Stirbt ein Familienmitglied, gibt es für die Angehörigen, so schwer es fällt, viel zu organisieren – angefangen bei der Trauerfeier bis zur Kündigung von Mietvertrag oder Versicherungen. Doch auch mit dem Arbeitgeber gibt es manches zu klären, wenn es noch einen laufenden Arbeitsvertrag gibt.

Welche Rechte und Pflichten dabei die Angehörigen haben, erklärt Tabea Benz, Senior Adviser in der Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zunächst einmal sollten die Hinterbliebenen das Unternehmen möglichst zeitnah über den Tod des Mitarbeiters verständigen. Eine gesetzliche Vorgabe, bis wann das erfolgt sein muss, gibt es allerdings nicht.

Müssen die Angehörigen den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber ausdrücklich kündigen?

Nein, das müssen sie nicht. Anders als etwa der Mietvertrag oder Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen und dergleichen, die extra gekündigt werden müssen, endet das Beschäftigungsverhältnis automatisch mit dem Tod. Denn: „Die Arbeitsleistung kann nur höchstpersönlich durch den Angestellten erbracht werden“, erklärt Rechtsanwältin Benz.

Was passiert mit noch offenen Gehaltsansprüchen?

Die finanziellen Ansprüche, die der Verstorbene dem Unternehmen gegenüber noch hat, gehen auf seine Erben über – und zwar alles, was bis zum Todestag noch offen war, sagt Benz. „Das gilt auch für Überstunden oder erfolgsabhängige Vergütungen wie zum Beispiel Prämien, Boni oder Provisionen.“

Hat der Verstorbene Zeitguthaben auf einem Lebensarbeitszeitkonto angesammelt, zum Beispiel für ein Sabbatical oder Altersteilzeit, muss das angesparte Wertguthaben ebenfalls an die Erben ausgezahlt werden. Dasselbe gilt für Weihnachts- und Urlaubsgeld. Denn „zum Vermögen eines verstorbenen Arbeitnehmers zählen grundsätzlich alle Ansprüche, die zum Zeitpunkt des Todes – eventuell erst anteilig – entstanden sind, unabhängig davon, ob sie schon zur Zahlung fällig sind“. Dies kann mitunter sehr komplex sein. Für die Wertguthaben gelten zudem eigene sozialversicherungsrechtliche Regelungen.

Was passiert mit noch offenen Urlaubsansprüchen?

Das Urlaubsentgelt für Tage, die der Arbeitnehmer noch nicht genommen hat, verfällt nicht, sondern wird an die Erben ausgezahlt. „Der Wert eines Urlaubstags entspricht dabei dem Wert eines Arbeitstags, an dem der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat“, erläutert Benz. Zu den abzugeltenden Urlaubstagen zählen dabei der gesetzliche Mindesturlaub, der tarifvertragliche Mehrurlaub und gegebenenfalls auch der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.

Was ist das Sterbegeld im Todesfall?

Manche Tarifverträge sehen außerdem zur Absicherung der Hinterbliebenen ein tariflich vereinbartes Sterbegeld vor, beispielsweise drei Monatsgehälter. Dieses Sterbegeld gilt als Arbeitslohn und muss deshalb versteuert werden. Allerdings werden darauf keine Beiträge für die Sozialversicherung erhoben, erklärt die Expertin. Mehr über Steuererklärungen für Verstorbene erfahren Sie auf aktiv-online.de.

Wann müssen Laptop, Firmenhandy und Dienstwagen oder Dienstfahrrad zurückgegeben werden?

Gegenstände, die das Unternehmen dem Mitarbeiter als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt hat, wie Laptop, Headset oder Diensthandy, müssen dem Arbeitgeber zurückgegeben werden. Dafür gibt es allerdings keine genauen Fristen, sagt Benz.

Auch betriebliche Unterlagen müssen selbstverständlich wieder dem Betrieb ausgehändigt werden, wenn sie im Homeoffice bearbeitet wurden und sich deshalb zu Hause befinden. Benz empfiehlt für die Rückgabe ein pragmatisches Vorgehen. Auch wie ein Firmenwagen zurückgegeben wird, sollte mit dem Unternehmen im direkten Kontakt geklärt werden.

