Das Wichtigste auf einen Blick:
- Extrem günstig erscheinende Angebote sind ein häufiges Warnsignal für gefälschte Immobilienanzeigen.
- Professionell wirkende Fake-Inserate nutzen kopierte Fotos, Texte oder Logos, sodass sie seriös erscheinen.
- Die Identität und Adressen der Anbieter zu checken hilft, Betrug zu entlarven. Umgekehrt gilt: Vorsicht beim Preisgeben eigener Daten!
Die Wohnungsnot lockt Betrüger auf den Plan. Klar, auf dilettantische Angebote mit Tippfehlern dürfte kaum noch jemand hereinfallen. Aber die Methoden werden professioneller. Kriminelle investieren Zeit und Energie, um ihre Opfer zu täuschen.
Wie kann man gefälschte Wohnungsanzeigen sicher erkennen? Das weiß Polizeikommissarin Josephine Diederichs vom Landeskriminalamt Niedersachsen.
Verräterische Anzeigen kann man erkennen
Erstes Indiz: ein extrem günstiger Preis. Eine tolle Immobilie in Toplage und das zu einem Schnäppchenpreis? Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Denn warum sollte jemand eine Wohnung unter Wert vermieten oder verkaufen, wenn die Wohnungssuchenden Schlange stehen? „Selbstverständlich können aber auch Wohnungsinserate gefälscht sein, bei denen die ortsüblichen Mieten verlangt werden“, sagt Diederichs.
An der äußeren Form kann man eine Fake-Anzeige meist nicht mehr erkennen. Fotos, Grundrisse, Texte, manchmal sogar Gütesiegel oder angeblich mit der Vermittlung betraute Maklerbüros – das alles wirkt seriös. „Tatsächlich sind alle diese Angaben jedoch oft von anderen Internetseiten kopiert“, sagt die Expertin. Trotzdem gibt es einige Möglichkeiten, Fakes zu entlarven.
Tipp: Die Telefonnummer des Maklerbüros anrufen
Wird ein Makler genannt, hilft ein Anruf bei dem betreffenden Unternehmen. Dabei sollte man aber nicht die Telefonnummer aus der Anzeige verwenden, weil die dort angegebene Durchwahl gefälscht sein kann. Besser ist es, die Nummer von der Website des Maklerbüros zu wählen, um dort direkt nachzufragen.
Der Check auf Online-Kartendiensten liefert Anhaltspunkte
Gibt es ein Bild des angepriesenen Objekts und hat man die (ungefähre) Adresse, kann man mit Diensten wie Google Streetview, Microsoft Bing oder dem Apple-Kartendienst prüfen, ob sich in der angegebenen Straße tatsächlich ein solches Haus befindet. Zusätzlich lässt sich auf diese Weise herausfinden, ob der Haustyp typisch für die Gegend ist.
Misstrauisch sollte zum Beispiel Folgendes machen:
- Ein schicker, sanierter Altbau mit hohen Decken in einer Neubausiedlung oder gar im Gewerbegebiet – ziemlich unwahrscheinlich! Erfahrungsgemäß achten die Betrüger meist darauf, keine Außenansichten zu veröffentlichen. „Dennoch kann man auf Fotos oft wichtige Details erkennen – beispielsweise den Blick nach außen durch die Fenster oder auch die Balkone“, so Diederichs.
- Sieht man durch das Fenster auf eine Grünanlage, kann man durch einen Check per Kartendienst leicht erkennen, ob es vor Ort eine solche Anlage überhaupt gibt, oder auch, ob die Häuser Balkone haben.
- Zeigen die Bilder untypische Steckdosen oder andere Installationen, die in Deutschland nicht verbaut werden, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Fake-Anzeige.
Niemals für eine angebliche Besichtigung zahlen
Sobald sich Wohnungssuchende auf die Immobilienanzeige melden, schnappt die Falle zu. Schreibt der angebliche Vermieter auf Englisch oder in fehlerhaftem Deutsch, ist das ein Warnsignal, weil einige Betrüger automatische Übersetzungsprogramme nutzen. „Manchmal läuft die Korrespondenz mit den Täterinnen und Tätern aber auch in perfektem Deutsch“, erklärt die Expertin.
Den Tätern ist klar, dass jeder Mietinteressent die Wohnung vorab sehen will. Genau das müssen sie vermeiden, weil es ja überhaupt keine Wohnung gibt. Deshalb erfinden sie die tollsten Geschichten, warum sie nicht vor Ort sein können. „Häufig wird behauptet, der Anbieter sei im Ausland und könne die Wohnung deshalb nicht persönlich zeigen“, erläutert die Polizeikommissarin. Von eher sachlichen Argumenten (Auslandsjob) bis zu Attacken auf die Tränendrüse (sterbenskranke Mutter, Todesfall in der Familie) ist so ziemlich jede Geschichte möglich.
