Mal schnell was im Online-Shop bestellen, ein paar Fotos bei Facebook oder Instagram hochladen, bei cooler Musik, einem Spiel oder einem Video relaxen oder das Gerümpel aus dem Keller bei Ebay verticken: Was wäre unser Alltag ohne Internet? Und so denken sich Cybergangster immer neue kriminelle Maschen aus, um an das Geld unschuldiger User zu kommen. Schlimm wird es auch für Betroffene, wenn beleidigte Ex-Partner oder gemeine Bekannte versuchen, jemanden durch gezielte Mobbing-Attacken im Web fertigzumachen.

Wer sich gegen Abzocke im Internet wehren will, hat leider oft schlechte Karten. Denn Anwälte und Gerichtsverfahren sind teuer. Und manchmal richtet man auch selbst ohne böse Absicht teure Schäden an, beispielsweise wenn man unwissentlich ein Computervirus weiterverbreitet.

„Cyberversicherungen schützen vor zahlreichen Schäden im Zusammenhang mit dem Internet“, erklärt Versicherungsexperte Thorsten Rudnik, Berater bei den Verbraucherzentralen. Gezahlt wird sowohl, wenn man selbst einen Schaden erleidet, als auch, wenn man andere versehentlich schädigt.

Versicherungsangebote sind sehr unterschiedlich

Solche Policen gibt es im gewerblichen Bereich schon länger. Für private Verbraucher dagegen sind bislang noch relativ wenige Angebote auf dem Markt. „Die Produkte sind derzeit kaum standardisiert“, so der Experte. Das bedeutet: Man muss ganz genau vergleichen, welche Schäden überhaupt abgedeckt sind und wie hoch die Leistung im Ernstfall ist. Je nach Anbieter können folgende Elemente enthalten sein, wobei nicht jede Police alles beinhaltet:

  • Rechtsschutz in bestimmten Fällen
  • Datenrettung (zum Beispiel Wiederherstellung zerstörter Daten, wenn das Gerät durch Schadsoftware infiziert wurde)
  • Ersatz von Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch (zum Beispiel bei Missbrauch von Kreditkarten oder anderen Bezahlsystemen)
  • Online-Shopping (zum Beispiel, wenn bereits bezahlte Ware niemals geliefert wird, oder Schäden beim Verkauf im Internet)
  • Cybermobbing (zum Beispiel psychologische und juristische Erstberatung für Opfer oder auch Übernahme von Schäden, wenn die minderjährigen Kinder zu Tätern wurden)
  • Datenlöschung (zum Beispiel das Aufspüren und Löschen von Daten wie Adresse oder Kreditkartennummern, peinlichen Fotos und Videos oder Mobbing-Inhalten)
  • Haftpflichtleistungen (zum Beispiel, wenn man versehentlich Schadsoftware verbreitet oder die minderjährigen Kinder Schäden anrichten)

Preise genau vergleichen

„Vielfach sind die Leistungen in den einzelnen Bereichen gedeckelt“, erklärt Rudnik. Manche Versicherer übernehmen beispielsweise für die Datenrettung bis zu 3.000 Euro, andere nur bis zu 1.000 Euro. Für Betrug beim Online-Shopping zahlen einige Anbieter maximal 3.000 Euro, andere höchstens 15.000 Euro. Stiftung Warentest hat dazu einen Versicherungsvergleich im Juni 2020 veröffentlicht, den man für einmalig 1 Euro herunterladen kann: www.test.de

„Je mehr Risiken abgedeckt sind und je höher die Leistungen im Schadensfall sind, desto besser“, sagt Rudnik. Am Geld dürfte der Abschluss für die meisten Verbraucher nicht scheitern, denn bislang sind diese Policen recht günstig. Nach Angaben von Stiftung Warentest liegen die Kosten für einen Jahresvertrag für einen Single meist zwischen 50 und 100 Euro, für Familien etwas darüber. Bei einigen Unternehmen wird es günstiger, wenn man einen Selbstbehalt vereinbart.

Bestehende Versicherungen checken

„Eine Cyberversicherung ist angesichts der vielfältigen Risiken im Internet zwar nicht unbedingt notwendig, aber in vielen Fällen durchaus empfehlenswert“, so die Einschätzung des Versicherungsexperten. Vor dem Abschluss sollte man allerdings einen Blick in den bestehenden Versicherungsordner werfen, denn manche Risiken sind bereits durch andere Versicherungen abgedeckt. Es hängt vom Einzelfall ab, ob der zusätzliche Schutz durch die Cyber-Police trotzdem noch sinnvoll ist oder nicht.

„Schäden, die man versehentlich bei anderen anrichtet, werden von der Haftpflichtversicherung übernommen, die sowieso jeder haben sollte“, erklärt Rudnik. Dazu gehören auch Schäden, die man mit seinen privaten Endgeräten anrichtet, beispielsweise wenn man unwissentlich einen virenverseuchten Anhang weiterleitet.

Auch der in vielen Cyberversicherungen enthaltene Rechtsschutz ist nicht immer nötig. „Bei den meisten privaten Rechtsschutzversicherungen sind auch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Internetkriminalität abgedeckt oder als Zusatzbaustein buchbar“, erklärt der Experte.

Entstehen aufgrund von Mobbing oder anderen Cyber-Attacken psychische Probleme, zahlen viele Cyberversicherungen eine psychologische Erstberatung, die durchaus hilfreich sein kann. Allerdings: „Entwickelt sich eine psychische Erkrankung und ist eine psychologische Behandlung medizinisch notwendig, zahlt die Krankenversicherung sowieso“, sagt der Versicherungsfachmann.

Vorsicht im Internet ist trotzdem weiter nötig

Wer sich für den Schutz durch eine solche Cyberversicherung entscheidet, hat damit allerdings keinen Freifahrtschein, im Internet unvorsichtig zu sein. „Die Versicherer verlangen normalerweise, dass auf den Geräten eine aktuelle Virenschutzsoftware aufgespielt ist und regelmäßige Sicherheitsupdates durchgeführt werden, auch des jeweiligen Betriebssystems“, erklärt Rudnik. Sonst kann es Probleme bei der Auszahlung geben. Wie sonst auch, sind mutwillig oder absichtlich angerichtete Schäden grundsätzlich nicht versicherbar und damit niemals versichert. Wer also beispielsweise Musik, Videos oder Spiele von illegalen Websites nutzt oder aus Rache Nacktfotos der Ex ins Internet stellt, muss sämtliche daraus entstehenden Kosten trotz Versicherungsschutz selbst bezahlen.

Verhalten im Schadensfall

Ist tatsächlich etwas passiert, gibt es – wie bei vielen anderen Policen auch – eine sogenannte Schadensminderungspflicht. „Man muss alle gesetzlichen Rechte, beispielsweise das Widerrufsrecht, fristgerecht ausüben“, sagt Rudnik. Es ist schließlich nicht ausgeschlossen, dass es sich nicht um Betrug durch einen Fake-Shop, sondern um einen dummen Fehler eines seriösen Unternehmens handelt. Und der kann in der Regel leicht behoben werden. Außerdem kann es noch weitere Pflichten geben, beispielsweise eine Anzeige bei der Polizei. „Was im Schadensfall genau zu tun ist, steht in den Versicherungsbedingungen“, erklärt der Experte.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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