Wie lang darf die Probezeit dauern, und kann sie verlängert werden? Kann man Urlaub nehmen, und wie lang sind die Kündigungsfristen in der Probezeit? Diese und andere Fragen beantwortet Kristina Harrer-Kouliev, Juristin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Muss in einem neuen Job überhaupt eine Probezeit vereinbart werden?

Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht, aber meistens wird sie vereinbart. Anders sieht es bei einer Ausbildung aus. Hier ist eine Probezeit von einem bis maximal vier Monate gesetzlich vorgeschrieben. Beide Seiten sollen prüfen können, ob der Beruf überhaupt geeignet ist. 

Ist die Dauer der Probezeit in einem normalen Arbeitsverhältnis festgelegt, und welche Kündigungsfristen gelten?

Eine Probezeit dauert in der Regel sechs Monate, länger darf sie nicht dauern. Man kann aber jederzeit eine kürzere Probezeit vereinbaren. Die Kündigungsfrist liegt in der Probezeit meistens nur bei zwei Wochen, kann aber auch länger ausfallen. Beide Seiten können in der Probezeit das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Auch wenn die Kündigung dem Arbeitnehmer erst am letzten Tag der Probezeit zugestellt wird, gilt übrigens noch die zweiwöchige Kündigungsfrist.

Kann jeder in der Probezeit so schnell die Kündigung erhalten, oder gibt es Ausnahmen im Arbeitsrecht?

Für Schwangere gibt es auch in der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz. Trotzdem kann ihnen der Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Monate durchaus kündigen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So ist eine Kündigung nur dann zulässig, wenn sie nicht wegen der Schwangerschaft erfolgt und das Integrationsamt zugestimmt hat. Daran scheitern allerdings viele Kündigungen.

Bei Schwerbehinderten greift der besondere Kündigungsschutz wie bei allen anderen Arbeitnehmern erst nach Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten. Erst danach ist die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Probezeit?

Während in der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist gilt, gibt es einen Anspruch auf Kündigungsschutz erst nach der Wartezeit. Und die dauert in jedem Fall sechs Monate. Der Arbeitgeber muss also erst nach der Wartezeit einen triftigen Grund für die Kündigung nennen – betriebs- oder verhaltensbedingte Gründe etwa. Im Grunde müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Unterschied beider Begriffe aber nur dann kennen, wenn die Probezeit kürzer als die Wartezeit ist.

Gibt es eine Probezeit nach Übernahme aus der Ausbildung?

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die im Berufsausbildungsvertrag zwingend vereinbart werden muss. Bei der Übernahme eines Auszubildenden nach der Ausbildung kann eine neue Probezeit vereinbart werden. Die Ausbildungssituation ist in der Regel mit dem späteren Berufsalltag nicht zu vergleichen, sodass eine neue Probezeit sinnvoll ist. Eine erneute Wartezeit entsteht aber nicht, da die Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses auf das anschließende Arbeitsverhältnis angerechnet wird.  

Was sagt das Arbeitsrecht, wenn ich in der Probezeit krank werde?

Arbeitsrechtlich dürfte es, zumindest bei einer kürzeren Krankschreibung, keine Probleme geben. Bei einer ansteckenden Krankheit sollte man ohnehin zu Hause bleiben und nicht die Kollegen anstecken.

Kann man in der Probezeit Urlaub vereinbaren?

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erwirbt auch in der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch. Es kann aber sein, dass der Urlaub erst nach der Probezeit genommen werden darf.

Möglichst viele Überstunden in der Probezeit – ist das ein guter Tipp, um seine Chancen für eine Übernahme zu erhöhen?

Man sollte seine Aufgaben stets gewissenhaft und fristgerecht erledigen. Viele Überstunden machen beim Arbeitgeber nicht unbedingt einen besseren Eindruck. Schließlich kann das auch ein Hinweis darauf sein, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Aufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit schafft.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer das Gefühl hat, während der Dauer der Probezeit übermäßig belastet zu werden?

Wichtig ist ein offener und rechtzeitiger Austausch mit dem Arbeitgeber, um mögliche Differenzen anzusprechen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.

Gibt es im Arbeitsrecht Alternativen zur Probezeit?

Es gibt die Möglichkeit, ein befristetes Arbeitsverhältnis auf Probe abzuschließen, das danach in ein längeres Arbeitsverhältnis übergehen kann, aber nicht muss. Sechs Monate gelten hier als angemessen, nur in seltenen Fällen mehr. Das Arbeitsverhältnis endet dann auf jeden Fall nach einem halben Jahr, eine Kündigung ist dafür nicht nötig.

Im Unterschied zu einer normalen Probezeit entfällt für den Arbeitgeber auch das Risiko einer Klage gegen die Kündigung. Denn in der Probezeit eines unbefristeten Jobs kann sich ein Arbeitnehmer durchaus juristisch wehren, wenn er der Ansicht ist, aus Willkür gekündigt worden zu sein.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

Alle Beiträge des Autors