„Ohne persönliche Besichtigung und gültigen Mietvertrag sollte man niemals irgendetwas bezahlen“
Polizeikommissarin Josephine Diederichs
Die Betrüger bieten dann an, dem Interessenten einen Schlüssel zu überlassen, damit er sich die Wohnung alleine in Ruhe ansehen kann. Als Sicherheit verlangen sie, dass man Geld auf ein Treuhandkonto überweist, häufig im Ausland. Oder sie fordern dreist Besichtigungsgebühren – natürlich zu zahlen, bevor man einen Termin bekommt.
In anderen Varianten versprechen sie, dass sie zwar gern aus dem Ausland anreisen, um die Wohnung zu zeigen. Da sie aber nicht umsonst kommen möchten, verlangen sie vorab eine Kaution oder die erste Monatsmiete auf ein Treuhandkonto. Als Köder dient das Versprechen, dass der Betrag bei Nichtgefallen zurückgezahlt wird.
Eine weitere Variante ist der Nachnahmebetrug. Dabei sendet der Betrüger die vermeintlichen Wohnungsschlüssel per Nachnahme. Der Empfänger soll dafür eine bestimmte Gebühr an den Postboten bezahlen. Für das Geld gibt es dann zwar tatsächlich einen Schlüssel – der passt aber nicht zum Schloss der Immobilie.
Fazit: Wer vorab für eine Besichtigung zahlt, bekommt weder den Schlüssel noch die Wohnung noch sein Geld zurück. Diederichs rät: „Ohne persönliche Besichtigung und gültigen Mietvertrag sollte man niemals irgendetwas bezahlen.“
Täter gaukeln Seriosität vor
Die Täter versuchen alles Mögliche, um den Interessenten in Sicherheit zu wiegen. „Sehr gängig ist es, dass die Betrügerinnen und Betrüger Ausweiskopien mitschicken, die selbstverständlich ebenfalls gefälscht sind“, sagt die Polizeikommissarin.
Manchmal gibt es weitere Fotos, die die Identität zusätzlich belegen sollen. So zeigt sich der Betrüger mit irgendwelchen Kindern oder an seinem angeblichen Arbeitsplatz. Oft senden die Täter auf Nachfrage Fotos der Wohnung, Grundrisse und Ähnliches – selbstverständlich ebenfalls alles gefälscht.
Beliebte Masche: Abwicklung über bekannte Plattformen
Beliebt ist zudem die Masche, den guten Ruf seriöser Wohnungs- oder Verkaufsportale zu missbrauchen, beispielsweise Airbnb, Ebay, Tripadvisor oder Booking. „Die Täterinnen und Täter erstellen eigene Webseiten, auf denen sie die Immobilie anbieten und die den Original-Websites der Portale täuschend ähnlich sehen“, erläutert die Beamtin.
Auf diesen Fake-Seiten ist alles gefälscht, die Logos, die Fotos, die angeblichen Bewertungen durch andere Nutzer. Das erkennt man in erster Linie an der falschen Internetadresse. Die ähnelt aber der Original-Adresse oft so stark, dass dies auf mobilen Geräten nicht sofort auffällt. Ein weiteres Indiz für eine Fälschung ist, dass die Links auf weiterführende Seiten, etwa Hilfeseiten, Kontakt und Ähnliches, ins Leere führen.
Der angebliche Vermieter behauptet dann gerne, dass er den gesamten Vermietungsprozess über diese Plattform abwickeln will. Die geforderte Anzahlung soll auf einem Treuhandkonto des Portals liegen und erst an ihn ausgezahlt werden, sobald der Mietvertrag tatsächlich unterzeichnet ist. Oft wird auch noch zeitlicher Druck gemacht, beispielsweise, dass die Transaktion innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein muss. Manchmal heißt es auch, dass nicht der Vermieter selbst, sondern ein Mitarbeiter von Airbnb & Co. die Wohnung zeigen wird.
Das alles ist glatt gelogen. „Diese Plattformen bieten überhaupt keinen solchen Vermietungsservice an“, sagt Diederichs. Kommt der angebliche Vermieter mit solchen Vorschlägen, sollte man den gesamten Prozess sofort abbrechen.
Vorsicht vor Identitätsklau!
Besonders perfide: Häufig verlangen die Kriminellen vorab Ausweiskopien, Schufa-Informationen oder andere Dokumente vom Mietinteressenten. Manchmal wollen sie ohne diese Dokumente sogar keinerlei Informationen zu der Wohnung herausgeben – beispielsweise Fotos schicken oder die entsprechende Website freischalten.
