Wenn die alten Eltern nicht mehr völlig klar sind, muss trotzdem irgendwer die Entscheidungen treffen. Hat der Verwirrte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht unterschrieben, darf der dort genannte Bevollmächtigte entscheiden. Doch was ist, wenn ein solches Dokument fehlt? Dann ordnet das zuständige Amtsgericht Betreuung an und benennt auch gleich die dafür zuständige Person. Zwar gibt es auch Berufsbetreuer, doch die ehrenamtliche Betreuung durch Angehörige hat Vorrang. Deshalb wird in vielen Fällen der Ehepartner oder eines der Kinder zum Betreuer bestellt.

Welche Aufgaben hat ein Betreuer?

Tatsächlich ist der Begriff Betreuer etwas missverständlich. Manche glauben, dass sie sich um den verwirrten Menschen kümmern oder diesen beaufsichtigen müssen. Darum geht es jedoch nicht. „Der Betreuer ist dafür verantwortlich, notwendige Entscheidungen zu treffen, und sorgt dafür, dass alles läuft“, erläutert Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner in Berlin. Er kümmert sich also um all das, was der Betreute eben nicht mehr selbst regeln kann. Ist der Verwirrte beispielsweise pflegebedürftig, muss der Betreuer ihn nicht selbst pflegen. Vielmehr muss er dafür sorgen, dass der Betreute ordnungsgemäß versorgt und gepflegt wird, etwa indem er einen Pflegedienst organisiert und die entsprechenden Verträge abschließt. „Um seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, muss der Betreuer nicht unbedingt persönlich vor Ort sein. Dies kann er vielfach auch von einem entfernten Wohnort aus erledigen“, erklärt der Jurist.

Welche Entscheidungen darf der Betreuer treffen?

Das Gericht entscheidet über die sogenannten Aufgabenkreise der Betreuung. Betreuung gibt es nur für die Lebensbereiche, die jemand nicht mehr selbstständig regeln kann. Ist jemand beispielsweise psychisch krank und kann deshalb nicht mit Geld umgehen, wird auch die Betreuung nur für finanzielle Dinge angeordnet. Dann darf der Betreuer über das Geld des Betroffenen verfügen. Der Betreute bestimmt aber weiterhin selbst, wo er wohnen oder welche medizinische Behandlung er möchte.„Welche Aufgabenkreise der Betreuer hat, steht in dem Beschluss des Gerichts, den man deshalb aufmerksam lesen sollte“, erklärt Dietmar Kurze. Wenn Privatpersonen Betreuer für ihre älteren, verwirrten Angehörigen werden, ordnet das Gericht erfahrungsgemäß aber meist eine umfassende Betreuung an. „In diesem Fall darf der Betreuer fast alles entscheiden“, so der Jurist.

Muss der Betreuer sich vom Gericht seine Entscheidungen genehmigen lassen?

Die meisten alltäglichen Entscheidungen kann der Betreuer selbstständig treffen“, erklärt Dietmar Kurze. Bei einigen größeren Entscheidungen, die oft nur schwer zu revidieren sind, muss der Betreuer aber vorher eine Genehmigung des Gerichts einholen. Dazu gehören etwa:

  • Kündigung des Mietvertrags
  • Verkauf der Immobilie
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen (zum Beispiel Bettgitter im Heim)
  • Schenkungen (größere Geldsummen, Auto, Wertgegenstände des Betreuten)
  • An- und Verkauf von Wertpapieren
  • Rechtsgeschäfte, bei denen es um größere Summen geht, beispielsweise ein Vergleich in einem Gerichtsverfahren
  • Bestimmte medizinische Maßnahmen

Wer unsicher ist, ob eine bestimmte Entscheidung genehmigungspflichtig ist, sollte sicherheitshalber vorher beim Betreuungsgericht nachfragen, damit es hinterher keinen Ärger gibt.

Was darf der Betreuer nicht entscheiden?

