Immer wieder Streit mit dem Nachbarn, der den Schnee nie wegschaufelt. Zoff mit der Ex über die Besuchsregelung für die Kinder. Ärger mit dem Cousin wegen eines Erbfalls: Alles alltägliche Fälle, die die Betroffenen sehr belasten können. Schnell ist so ein Konflikt derart festgefahren, dass er von außen geklärt werden muss.
Vor Gericht gibt es zwar am Ende ein Urteil, aber die zwischenmenschliche Beziehung ist dann oft völlig zerrüttet – nachteilig, wenn man im Alltag noch irgendwie miteinander auskommen muss. Dauerhaft Frieden schließen: Das klappt oft per Mediation.
Die Parteien sollen selbst zu einer Lösung finden, der Mediator hilft dabei
Der Fokus liege dabei in erster Linie auf den zwischenmenschlichen Aspekten, um eine nachhaltige Konfliktlösung zu ermöglichen, erklärt Christian Hartwig vom Bundesverband Mediation. „Der Mediator oder die Mediatorin geben dem Gespräch der Parteien über deren jeweilige Standpunkte viel Raum: So erlangen die Beteiligten ein größeres Verständnis für ihre eigene Situation und die des Gegenübers.“
Anschließend kann auf eine Vereinbarung hingearbeitet werden. Dabei gilt: „Der Mediator ist für die Belange aller Parteien gleichermaßen da und nimmt eine vermittelnde Rolle ein.“ Wichtig ist, dass das Ergebnis der Mediation von den Betroffenen selbst entwickelt wird: „Wer die Konfliktbeilegung selbst miterarbeitet hat, fühlt sich eher an die Vereinbarung gebunden, als wenn sie von außen vorgegeben wurde.“
Weitere Vorteile des Verfahrens: die Schnelligkeit – Gerichtsverfahren dauern bekanntlich oft lange. Und eine Mediation ist oft günstiger als eine klassische juristische Auseinandersetzung, weil man sich in der Regel die Kosten teilt.
„Der Mediator ist unparteiisch und nimmt eine vermittelnde Rolle ein“
Christian Hartwig, Bundesverband Mediation
Eins muss den Beteiligten bewusst sein: „Trennen sie sich ohne eine finale Lösung ihres Konflikts, dann bleibt ihnen der Weg zu einer Entscheidung vor Gericht weiterhin offen.“
Mediatoren können aus vielen Berufsbereichen stammen, oft sind sie psychologisch ausgebildet oder Anwälte. Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, sollte man darauf achten, sich an einen „lizensierten Mediator“ zu wenden – was eine entsprechende Zusatzausbildung anzeigt.
Das Ergebnis einer Mediation ist zunächst einmal nicht rechtsverbindlich. Daher ist es ratsam, eine Abschlussvereinbarung zu formulieren und diese von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen. „Möglich ist es auch, die am Ende der Mediation getroffene Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen“, sagt Hartwig.
Dass die beiden Parteien durch die Mediation zu einem eigenen Ergebnis finden, ist übrigens der wichtige Unterschied zu den ebenfalls außergerichtlichen Schlichtungsverfahren: „Ein Schlichter hört sich klassischerweise die Parteien an, unterbreitet dann aber selbst einen Lösungsvorschlag.“
Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.
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