Im Jahr 2005 hat der Einstieg in die nachgelagerte gesetzliche Rentenbesteuerung begonnen: Seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil der Altersrente immer weiter an. Dafür können deutsche Berufstätige aber auch einen immer größeren Anteil ihrer Rentenbeiträge von der Einkommensteuer absetzen, einfach über die jährliche Steuererklärung.

Wer also im Jahr 2023 in Rente geht, muss davon einen höheren Teil versteuern als jemand, der schon ein Jahr zuvor in Rente gegangen ist – und einen kleineren Teil als jemand, der erst 2024 in Rente gehen wird. Erst ab 2040 müssen die Renten dann voll versteuert werden. Welche Quote für welchen Jahrgang gilt, zeigt die folgende amtliche Tabelle:

Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt bis zum Tod unverändert

Der aus dieser Tabelle abzulesende jeweilige persönliche Prozentsatz wird nur ein einziges Mal benötigt: um einen ganz persönlichen Freibetrag zu errechnen, der dann bis zum Tod gleichbleibt. Das Verfahren ist allerdings etwas knifflig, da die meisten Menschen ja nicht genau am 1. Januar in Rente gehen und auch Rentenerhöhungen eine Rolle spielen. Berechnet wird der Rentenfreibetrag nämlich stets auf Basis des ersten abgeschlossenen (!) Kalenderjahrs als Rentner.

Rentenbesteuerung: Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet ein Beispiel vor

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt das mit folgendem fiktiven Beispiel: Ein Rentner bezieht seit September 2021 eine Regelaltersrente aus der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 1.000 Euro monatlich, Anfang Juli 2022 steigt diese Rente dann auf 1.053,50 Euro. Die Steuerquote für die Neurentner des Jahres 2021 beträgt, wie in der Tabelle oben abzulesen, 81 Prozent der Rente.

Das erste komplette Kalenderjahr mit Rentenbezug war also das Jahr 2022, und in diesem Jahr hat unser Beispiel-Rentner insgesamt 12.321 Euro Rente bezogen. Und von genau diesem Betrag sind 81 Prozent steuerpflichtig. Also muss er 9.980 Euro versteuern. Als ganz persönlicher Rentenfreibetrag ergeben sich damit in diesem fiktiven Beispielfall 2.341 Euro – und dieser Freibetrag gilt dann bis zum Lebensende.

Die Rente ist steuerpflichtig – aber nicht alle Rentner müssen tatsächlich Steuern zahlen

Wichtig: Dass man seine Rente grundsätzlich versteuern muss, heißt noch nicht, dass man für sie auch tatsächlich Steuern in Euro und Cent zahlen muss! Im Jahr 2023 beträgt der Steuergrundfreibetrag für Ledige 10.908 Euro, für Verheiratete 21.816 Euro. Dazu kommt der Rentenfreibetrag. Zudem können auch Rentner ihre Krankenkassenbeiträge sowie ein paar andere Posten in der Steuererklärung als Ausgabe angeben und so von der Steuer absetzen. Falls unser Beispiel-Rentner neben der gesetzlichen Rente kein weiteres Einkommen haben sollte, müsste er daher erst mal noch keine Steuern zahlen.

Oft muss man sich erst viele Jahren nach Rentenbeginn wieder ums Thema Steuern kümmern

Aber, und das wird oft übersehen: Weil der ganz persönliche Rentenfreibetrag eben bis zum Tod festgeschrieben ist, also womöglich für mehr als 30 oder gar 40 Jahre, muss jeder Rentner mit jeder normalen Rentenerhöhung rechnerisch mehr Steuern zahlen. Damit ist es leider ganz normal, dass zum Beispiel ein heute 67-jähriger Rentner oft noch keine Steuern auf seine Rente zahlen muss – aber mit 70 oder 75 Jahren tatsächlich wieder zum Fall für den Fiskus wird.

Übrigens: Ähnlich wie bei Rentenbesteuerung gibt es auch bei der Diskussion ums gesetzliche Rentenniveau viele Missverständnisse. Worum es da wirklich geht und was das mit der ganz persönlichen Rente zu tun hat, erklären wir in unserem Artikel zum Thema Rentenniveau.