das mit folgendem fiktiven Beispiel: Ein Rentner bezieht seit September 2023 eine Regelaltersrente aus der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 1.000 Euro monatlich, Anfang Juli 2024 steigt diese Rente dann auf 1.045,70 Euro. Die Steuerquote für die Neurentner des Jahres 2023 beträgt, wie in der Tabelle oben abzulesen, 82,5 Prozent der Rente.

Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt – und das gilt noch bis zum Jahr 2058

Das erste komplette Kalenderjahr mit Rentenbezug ist erst das Jahr 2024, und in diesem Jahr bezieht unser Beispiel-Rentner insgesamt 12.274 Euro Rente. Und von genau diesem Betrag sind 82,5 Prozent steuerpflichtig: Also muss er 10.126 Euro versteuern. Als ganz persönlicher Rentenfreibetrag ergeben sich damit in diesem fiktiven Beispielfall 2.148 Euro – und dieser Freibetrag gilt dann bis zum Lebensende.

Die Rente ist steuerpflichtig – aber nicht alle Rentner müssen tatsächlich Steuern zahlen

Dass man seine Rente grundsätzlich versteuern muss, heißt noch nicht, dass man für sie auch tatsächlich Steuern in Euro und Cent zahlen muss. Im Jahr 2024 beträgt der Steuergrundfreibetrag für Ledige 11.604 Euro, für Verheiratete 23.208 Euro. Dazu kommt der persönliche Rentenfreibetrag.

Außerdem können auch Rentner ihre Krankenkassenbeiträge sowie ein paar andere Posten in der Steuererklärung als Ausgabe angeben und so von der Steuer absetzen. Falls unser Beispiel-Rentner neben der gesetzlichen Rente kein weiteres Einkommen haben sollte, müsste er daher erst mal noch keine Steuern zahlen.

Oft muss man sich viele Jahre nach Rentenbeginn plötzlich wieder ums Thema Steuern kümmern

Aber, und das wird oft übersehen: Weil der ganz persönliche Rentenfreibetrag eben bis zum Tod festgeschrieben ist, also womöglich für mehr als 30 oder gar 40 Jahre, muss jeder Rentner mit jeder normalen Rentenerhöhung rechnerisch mehr Steuern zahlen. Damit ist es leider ganz normal, dass zum Beispiel ein heute 67-jähriger Rentner oft noch keine Steuern auf seine Rente zahlen muss – aber mit 70 oder 75 Jahren tatsächlich wieder zum Fall für den Fiskus wird.

Übrigens: Ähnlich wie bei Rentenbesteuerung gibt es auch bei der Diskussion ums gesetzliche Rentenniveau viele Missverständnisse. Worum es da wirklich geht und warum dieses Rentenniveau nur wenig mit der ganz persönlichen Rente zu tun hat, das erklären wir in auf aktiv-online.de.

Thomas Hofinger
Chef vom Dienst aktiv

Thomas Hofinger schreibt über Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik – und betreut die Ratgeber rund ums Geld. Nach einer Banklehre sowie dem Studium der VWL und der Geschichte machte er sein Volontariat bei einer großen Tageszeitung. Es folgten einige Berufsjahre als Redakteur und eine lange Elternzeit. 2006 heuerte Hofinger bei Deutschlands größter Wirtschaftszeitung aktiv an. In seiner Freizeit spielt er Schach und liest, gerne auch Comics.

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