Berlin. Neuer Name, neues Glück, das ist bekanntlich bei der Hochzeit gang und gäbe. „Bei der Eheschließung können die Partner wählen, welchen Nachnamen sie tragen wollen“, sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein.

Namenswahl bei der Hochzeit

Traditionell nimmt meist ein Partner den Nachnamen des anderen an. Dies ist aber nicht notwendig, auch nach der Hochzeit können beide ihre Geburtsnamen behalten. Man kann aber auch den Namen des einen Partners als Familiennamen festlegen, und der andere Partner trägt dann einen Doppelnamen. Bestimmen Herr Müller und Frau Lüdenscheid beispielsweise Lüdenscheid zum Familiennamen, heißt die Frau weiterhin Frau Lüdenscheid und ihr Mann kann wählen, ob er lieber Herr Müller-Lüdenscheid oder Herr Lüdenscheid-Müller heißen möchte.

„Bei einer Scheidung behalten beide Partner automatisch den Namen, den sie auch in der Ehe geführt haben“, erklärt die Juristin. Wer das nicht will, kann aber auf Antrag beim Standesamt problemlos seinen Geburtsnamen wieder annehmen.

Änderungen nur mit Grund

So weit, so bekannt. Doch was, wenn der eigene Name einfach nur nervt? Zuständig ist auch in diesem Fall in der Regel das Standesamt. „Grundsätzlich muss es für eine Namensänderung einen wichtigen Grund geben“, erklärt Eva Becker. Das gilt immer, egal, ob man den Vornamen, den Nachnamen oder beides ändern will. „Beim Vornamen sind die Voraussetzungen jedoch etwas weniger streng als beim Nachnamen“, so die Juristin.

Was ist nun ein wichtiger Grund? Das bedeutet, dass der Name wirklich nennenswerte negative Folgen für den Betroffenen hat. In manchen Fällen ist die Sache eindeutig: Das gilt beispielsweise für Namen, mit denen jeder nur Schlimmes verbindet, etwa Nazi-Assoziationen wie bei Adolf oder Göbbels.

Eine Änderung ist auch möglich wenn man zufällig genauso heißt, wie ein bekannter Krimineller. Einen früher völlig neutralen Namen wie Wolfgang Priklopil könnte man heutzutage also ändern, weil dabei inzwischen jeder an die spektakuläre Entführung von Natascha Kampusch denkt. Auch wenn man als Kind von den Eltern missbraucht wurde, ist das in der Regel ein ausreichender Grund, den verhassten Familiennamen abzulegen.

Nun heißen aber die meisten Menschen nicht wie bekannte Massenmörder oder Nazigrößen, und auch Vergewaltigungsopfer sind eher Einzelfälle.

Zu lang, zu kompliziert

Als wichtiger Grund für eine Namensänderung gelten jedoch auch nennenswerte Probleme im Alltag. Denkbar ist beispielsweise die Änderung des Vornamens, wenn daraus das Geschlecht nicht eindeutig erkennbar ist, etwa bei Toni oder Kay.

Auch bei extrem langen, komplizierten oder im Deutschen praktisch unaussprechlichen Namen, beispielsweise dem bulgarischen Vornamen Zhelyazko, bekommt man die Änderung meist durch. „In diesem Fall erhält der Antragsteller normalerweise die eingedeutschte Form des Namens. Existiert keine, kann er sich einen neuen Namen aussuchen“, erklärt die Juristin.

Je nach Einzelfall braucht man auch nicht unbedingt einen komplett neuen Namen, sondern kann auch nur einzelne Bestandteile ablegen. Dann wird beispielsweise aus einem Björn-Eythor ein schlichter Björn. 

Peinliche Namen

Manchmal wirkt der eigene Name aber auch anstößig oder lächerlich. Namen wie Kotz, Blöd oder Fick beispielsweise muss man nicht sein Leben lang erdulden. Gerade hier ist die Sache aber oft nicht eindeutig.

„Ob ein Name anstößig oder lächerlich wirkt, ist häufig Ermessenssache“, so die Familienrechtlerin. Es hängt also vom Beamten ab, ob beispielsweise der isländische Vorname Asgeirr wegen seiner Nähe zum deutschen „Aasgeier“ geändert wird oder nicht. „Wer mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden ist, muss klagen“, so die Juristin.

Nicht gefallen reicht nicht

Ganz sicher nicht ausreichend für eine Änderung ist es jedoch, dass man den eigenen Namen schlicht nicht leiden kann. Auch wenn man Erna-Roswitha oder Ethelbert noch so altmodisch findet, muss man damit also leben. „Auch das Gefühl, dass der von den Eltern gewählte Name nicht zur eigenen Persönlichkeit passt, zählt nicht“, so Eva Becker.

Kein Änderungsgrund ist es also, wenn Stefanie oder Christian ihre Namen zu langweilig finden, Kevin oder Mandy ihre Namen als prollig betrachten oder wenn Monique und Chantal sich über einschlägige Kontaktanzeigen des Rotlicht-Milieus ärgern.

Lügen erlaubt

Trotzdem muss man sich nicht unbedingt mit einem ungeliebten Namen abfinden. Auch ohne hochoffizielle Namensänderung darf man sich im Privatleben nämlich einfach anders nennen, als man wirklich heißt.

In der Praxis sucht man sich dann meist nur einen schöneren Vornamen aus, doch auch ein erfundener Nachname ist grundsätzlich nicht verboten. Wer Ute Müller zu simpel findet, darf also auch als Katharina-Charlotte Hohenlohe-Wolffenberg durch die Welt gehen. Sogar am Arbeitsplatz dürfte man theoretisch unter falschem Namen auftreten.

Trotzdem rät Juristin Eva Becker, zumindest gegenüber dem Vorgesetzten bei der Wahrheit zu bleiben. Schließlich muss der Arbeitgeber einen ja bei der Sozialversicherung anmelden. Denn eines sollten Identitätswechsler beachten: „Gegenüber Behörden, der öffentlichen Verwaltung, Soldaten und der Polizei muss man immer seinen korrekten Namen nennen. Falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 1.000 Euro kosten kann“, warnt Becker. Spätestens wenn Finanzamt, Rentenversicherung und Co. also etwas wollen, darf man einen noch so schönen und klangvollen Namen folglich nicht mehr verwenden, sondern muss so auftreten, wie die eigenen Eltern das entschieden haben.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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