Doch Vorsicht! „Mithilfe solcher Dokumente können die Betrügerinnen und Betrüger die Identität des Opfers annehmen und in seinem Namen weitere Straftaten begehen“, warnt die erfahrene Polizeikommissarin. Damit hat das nichts ahnende Opfer nicht nur Geld verloren, sondern auch noch endlose Scherereien, um die eigene Unschuld zu beweisen. Deshalb sollte man solche Dokumente zwar auf Verlangen bei der Besichtigung vorzeigen, aber niemals vorab herausgeben. Selbstverständlich sollte man auch keine persönlichen Daten wie Geburtsdatum, Arbeitgeber oder Bankverbindung vorab bekanntgeben.
Niemals online identifizieren und den Kontakt sofort abbrechen
Immer häufiger gibt es Fälle, wo die angeblichen Vermieter eine Identitätsprüfung per online-ID-Verfahren verlangen – angeblich, um die tatsächliche Identität des Mietinteressenten zu bestätigen oder auch, weil ein Kautionskonto angelegt werden soll. „Tatsächlich geht es dabei aber meist darum, ein Bankkonto auf den Namen des Opfers einzurichten“, warnt Diederichs.
Die Masche läuft dabei immer gleich: Die Täter beantragen das Konto und bereiten alles vor. Dadurch haben sie natürlich auch sämtliche Zugangsdaten für das Konto. Von dem Opfer verlangen sie dann „nur noch“ eine Online-Identifizierung, beispielsweise per Foto-Ident-Verfahren oder per Video-Ident-Verfahren. Damit wird das Bankkonto auf den Namen des nichts ahnenden Opfers freigeschaltet und die Betrüger können nach Belieben über dieses Konto verfügen. „Ein solches Konto können die Tatverdächtigen beispielsweise zur Geldwäsche oder für andere kriminelle Delikte nutzen“, erläutert die Polizeikommissarin.
Sie rät deshalb dringend: Egal, wie plausibel die Gründe des angeblichen Vermieters klingen, egal, wie verzweifelt man nach einer Wohnung sucht – wenn der angebliche Vermieter ein solches Online-Identifizierungsverfahren fordert, sollte man auf keinen Fall mitmachen und den Kontakt umgehend abbrechen.
Was tun, wenn man doch gezahlt hat?
Ist trotz aller Vorsicht etwas passiert, ist das Geld leider meist weg. Trotzdem sollte man schon bei einem Betrugsverdacht Anzeige erstatten – ansonsten kann die Polizei nicht aktiv werden.
Außerdem empfiehlt es sich, schon beim bloßen Verdacht auf seltsame Machenschaften die Hausbank zu informieren. Denn vielleicht kann man gezahltes Geld noch zurückholen. Gegebenenfalls sollte man zudem die vom falschen Identitätsverfahren betroffene Bank sowie die betroffenen Portale informieren. Deren Mitarbeiter prüfen solche Fälle im eigenen Interesse meist genau und reagieren umgehend auf unseriöse Machenschaften.
Mieten: Teuerung überall, aber regional unterschiedlich
Der aktuelle GREIX-Mietpreisindex des Kiel Instituts für Weltwirtschaft auf Basis der VALUE Marktdatenbank zeigt: Auch 2025 stiegen die Angebotsmieten wieder stärker als die allgemeine Teuerung. Dieser Index vergleicht Angebotsmietpreise in 37 deutschen Städten und Regionen. Im Vergleich zum vierten Quartal 2024 sind die Mietpreise demnach im vierten Quartal 2025 um 4,5 Prozent nach oben geklettert. Besonders betroffen waren Köln, Bochum und Mönchengladbach. Ausschließlich in Hamm, Hannover und Braunschweig gingen die Angebotsmieten minimal zurück.
Die Spannbreite bei den erfassten Angebotsmieten ist erheblich: Die höchste Kaltmiete pro Quadratmeter verzeichnete der Mietpreisindex in München (23,35 Euro/Quadratmeter), gefolgt von Frankfurt am Main (17,36 Euro) und Stuttgart (16,11 Euro). Die niedrigsten Angebotsmieten der untersuchten Städte wiesen Chemnitz (6,12 Euro), Wuppertal (8,99 Euro) und Duisburg (8,29 Euro) auf.
Wenig Freude macht ein weiterer Trend: Es gibt immer weniger Wohnungsangebote. Verglichen mit den Zahlen von 2015 lag die Summe der Inserate im Jahr 2025 um etwa 20 Prozent niedriger. Dies gilt für große und in starkem Maß für kleinere Städte mit hohem Mietpreisniveau. Gleich viele oder sogar etwas mehr Wohnungsangebote finden sich lediglich in einigen Städten mit günstigem Mietniveau, etwa in Chemnitz oder im Ruhrgebiet.
Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.
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