Hatte der Verstorbene ein Jobbike, kann auch dieses nicht einfach weitergenutzt werden, weil die Leasingraten entweder im Rahmen der Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt des Verstorbenen beglichen wurden oder das Unternehmen das Fahrrad sogar komplett selbst finanziert hat. Ob es zurückgegeben werden muss oder die Angehörigen den Vertrag übernehmen können, kann vertraglich geregelt werden.

Wie bekommen die Angehörigen die persönlichen Gegenstände des Angestellten zurück, die sich am Arbeitsplatz befinden?

Fotos, Topfpflanzen oder andere persönliche Gegenstände finden sich an vielen Arbeitsplätzen. Auf deren Rückgabe haben die Angehörigen natürlich ein Recht. Um sie zurückzuerhalten, bietet sich auch hier ein pragmatisches Vorgehen an. Am besten klären die Hinterbliebenen mit dem Arbeitgeber, ob sie die Sachen abholen sollen oder sie zugeschickt bekommen.

Was passiert mit einer Firmenwohnung?

Hier kommt es auf den Einzelfall an, so die Juristin. War der verstorbene Mitarbeiter oder die verstorbene Mitarbeiterin der alleinige Mieter beziehungsweise Mieterin der Firmenwohnung, lebte dort aber beispielsweise mit der Ehefrau oder dem Lebensgefährten zusammen, treten diese mit dem Tod des Mieters zwar grundsätzlich in den Mietvertrag ein. „Benötigt das Unternehmen aber die Wohnung für einen anderen Beschäftigten, kann es das Mietverhältnis außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen“, so Benz.

Sind die mit dem verstorbenen Mitarbeiter in der Wohnung lebenden Angehörigen selbst Mieter, führen sie den Mietvertrag automatisch allein weiter, aber auch hier hat der Arbeitgeber als Vermieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn er die Wohnung für einen anderen Mitarbeiter braucht. Lebte der Verstorbene allein in der Wohnung, geht der Mietvertrag zunächst auf die Erben über. Diese sowie der Arbeitgeber haben auch in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, wonach beide Seiten den Mietvertrag innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen dürfen.

Wie geht es mit der betrieblichen Altersvorsorge weiter?

Je nach vertraglicher Gestaltung kann die betriebliche Altersvorsorge auch eine Absicherung der Familie im Todesfall vorsehen, die etwa tariflich oder in der Versorgungsverordnung eingeschlossen ist, sagt Benz. Dies können die Hinterbliebenen etwa beim Versorgungswerk in Erfahrung bringen. Für die bisher für die Altersvorsorge geleisteten Beiträge gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können entweder als einmalige Kapitalleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt oder zurückerstattet werden oder im Rahmen einer Hinterbliebenenrente an die Angehörigen gehen – auch dies ist wieder vom konkreten Vertrag abhängig. „Als Hinterbliebene gelten dabei der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner oder ein namentlich benannter Lebensgefährte. Auch an waisenrentenberechtigte Kinder kann die Hinterbliebenenversorgung ausgezahlt werden.“

Welche Ansprüche haben Angehörige auf eine Riester-Rente des Verstorbenen?

Guthaben auf einem Riester-Konto können weitervererbt werden. Je nachdem, welcher Weg dabei gewählt wird, muss aber die erhaltene staatliche Förderung – Zulagen sowie die gewährten Steuererleichterungen – zurückgezahlt werden. „Die zulagenschonende Übertragung ist grundsätzlich nur an den Ehepartner oder eingetragenen Lebensgefährten möglich“, erklärt die Expertin. Ist ein anderer als Bezugsberechtigter angegeben, sind die Zulagen definitiv weg.

Hinterbliebene benötigen für diese zulagenschonende Übertragung außerdem einen eigenen Riester-Vertrag, in den das bereits gebildete Vermögen eingezahlt wird. Wurde bisher gar kein Vertrag abgeschlossen, kann das nachgeholt werden.

Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten zahlen?

Ein Anspruch darauf kann sich aufgrund von arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Arbeitgeber dazu aber nicht verpflichtet.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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