Das Geheimrezept von Coca-Cola, die Konstruktionszeichnung einer neuen Erfindung oder die Personaldaten der neuen Kollegin – klar, dass solche sensiblen Informationen nicht für fremde Ohren bestimmt sind. Aber natürlich erzählt jeder mal die eine oder andere Geschichte aus dem Berufsalltag. Was dabei völlig okay ist und wann man besser den Mund halten sollte: Das erklärt Kristina Harrer-Kouliev, Arbeitsrechtsexpertin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Betriebs- und einem  Geschäftsgeheimnis?

Diese früher übliche Unterscheidung gibt es nicht mehr, beide Begriffe bedeuten also dasselbe. Juristen sprechen normalerweise nur von Geschäftsgeheimnissen – einfach, weil sie im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) so heißen.

Und was genau ist ein Geschäftsgeheimnis?

Laut Gesetz sind das die Informationen, die die drei folgenden Kriterien erfüllen. 

Erstens: Die Information ist weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich – und hat deshalb einen wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen. 

Zweitens: Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung.

Drittens: Die Information ist durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt, beispielsweise Zugangskarten oder einen Tresor.

Ohne einen solchen Schutz ist die Information kein Geschäftsgeheimnis. Hat beispielsweise jeder beliebige Mitarbeiter, egal ob Ingenieur oder Küchenhilfe, freien Zugriff auf Konstruktionspläne, sind diese Pläne kein Geschäftsgeheimnis.

Was ist mit Interna, die formal nicht als „geheim“ einzustufen sind?

Auch interne Informationen, die nicht unter das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen fallen, dürfen Beschäftigte nicht nach Lust und Laune herumerzählen! Laut Arbeitsvertrag hat jeder Arbeitnehmer Loyalitätspflichten, und dazu gehört auch, dass man Interna für sich behält.

Im Gespräch unter Kollegen: Was darf man da verraten?

Auch da darf man nicht einfach alles besprechen. Unproblematisch sind Informationen, die innerhalb des Betriebs allgemein zugänglich sind, die also praktisch jeder Mitarbeiter weiß. Man darf beispielsweise darüber sprechen, dass die Dienstplanung neu organisiert wird oder der Speiseplan der Kantine sich geändert hat. Über vertrauliche Informationen, beispielsweise Inhalte von Bewerbungsunterlagen oder Preiskalkulationen darf man aber nur mit den Kollegen sprechen, die auch selbst mit diesem Thema befasst sind.

Das heißt zum Beispiel: Ein Personaler darf mit einem anderen für den Bewerbungsprozess zuständigen Personaler über einen Bewerber sprechen, nicht aber mit dem Pförtner. Die Mitarbeiter einer Projektgruppe dürfen untereinander über alle Details dieses Projekts sprechen, nicht aber mit Kollegen, die ins Projekt gar nicht eingebunden sind.

Im Betriebsalltag ist das ja nicht so einfach, hier genaue Grenzen zu ziehen und einzuhalten … 

Klar. Deswegen sollte man sich als Faustregel merken: Je spezieller eine Information ist, desto heikler wird es, darüber zu reden. Im Zweifel ist es besser, nichts zu sagen, als die eigene Karriere zu gefährden.

Darf man Außenstehenden überhaupt irgendetwas von der Arbeit erzählen?

Ja. Völlig problemlos sind da alle Informationen, die sowieso öffentlich zugänglich sind. Also beispielsweise, dass das Unternehmen gerade eine Stelle extern ausgeschrieben hat. Ansonsten hängt es auch hier vom Einzelfall ab. Sicherlich wird sich kein Unternehmen darüber beschweren, wenn ein Mitarbeiter in seinem Sportverein erzählt, dass ein tolles Betriebsklima herrscht oder was für die nächste Weihnachtsfeier geplant ist.

Es ist aber definitiv nicht in Ordnung, wenn man sensible Interna in großer Runde verbreitet oder gar in den sozialen Medien veröffentlicht. Wer beispielsweise herumerzählt, dass die Geschäftsführung zerstritten ist, ein Produkt Qualitätsmängel hat oder ein wichtiger Kunde abgesprungen ist, der riskiert seinen Job!

Die Grenzen zwischen „gerade noch akzeptabel“ und „nicht mehr okay“ sind fließend. Bei Außenstehenden gelten jedenfalls noch strengere Maßstäbe als beim Gespräch unter Kollegen. Im Zweifel also an das Sprichwort denken: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Aber mit dem Ehepartner kann man doch wohl über alles sprechen?

Nein! Echte Geschäftsgeheimnisse darf man man nicht einmal dem Ehepartner verraten. Natürlich kann man aber zum Beispiel Probleme bei der Arbeit mit seinem Partner, der besten Freundin oder auch einem Arzt oder Anwalt besprechen: Das sind ja persönliche, private Gespräche, bei denen man berechtigterweise 
davon ausgehen darf, dass deren Inhalt vertraulich bleibt. Sicherheitshalber sollte man aber den jeweiligen Gesprächspartner ausdrücklich um Vertraulichkeit bitten.

Welche Strafen drohen denn, wenn jemand doch mal Interna ausplaudert, und sei es versehentlich?

Das hängt extrem vom Einzelfall ab, also davon, wem der Beschäftigte was genau erzählt hat – und auch davon, inwieweit das Unternehmen dadurch tatsächlich Probleme bekommen hat.

Handelt es sich um einen Verstoß gegen die Loyalitätspflichten laut Arbeitsvertrag, greift das Arbeitsrecht. Dann drohen der Plaudertasche Konsequenzen: von der Abmahnung bis hin zur Kündigung. 

Drohen auch finanzielle Strafen?

Ja. Zum einen sind unter Umständen Schadenersatzforderungen des Betriebs möglich. Zum anderen drohen beim Verrat von Geschäftsgeheimnis in extremen Fällen eine Geldstrafe und sogar bis zu drei Jahre Haft.

Wie immer in unserem Rechtsstaat muss der Arbeitgeber die Tat beweisen können. Und selbstverständlich müssen die Sanktionen auch im Verhältnis zum tatsächlichen Vergehen stehen. In der Praxis werden solche Vorfälle dann häufig vor Gericht entschieden.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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