Düsseldorf. Nach wie vor tauchen sie oft unverhofft auf der Mobilfunkrechnung auf: Abos für Klingeltöne, Spiele oder andere Dinge, die man gar nicht bestellt hat. Dann ist es oft mühsam, sein Geld zurückzubekommen – aber immerhin einfacher als früher.
„Seit Dezember 2021 haben Kunden durch das neue Telekommunikationsgesetz mehr Rechte“, erklärt der Jurist Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. So muss der Mobilfunkanbieter nun auch den Namen und die Kontaktdaten von sogenannten Drittanbietern automatisch auf der Telefonrechnung ausweisen (und nicht erst auf Anfrage herausgeben). Und der Mobilfunkanbieter muss sich selbst um eine Reklamation wegen ungerechtfertigter Posten auf der Rechnung kümmern (kann also nicht mehr nur an den Drittanbieter verweisen).
Wobei derartige Streitereien inzwischen seltener geworden sind: „Ärger wegen verdeckter Abos gibt es inzwischen kaum noch“, so die Erfahrung von Flosbach aus den Beratungen. Das liegt auch daran, dass seit 2020 das Redirect-Verfahren Vorschrift ist. Dadurch muss man zuerst auf die Website des Anbieters umgeleitet werden. Dort erscheint dann ein unmissverständlicher Button, beispielsweise: „Jetzt zahlungspflichtig bestellen.“ Erst mit dem Klick auf so einen Button verpflichtet man sich zur Zahlung.
Trotz Redirect-Verfahren bleibt ein verstecktes Problem bei In-App-Käufen
Und dennoch gibt es nach wie vor betroffene Kunden, wie zum Beispiel die Stiftung Warentest berichtet. Es kann nämlich trotz völlig korrekt durchgeführten Redirect-Verfahrens immer noch Ärger mit untergeschobenen Leistungen geben.
Wer Apps auf seinem Smartphone nutzt, will manchmal auch In-App-Käufe einfach über die Telefonrechnung bezahlen, beispielsweise eine Busfahrkarte. Damit das funktioniert, muss man dem App-Store eine entsprechende Einwilligung geben, die ordnungsgemäß über das Redirect-Verfahren abgewickelt wird. Der Haken an der Sache ist vielen nicht klar: Diese Einwilligung gilt dann für sämtliche Apps! „Wenn man später eine ganz andere App nutzt, ist kein gesondertes Redirect-Verfahren mehr nötig, weil ja schon eine Einwilligung erteilt wurde“, bestätigt Flosbach. Und damit kann es weiterhin geschehen, dass man in eine Falle tappt, wenn eine App kostenpflichtige Leistungen nicht sauber ausweist – oder gar von Anfang an auf Betrug angelegt ist.
Besonders für Geräte von Kindern kann die Drittanbietersperre sinnvoll sein
„Wer so etwas ganz sicher verhindern will, sollte eine Drittanbietersperre beim Telefonanbieter einrichten“, rät der Experte. Das ist laut Gesetz kostenlos zu haben – und geht ganz einfach direkt beim Mobilfunkbetreiber. Besonders sinnvoll ist das natürlich, wenn ein Smartphone von Kindern mitgenutzt wird sowie für die eigenen Geräte zumindest jüngerer Kinder.
Bei vielen Providern kann man auswählen, für welche Drittanbieter die Sperre genau gelten soll. Nach einer kompletten Sperre können keinerlei unerwünschte Leistungen mehr über die Telefonrechnung abgerechnet werden – allerdings auch keine erwünschten.
Andere Bezahlverfahren werden durch eine Drittanbietersperre nicht deaktiviert
Achtung: Die anderen in einem Mobilfunkgerät vom Benutzer hinterlegten Bezahlverfahren (wie etwa Paypal) funktionieren trotzdem weiter! Käufe übers Handy, die nicht über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden, kann also auch eine Drittanbietersperre nicht verhindern.
Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.
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