Zwei oder drei Monate am Stück frei, vielleicht sogar ein halbes Jahr oder länger: Das ist der Wunsch vieler Arbeitnehmer. So könnte man ausgiebig im Ausland reisen, das Haus renovieren – oder einfach mal ausspannen.

Mit 30 Tagen Urlaub im Jahr ist das jedoch nicht so einfach zu machen. Ausnahme: Man arbeitet beispielsweise als Lehrer. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können in der sogenannten „Ansparphase“ für ein Sabbatjahr Arbeitszeit anhäufen. Dann bekommen sie über eine festgelegte Zeit nur einen Teil ihres Gehalts ausgezahlt, arbeiten aber voll. Den anderen Teil des Gehalts lassen sie sich schließlich in der Entnahmephase während der Freistellung ausbezahlen.

Dank neuer Arbeitszeitmodelle zum Sabbatical

Dieses Anspar-Modell wird auch in der freien Wirtschaft immer beliebter, weiß Timo Karsten. Er ist Arbeitsrecht-Experte im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke. „Vor allem größere Unternehmen schreiben Sabbaticals für ihre Mitarbeiter im Arbeitsvertrag fest oder schließen dazu Betriebsvereinbarungen“, sagt Karsten. „Das hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer sein Sabbatical entsprechend den getroffenen Vereinbarungen nehmen kann.“

Besonders großzügig sind Firmen, die ihren Mitarbeitern nach einer bestimmten Zeit der Betriebszugehörigkeit einen Monat Sonderurlaub einräumen – als Anreiz zu bleiben. „Diese Maßnahme bietet sich vor allem in Branchen mit Fachkräftemangel an“, sagt Timo Karsten.

Das Brückenteilzeitgesetz kann eine Auszeit möglich machen

Schwieriger ist es, wenn es keine entsprechende Regelung beim Arbeitgeber gibt. Karsten weist darauf hin, dass sich Arbeitnehmer in diesen Fällen unter Umständen auf die sogenannte Brückenteilzeit berufen können.

Wie das funktioniert: Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge steht in Paragraf 9a, dass man nach sechs Monaten im Betrieb die Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit von mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren verringern kann. „Damit ist eigentlich gemeint, dass ein Arbeitnehmer für eine im Voraus festgelegte Zeit beispielsweise statt 40 Stunden in der Woche nur noch 20 arbeitet“, so Karsten. „Allerdings kann das Gesetz auch so ausgelegt werden, dass der Arbeitnehmer die Reduzierung ungleichmäßig verteilt und die freie Zeit in einem Block nimmt.“ In diesem Sinn hatte 2019 auch das Arbeitsgericht Hamburg geurteilt (Az.: 5 SaGa 2/19).

„Insofern lässt sich also aus dem Gesetz ein Anspruch auf eine berufliche Auszeit in Form der Brückenteilzeit im Blockmodell ableiten“, sagt der Anwalt. Einen Anspruch gebe es jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. „Allerdings wird nicht jeder Arbeitgeber darüber erfreut sein, wenn man sein Sabbatjahr auf diese Weise durchsetzen möchte. Darüber sollte man sich im Voraus im Klaren sein.“

Auf aktiv-online.de erfahren Sie weitere Details über den Anspruch auf Brückenteilzeit.

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden

Wer seinen Antrag auf Teilzeit im Blockmodell stellt, sollte außerdem wissen: „Ein mündlicher Antrag ist in diesem Fall nicht ausreichend. Ein solcher Antrag muss in Textform gestellt werden, also beispielsweise als E-Mail“, sagt Karsten. Den Antrag sollte man spätestens drei Monate, bevor die befristete Regelung gelten soll, stellen.

Übrigens kann der Arbeitgeber das Ansinnen auch aus betrieblichen Gründen abweisen. Die wird er dann aber benennen müssen. Wichtig zu wissen: Je kleiner das Unternehmen ist, desto weniger Arbeitnehmer können gleichzeitig von der Regelung Gebrauch machen. Wenn sich der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn der Brückenteilzeit per Brief zu dem Wunsch des Arbeitnehmers äußert, gilt dieser als angenommen.

Die Krux mit der Sozialversicherung

Natürlich könnte man theoretisch auch unbezahlten Urlaub nehmen. „Das hat aber für den Arbeitnehmer gravierende Nachteile“, warnt der Experte. „Denn wer eine unbezahlte Auszeit nimmt, die länger als einen Monat dauert, steht nicht mehr in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und hat sich selbst um seine soziale Absicherung zu kümmern, insbesondere um eine Krankenversicherung.“ Sich selbst zu versichern, kann aber teuer werden.

Wer dagegen mit seinem Chef ein Arbeitszeitmodell vereinbart hat, bleibt nicht nur in der Ansparzeit, sondern auch in der Entnahmephase – also während seiner Auszeit – versichert.

Ähnlich ist es übrigens mit dem Arbeitslosengeld: Bleibt der Arbeitnehmer während der beruflichen Auszeit angestellt, verliert er seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht, falls er danach entlassen werden sollte. Wer dagegen innerhalb der 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat unter Umständen nur wenige Monate einen Anspruch auf Arbeitslosengeld – oder im schlimmsten Fall gar keinen Anspruch.

Das Sabbatical kann sich auf die Rentenhöhe im Alter auswirken

Auch auf die spätere Höhe der Rente kann ein Sabbatical Auswirkungen haben. Dazu ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer lässt sich für einige Jahre nur 75 Prozent seines Lohns auszahlen und sammelt den Rest auf einem Zeitwertkonto. Dann nimmt er seine Auszeit und bekommt seinen angesparten Lohn aus dem angesparten Wertguthaben ausbezahlt. So bleibt er angestellt und versichert. Allerdings verzichtet er natürlich trotzdem je nach Reduzierung der Arbeitszeit auf Gehalt.

Da sich die Höhe der späteren Rente jedoch auch unter anderem nach der Höhe des einst gezahlten Gehalts richtet, fällt also auch sie in Zukunft vermutlich etwas geringer aus. Darum sollte man sich vor seinem Sabbatical auch einmal überlegen, was das für die Rentenhöhe bedeutet. Das kann ein Rentenberater ausrechnen.