Die Versicherung will nach einem Unfall nicht zahlen, der Vermieter verlangt zu hohe Betriebskosten, wegen Corona konnte der Urlaub nicht angetreten werden – und schon kommt man mit einem klärenden Gespräch oft nicht mehr weiter.

Direkt einen Rechtsanwalt einschalten, kann aber teuer werden. Darum sollte man vorher versuchen, anderweitig zu seinem Recht zu kommen. Häufig sind spezielle Vereine oder Verbraucherzentralen erste gute Anlaufstellen.

Schneller Expertenrat in Vereinen und Verbänden

Die Beratung bei einem Problem kann recht schnell und unbürokratisch gehen, nämlich wenn man Mitglied beispielsweise im Mieterbund, in der Gewerkschaft oder beim Sozialverband ist sowie regelmäßig seine Beiträge bezahlt. Dann hat man häufig Anspruch auf eine Rechtsberatung. Sie ist in diesen Fällen allerdings immer themengebunden. Beim Mieterbund bekommen entsprechend Mieter Hilfe. Vermieter können als Mitglied den Eigentümerverband Haus und Grund kontaktieren. Gewerkschaften unterstützen oft, wenn es um nicht rechtmäßige Kündigungen geht, der Sozialverband VdK bei Problemen mit der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. Und ADAC-Mitglieder bekommen Rechtsberatung rund um die Themen Auto, Straßenverkehr und Reise. Dort nachzufragen, kann sich für das Mitglied also richtig lohnen.

Breites Beratungsspektrum von Verbraucherzentralen

Wer kein Mitglied in einem entsprechenden Verein oder Verband ist, sollte sein Glück bei der Verbraucherzentrale versuchen. „Handwerkerleistungen, Telekommunikation, Käufe, Energieversorger, Versicherungen und Banken, Internet, Pflegegradeinstufung oder Krankenversicherungen – im Prinzip alles, was auf Grundlage eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen zustande kam, sind unsere Beratungsfelder“, sagt Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale NRW. Das gilt zum Beispiel auch, wenn die Fluggesellschaft in der Corona-Zeit einen gebuchten Flug storniert, aber den Ticketpreis noch nicht erstattet hat.

„Die Erstberatung kostet nichts“, sagt die Verbraucherschützerin. „Dabei entscheiden wir, wie wir weitermachen. Wir möchten den Verbraucher in die Lage versetzen, einen Rechtsstreit außergerichtlich selbst zu verfolgen.“ Nach der Erstberatung fallen Kosten zwischen 20 und etwa 150 Euro an – je nachdem, um welches Fachgebiet es geht und ob die Verbraucherzentrale eine rechtliche Beratung oder Vertretung übernimmt.

Kann der Streit außergerichtlich nicht gelöst werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale je nach Fall den Gang zu einer Schlichtungsstelle oder die gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt. Die Verbraucherzentralen erreicht man leicht im Internet oder bei einer örtlichen Beratungsstelle, bei der man dann auch persönlich vorbeigehen kann. Wo genau eine Filiale zu finden ist, kann man ebenfalls auf der Internetseite erfahren: verbraucherzentrale.de

Außergerichtliche Konfliktlösungen mithilfe von Schlichtungsstellen

Ist der Versuch einer ersten Einigung gescheitert, kann eventuell eine Schlichtungsstelle weiterhelfen. Denn seit 2016 gibt es das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Dieses sieht vor, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen eine außergerichtliche Streitschlichtung suchen können.

Voraussetzung: Es ist in Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag zu Ärger gekommen. Ein Verbrauchervertrag liegt immer dann vor, wenn auf einer Seite des Geschäfts ein Verbraucher und auf der anderen Seite ein Unternehmer auftritt. Also immer dann, wenn man im Handel etwas kauft, eine Flugreise bucht oder ein Auto least.

Welche Schlichtungsstelle für den speziellen Fall die richtige ist, hängt von der Branche des Unternehmens ab. Es gibt beispielsweise die „Verbraucherschlichtung Telekommunikation“ bei der Bundesnetzagentur, die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“, den Versicherungsombudsmann und den Ombudsmann „Private Kranken- und Pflegeversicherung“. Eine genaue Liste stellt das Bundesjustizamt zur Verfügung. Hier kann man direkt downloaden: bundesjustizamt.de/schlichterstellen Außerdem gibt es seit Januar 2020 die „Universalschlichtungsstelle des Bundes“ (verbraucher-schlichter.de). Sie kann immer dann kontaktiert werden, wenn es für eine Branche keine eigene Schlichtungsstelle gibt. Nach der Kontaktaufnahme fragt der Schlichter bei dem betreffenden Unternehmen an, ob es für eine Schlichtung offen ist. Dazu gibt es jedoch keinen Zwang.

Ein Verbraucherschlichtungsverfahren ist für Verbraucher in der Regel kostenlos und soll nach 90 Tagen abgeschlossen sein. „Die Kontaktaufnahme lohnt sich also immer. Denn das Hauptrisiko besteht darin, dass man Zeit verliert, wenn die andere Seite eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren ablehnt. Aber das Risiko ist verkraftbar: Der Antrag ist meist in 10 bis 30 Minuten verfasst und abgeschickt“, sagt Felix Braun, Vorstand der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Stimmt das Unternehmen zu, schlägt die Schlichtungsstelle am Ende eine Lösung vor. „Das ist kein über den Daumen gepeilter Kompromiss, sondern basiert auf der in aller Neutralität geschilderten Rechtslage“, sagt Braun. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes darf bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro bei der Lösung behilflich sein.

Wann man doch lieber den Anwalt einschalten sollte

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der Online- und Telefonrechtsberatung. Für etwa 20 bis 60 Euro bekommen Hilfesuchende auf Internetseiten erste Antworten auf juristische Fragen. Zum Beispiel bei der Deutschen Anwaltshotline DAHAG (dahag.de).

Führt auch dies nicht zum erhofften Ziel, bleibt nur noch der Gang zu einer Anwaltskanzlei für ein ausführliches Beratungsgespräch.

Generell gilt: Damit ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale schnell und zielführend weiterhelfen kann, sollte man alle relevanten Unterlagen zu der Frage griffbereit haben – Arbeitsvertrag, Mietvertrag, das Behördenschreiben etc. Zudem ist es ratsam, vorab den Sachverhalt einmal grob zu skizzieren und die wichtigsten Eckpunkte schriftlich festhalten. Das macht es leichter, dem Rechtsanwalt den Sachverhalt klar darzustellen, und vermeidet in vielen Fällen langwierige Rückfragen.