Hamburg. Ohne private Haftpflichtversicherung riskiert ein erwachsener Mensch leichtfertig seinen finanziellen Ruin – so weit, so klar. Was viele übersehen: Wer diese Police schon vor vielen Jahren abgeschlossen hat, sollte sie mal wieder überprüfen.

„Es ist immer Bewegung in der Branche“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten, „und durch neue Strukturen gibt es auch oft neue Tarife.“ Die fallen häufig günstiger aus – und bieten trotzdem verbesserte Konditionen. Worauf man da alles achten sollte, erklärt ein kostenloses Merkblatt der Verbraucherschützer (PDF-Download unter bundderversicherten.de).

Ganz wichtig: ein Blick auf die Deckungssumme. Sie sollte heutzutage bei mindestens 5 Millionen Euro liegen. Denn wenn man zum Beispiel ohne böse Absicht einen Menschen schwer verletzt, können die Kosten sehr schnell sehr hoch werden. „Bei älteren Verträgen ist die Deckungssumme in aller Regel niedriger“, warnt Expertin Boss.

Hat man ein günstigeres und besseres Angebot bei einer anderen Versicherungsgesellschaft gefunden, kann man einfach vom normalen Kündigungsrecht Gebrauch machen: Man überprüft, wann man den Vertrag abgeschlossen hat, und kündigt so, dass die Kündigung spätestens drei Monate, bevor ein neues Versicherungsjahr beginnt, eingegangen ist.

Aber Achtung: „Das sollte man erst machen, wenn man schon einen neuen Vertrag abgeschlossen hat“, rät Boss. Denn dabei muss man angeben, wie viele Schäden man schon bei der alten Versicherung gemeldet hat. „Antragsteller mit vielen Vorschäden werden durchaus von Versicherungsgesellschaften abgelehnt“, sagt Boss. Wer dann den alten Vertrag schon gekündigt hat, von der neuen Gesellschaft aber abgelehnt wird, steht womöglich plötzlich ohne Schutz da.

Übrigens gilt die klassische Versicherung nicht für alle Lebenslagen. Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollten Vermieter von Häusern und Wohnungen wie auch Eigentümergemeinschaften abschließen, eine Bauherrenhaftpflicht, wer gerade baut. Spezielle Policen sind für Pferde- oder Hundebesitzer ebenso geraten wie für die, die mit Surfbrett oder Boot unterwegs sind. Und: „Als Öltankbesitzer braucht man eine Gewässerschadenhaftpflicht“, rät Boss, „mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.“