Das Bundesverkehrsministerium stellt 200 Millionen Euro zur Förderung privater Ladestationen zur Verfügung, der sogenannten Wallboxen. Hinzu kommen rechtliche Erleichterungen für Mieter und Wohnungseigentümer. Roman Suthold vom ADAC Nordrhein und Julia Wagner vom Verband Haus & Grund Deutschland erläutern die Details.

Wallbox: Was wird gefördert?

Pauschal 900 Euro gibt es ab jetzt vom Bund dazu, wenn sich Privatnutzer eine Wallbox installieren lassen. Zuschussberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Eigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften, die sich auch mehrere Ladepunkte fördern lassen können. Abgewickelt wird der Förderantrag über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bezuschusst werden die Kosten für die Technik, für die Installation und für den elektrischen Anschluss. Betragen die Gesamtkosten beispielsweise 2.200 Euro, reduziert sich der Betrag auf 1.300 Euro. Aber Achtung: Liegen die Gesamtkosten unterhalb von 900 Euro, gibt es kein Fördergeld.

Welche Voraussetzungen für die Ladestationen gibt es?

Vorausgesetzt wird, dass der Antragsteller die Wallbox nicht gewerblich nutzt, hundertprozentigen Ökostrom bezieht und sich eine 11-kW-Wallbox anschafft, die intelligent, also vom Netzbetreiber steuerbar ist. „Um Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden, kann die Ladeleistung dann zeitweise vom Netzbetreiber runtergefahren werden“, sagt Roman Suthold vom ADAC Nordrhein. Auch für den Automobilklub ist die 11-kW-Wallbox die beste Wahl.

Für die meisten Elektroautos sei sie völlig ausreichend und anders als die stärkere 22-kW-Variante müsse sie vom Netzbetreiber nicht genehmigt, sondern dort nur angemeldet werden. Empfehlenswert sei die dreiphasige 11-kW-Ausführung, so Roman Suthold. Im Vergleich zum ein- oder zweiphasigen Modell werde das Auto schneller aufgeladen. Diese Ausführung bringe zwar keinen Vorteil, wenn das Auto aufgrund des Bordladegerätes nur einphasig Strom aufnehmen könne. „Die Mehrkosten halten sich jedoch in Grenzen und vielleicht kann das nächste E-Auto ja mehrere Phasen nutzen“, so der Fachbereichsleiter für Verkehr und Umwelt. Je nach Automodell dauere ein Ladevorgang mit dieser Wallbox 3,5 bis 5 Stunden. „Mit einer normalen Haushaltssteckdose würde es 17 Stunden dauern.“

Mit welchen Kosten ist bei der Installation zu rechnen?

Die Kosten für eine Wallbox liegen laut ADAC zwischen 500 und 2.000 Euro. „Für etwa 800 Euro kriegt man schon eine gute Wallbox“, sagt Experte Roman Suthold. Der Sieger eines ADAC-Tests aus dem Jahr 2020 heißt „Heidelberg Wallbox Home Eco“ und kostet nur rund 525 Euro (die gesamten Testergebnisse gibt es unter adac.de/wallboxen). Der Einbau sollte jedoch in jedem Fall von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Und das kann teuer werden, vor allem wenn Wanddurchbrüche notwendig sind. „Nur die Installation, das Anbringen, der Wallbox kostet schnell 3.000 bis 4.000 Euro“, so Suthold.

Andere Förderprogramme können unter Umständen vorteilhafter sein als der Zuschuss vom Bund

Das Land Nordrhein-Westfalen zum Beispiel bezuschusst 50 Prozent der Kosten für Einbau und Installation einer Wallbox, maximal werden 1.000 Euro pro Ladepunkt gezahlt. Handelt es sich um eine intelligente Wallbox, können sogar bis zu 2.500 Euro fließen. Auch Kosten für eine Vorab-Beratung werden hier gefördert, anders als beim neuen Programm der Bundesregierung. Der ADAC in NRW und der Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW bieten für ADAC-Mitglieder eine kostenfreie Erstberatung bei einem zertifizierten Elektro-Fachbetrieb für das private Laden von E-Fahrzeugen an (Infos gibt es unter adac.de).

