Die Zahlen sind gigantisch: Bis zum Jahr 2033 müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine in neue Dokumente im Scheckkarten-Format umgetauscht werden. Etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) und 28 Millionen Scheckkarten-Dokumente (ausgegeben von 1999 bis 2013) verlieren bis dahin Schritt für Schritt ihre Gültigkeit. Denn künftig gibt es in der EU ein einheitliches Dokument. aktiv hat Elke Hübner, Fachbereichsleiterin für Verbraucherschutz und Recht beim ADAC Nordrhein, gefragt, wie der große Umtausch ablaufen soll.

Warum müssen alle Führerscheine umgetauscht werden?

Nach einer Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 sollen europaweit alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein. Bis zum 19. Januar 2033 sollen deshalb auch in Deutschland alle Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in fälschungssichere Dokumente im Scheckkartenformat umgetauscht werden – egal, ob es sich um Pkw-, Motorrad- oder Lkw-Führerscheine handelt.

Um Missbrauch zu vermeiden, werden alle Informationen zur Fahrerlaubnis in einer Datenbank erfasst. „Bisher kann es Lücken in der Datenbank geben, weil Daten aufgrund von Krieg oder der deutschen Wiedervereinigung untergegangen sind“, sagt Hübner. Diese Lücken sollen im Zuge der Umtausch-Aktion geschlossen werden.

Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden. Hier ist das Geburtsjahr des Fahrers maßgeblich. Eine Ausnahme bilden die Jahrgänge bis 1953, die bis zum 19. Januar 2033 Zeit haben (siehe nachfolgende Tabelle am Ende dieses Artikelabschnitts).
  • Führerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind spätestens bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Bei den Fristen ist hier das Ausstellungsjahr entscheidend (siehe nachfolgende Tabelle am Ende dieses Artikelabschnitts).
  • Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der Umtausch-Regelung nicht betroffen, da sie schon dem neuen technischen Niveau entsprechen. Wann diese Dokumente ablaufen, steht unter der Nummer 4b auf der Vorderseite der Scheckkarte.

Die einzelnen Umtauschfristen zeigt die folgende Tabelle:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der FahrerlaubnisinhabendenTag, bis zu dem Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen also bereits Anfang 2022 ihre alte „Pappe“ umgetauscht haben, für sie drängt die Zeit ein bisschen. Aber auch wer später dran sei, könne den Umtausch theoretisch schon jetzt in Angriff nehmen, so Hübner: „Wir haben keine Rückmeldung von einer Behörde, dass sie nicht jetzt schon umtauschen wollen.“

Wie geht der Umtausch vonstatten und was kostet er?

Hübner vom ADAC Nordrhein empfiehlt, spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist bei der Führerscheinstelle des aktuellen Wohnorts einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen. Dazu ist der Personalausweis oder der Reisepass nötig, außerdem ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein, der von der Behörde entwertet, aber nicht eingezogen wird. Ärztliche Untersuchungen und sonstige Prüfungen sind nicht erforderlich.

Die Kosten für den Umtausch liegen aktuell bei rund 24 Euro. Wird gleichzeitig die Verlängerung einer befristeten Lkw-Fahrerlaubnis beantragt, sind 42,60 Euro fällig.

Wurde der alte „Lappen“ nicht am aktuellen Wohnsitz ausgegeben, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich, die von der Behörde stammt, die den Führerschein ausgestellt hat. Laut ADAC kann die grundsätzlich kostenfreie Abschrift per Post, telefonisch oder online angefordert werden.

Ergeben sich durch den Umtausch Nachteile?

Inhaltlich wird sich nichts ändern, die bisherigen Fahrberechtigungen bleiben bestehen. Wie alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind auch die ganz neuen Dokumente für 15 Jahre gültig, ältere haben diese Beschränkung nicht. Hübner sieht dennoch vor allem Vorteile in den neuen Scheckkarten. Denn darauf seien die Fahrerlaubnis-Klassen mit EU-einheitlichen Kürzeln erfasst.

Dadurch gebe es vor allem im Ausland bei einer Kontrolle weniger Probleme als es etwa bei den rosafarbenen oder grauen Papier-Dokumenten der Fall sei. „Im Zweifelsfall muss ein Polizist im Ausland keine Abfrage bei den deutschen Behörden mehr starten.“

Was passiert, wenn nicht fristgerecht umgetauscht wird?

In Deutschland droht aktuell bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Bei nicht mehr gültigen Lkw- und Busführerscheinen handelt es sich aber um eine Straftat. Und wer im Ausland erwischt wird, muss auch als Pkw- oder Motorradfahrer mit großem Ärger rechnen. „Im Ausland sind die Regelungen für nicht mitgeführte Dokumente im Zweifel sehr viel strenger“, sagt Hübner: „Da können unter Umständen ein paar Hundert Euro fällig werden.“

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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