Köln. Hurra, endlich geschafft: Die letzte Rate an die Bank ist überwiesen, das Häuschen ist bezahlt. Was dann wichtig ist: „Die Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen ist, erlischt nicht automatisch, wenn der Immobilienkredit getilgt ist.“ Das erklärt der Kölner Notar Martin Thelen.

Die Bank meldet es also nicht etwa selbst ans Grundbuchamt, dass ein Darlehen zurückgezahlt wurde. Als Haus- oder Wohnungsbesitzer muss man sich also persönlich um die Löschung der Grundschuld kümmern – was man laut Thelen auch tun sollte.

Die Löschungsbewilligung bekommt man von der Bank, die den Kredit gewährt hatte

Dafür braucht man zunächst einmal eine Löschungsbewilligung. In diesem für den Kunden kostenlosen Schreiben bestätigt die Bank, dass die Grundschuld gelöscht werden darf. Manche Kreditinstitute verschicken die Bewilligung automatisch, manchmal muss man sie anfordern.

Mit dieser Löschungsbewilligung geht es zum Notar. Dort muss man eine Zustimmungserklärung unterschreiben, also, dass man mit der Löschung der Grundschuld einverstanden ist. Der Notar beglaubigt das und schickt beide Dokumente ans Grundbuchamt, das dann die Grundschuld löscht.

Für die Löschung der Grundschuld werden beim Notar und beim Amt Gebühren fällig

Das Grundbuchamt verlangt dafür Gebühren, bei einer Grundschuld von 200.000 Euro beispielsweise sind das laut Thelen etwa 200 Euro. Beim Notar werden zudem pauschale Kosten in Höhe von etwa 60 Euro fällig – aber nur, wenn man schon eine fertig vorformulierte Zustimmungserklärung mitbringt, sonst wird es teurer. „Bei vielen Banken enthält die Löschungsbewilligung auch eine Zustimmungserklärung, die man nur noch unterschreiben muss“, so Thelen. Alternativ findet man im Web vorformulierte Erklärungen.

In einem seltenen Fall sollte man aber auf Nummer sicher gehen: „Ist im Grundbuch keine Bank eingetragen, sondern ein privater Gläubiger, dann sollte man die Texte der Löschungsbewilligung und der Zustimmungserklärung sicherheitshalber vom Notar aufsetzen lassen, um Fehler zu vermeiden.“

0 Euro kostet die Löschungsbewilligung, die die Bank nach Rückzahlung des Darlehens ausstellt.

Der Experte rät, eine nicht mehr nötige Grundschuld grundsätzlich zügig löschen zu lassen, um im Grundbuch klare Verhältnisse zu schaffen. „So lassen sich später Verzögerungen vermeiden, etwa wenn man die Immobilie verkaufen oder verschenken will.“ Und man muss sich nicht um die sichere Aufbewahrung der Löschungsbewilligung sorgen. Für die sonst womöglich viele Jahre später nötige Ausfertigung einer Ersatzlöschungsbewilligung darf die Bank übrigens Kosten in Rechnung stellen.

Auch die Umschreibung einer Grundschuld verursacht entsprechende Kosten

Nun ist vielerorts zu lesen, dass man Kosten sparen kann, wenn man die Grundschuld erstmal stehen lässt – weil man sie irgendwann später für einen neuen Kredit verwenden könnte. Das funktioniert freilich nur, wenn man den neuen Kredit bei der im Grundbuch eingetragenen Bank aufnimmt.

Schließt man dagegen woanders einen günstigeren Kredit ab, muss die Grundschuld auf die neue Bank umgeschrieben werden. „Und die Gebühren für so eine Umschreibung sind ungefähr gleich hoch wie die für Löschung und Neueintragung“, betont Thelen, „man spart da also kaum.“

Und auf jeden Fall sofort löschen sollte man eine Grundschuld, wenn es sich nicht wie üblich um eine sogenannte Buchgrundschuld, sondern um eine verbriefte Grundschuld handelt. Eine solche Briefgrundschuld ist heutzutage eher selten, war früher aber durchaus gängig: Dabei gibt es einen separaten Grundschuldbrief, der an andere Personen übertragen werden kann (ähnlich wie eine gedruckte Aktie). „Geht dieser Brief verloren, wird die Löschung der Grundschuld sehr aufwendig und teuer“, warnt Thelen. Ein solcher Verlust des Grundschuldbriefs kommt seiner Erfahrung nach häufiger vor, als man denkt – und das kann beispielsweise im Erbfall zu riesigem Ärger führen.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

Alle Beiträge der Autorin