Aber es ist nicht möglich, sowohl die Bundesförderung als auch das Landesprogramm in Anspruch zu nehmen. Interessenten müssen sich also für die vorteilhafteste Variante entscheiden. Eigene Förderprogramme haben auch Schleswig-Holstein
(schleswig-holstein.de) oder Bayern (energieatlas.bayern.de).

Wie funktioniert der Antrag auf Wallbox-Förderung?

Wichtig ist, den Antrag schon vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Dazu muss im KfW-Zuschussportal eine verbindliche Bestellung der Ladestation hochgeladen werden beziehungsweise der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags, wenn ein Fachbetrieb für sämtliche Arbeiten beauftragt werden soll. Nach Abschluss der Installation müssen sämtliche Rechnungen eingereicht werden. Auch den Bezug von Ökostrom gilt es zum Beispiel durch einen Liefervertrag des Stromversorgers nachzuweisen. Erst dann werden die 900 Euro überwiesen. Eine Liste der förderfähigen Ladestationen findet sich hier: kfw.de/440-ladestation.

Niedrigere Hürden für Ladestationen für Wohnungseigentümer

Nicht nur die Finanzierung von Wallboxen wird vereinfacht. Seit dem 1. Dezember 2020 fallen auch rechtliche Hürden weg. Besitzer einer Eigentumswohnung mussten sich bisher die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einholen, wenn sie etwa auf einem Parkplatz oder in einer Tiefgarage eine Wallbox einbauen lassen wollten. Teilweise mussten sogar alle Eigentümer zustimmen, die durch den Einbau beeinträchtigt werden. Auch künftig müssen formal zwar immerhin noch 50 Prozent der Eigentümer dafür stimmen. Tatsächlich aber habe der Antragsteller einen Anspruch auf den Einbau der Wallbox, erläutert Julia Wagner vom Verband Haus & Grund Deutschland. (Anfang Dezember sind umfassende Regeln für Wohnungseigentümer in Kraft getreten, lesen Sie dazu mehr auf aktiv-online.de) Wenn die Miteigentümer ablehnten, „kann der Wohnungseigentümer vor Gericht gehen“. Die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft haben lediglich das Recht, über die Art der Bauausführung mitzubestimmen.

Die Kosten für die Installation trägt der Antragsteller. Dafür steht ihm auch das alleinige Nutzungsrecht zu. Etwas komplizierter könne es werden, wenn ein weiterer Wohnungseigentümer nachträglich ebenfalls eine Wallbox installieren möchte, so die Expertin. Nutzt er in diesem Fall eine vorhandene Infrastruktur, müsse derjenige, der sie bezahlt hat, angemessen entschädigt werden. „Das wird in der Praxis sicherlich noch mal zu Schwierigkeiten führen“, vermutet Julia Wagner. Nicht eindeutig geregelt sei auch, wenn nachträglich das gesamte Stromnetz eines Hauses ausgebaut werden müsse, weil etwa mehrere Wallboxen entstehen sollen. „Die Frage ist, ob es alle Eigentümer tragen müssen, nur die Wallbox-Nutzer oder auch nur diejenigen Wallbox-Nutzer, die nachträglich dazukommen“, sagt die Expertin: „Im Zweifel wird das irgendwann mal ein Gericht entscheiden.“

Wallboxen: Installation kann Mietern kaum noch verboten werden

Auch Vermieter haben kaum noch Möglichkeiten, ihren Mietern eine Wallbox zu verwehren. „Nur wenn der Einbau dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, kann er ihn untersagen“, sagt Julia Wagner. So könne etwa der Denkmalschutz eines Gebäudes dagegensprechen. Den Einbau bezahlen müsse ebenfalls der Mieter. Und der könne auch dazu verpflichtet werden, die Wallbox anschließend wieder zu entfernen. „Er muss die Wohnung so zurückgeben, wie er sich erhalten hat. Es sei denn, er hat sich mit dem Vermieter geeinigt, dass es so bleiben kann“, so Julia Wagner.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

Alle Beiträge des Autors