„Gar keine Entscheidungsbefugnis haben Betreuer nur bei sehr wenigen, höchstpersönlichen Entscheidungen“, erklärt Dietmar Kurze. Beispielsweise darf der Betreuer den Betreuten nicht verheiraten und auch kein Testament für ihn aufsetzen.

Nach welchen Kriterien muss der Betreuer entscheiden?

„Der Betreuer ist verpflichtet, sich in seinen Entscheidungen am mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu orientieren“, so der Jurist. Es geht also nicht danach, was der Betreuer gut und richtig findet, sondern danach, was der Verwirrte höchstwahrscheinlich gewollt hat. „Hat der Betreute bereits Verfügungen getroffen, beispielsweise eine Patientenverfügung unterschrieben, muss der Betreuer sich daran halten“, sagt Kurze. Wenn sich der Betreute zum Beispiel aus religiösen Gründen gegen Bluttransfusionen ausgesprochen hat, darf der Betreuer solche Transfusionen also nicht erlauben.

Welche Pflichten hat ein Betreuer?

„Die wichtigste Pflicht eines Betreuers ist es natürlich, die Betreuung auch tatsächlich zu leisten“, erklärt Dietmar Kurze. Der Betreuer kann anstehende Entscheidungen also nicht einfach schleifen lassen, sondern muss sich wirklich kümmern. Tut er es nicht, haftet er für die Folgen, beispielsweise wenn er die Miete nicht zahlt oder der Betreute verwahrlost.

Wie wird der Betreuer kontrolliert?

Kontrolliert werden vor allem Entscheidungen um die Finanzen, denn der Betreuer kann ja relativ frei über das Geld des Betreuten verfügen. Berufsbetreuer müssen deshalb jeden Cent ganz genau abrechnen. „Wenn Familienangehörige die Betreuung ehrenamtlich übernehmen, gilt dagegen in den meisten Fällen eine sogenannte befreite Betreuung. Dann genügt es, dem Gericht einmal pro Jahr eine Vermögensaufstellung zukommen zu lassen“, erklärt Dietmar Kurze.

Klar, dass der Richter hellhörig wird, wenn das Vermögen innerhalb kurzer Zeit rasant in den Keller geht. Auch wenn das Gericht keine detaillierte Buchführung sehen will, macht es trotzdem häufig Sinn, alle Ausgaben genau zu notieren und sämtliche Belege aufzuheben. So kann man jederzeit beweisen, dass alles seine Richtigkeit hat. „Nach dem Tod des Betreuten unterstellen andere Erben dem Betreuer nicht selten, dass er sich finanziell bereichert hätte“, so die Erfahrung von Dietmar Kurze aus der täglichen Beratungspraxis. Die anderen Erben können dann eine detaillierte Buchführung vom Betreuer verlangen, und die ist im Nachhinein häufig schwierig.

Praktische Faustregel: Je schlechter das Verhältnis innerhalb der Familie und je größer das Vermögen des Betreuten, desto wahrscheinlicher gibt es später Streit ums Erbe und desto wichtiger wird eine penible Buchführung. Wenn sowieso keinerlei Vermögen vorhanden ist oder wenn es ganz sicher überhaupt keine weiteren Erben gibt, kann man sich eine detaillierte Abrechnung natürlich schenken.

Kann man es ablehnen, Betreuer zu werden?

„Die Entscheidung des Gerichts ist bindend“, sagt Dietmar Kurze. Man kann die Bestellung zum Betreuer nur unter sehr strengen Bedingungen ablehnen, beispielsweise weil man nachweislich schwer erkrankt ist und diese Aufgabe deshalb tatsächlich nicht (mehr) erfüllen kann. In der Regel versuchen die Gerichte schon vorab zu klären, ob der vorgesehene Betreuer bereit ist, die Betreuung auch tatsächlich zu übernehmen. „Grundsätzlich dürfen die Richter jemanden aber auch gegen seinen Willen zum Betreuer bestellen“, erklärt Dietmar Kurze. Dies ist seiner Erfahrung nach jedoch eine sehr seltene Ausnahme.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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