Eine Wohnung oder gar ein ganzes Haus aufzulösen, ist oft mit Emotionen verbunden und fällt vielen Menschen nicht leicht. Hilfe bieten da professionelle Dienstleister, die sich ums Aufräumen und Entsorgen kümmern. „Die unterschiedlich angebotenen Leistungen und die Preise dafür sollte man sich vorher genau anschauen“, rät Rene Schmücking, Geschäftsführer des Entrümplungsunternehmens Entsorgenlos in Köln und Gründungsmitglied im Bundesverband der Entrümpler & Haushaltsauflöser.

Was versteht man unter einer Haushaltsauflösung?

Bei einer Haushaltsauflösung, auch Wohnungsauflösung genannt, wird der gesamte Hausstand einer oder eines Verstorbenen entrümpelt. Das umfasst die komplette Einrichtung inklusive aller Möbel und aller persönlichen Gegenstände. Sie werden von den Erben an sich genommen, verschenkt, verkauft oder eben entsorgt. Es bleibt eine leere Wohnung zurück, die nach der Entrümpelung renoviert und bezogen, verkauft oder vermietet werden kann.

Darf ich jederzeit mit der Wohnungsauflösung beginnen?

Dazu gibt es eine eindeutige Antwort: „Nein, es muss zunächst geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Erst muss der Erbschein vorliegen, dann kann mit der Haushaltsauflösung begonnen werden“, sagt Experte Schmücking. Das kann unterschiedlich lange dauern, meist sechs bis acht Wochen.

Handelt es sich bei den Hinterbliebenen um eine Erbengemeinschaft, ist besondere Sorgfalt wichtig. Schmücking: „In einer Erbengemeinschaft sollte man sich einig sein, bevor jemand damit beginnt, Dinge einfach wegzuwerfen." Sonst sei Ärger programmiert.

Wenn die Wohnung von der Polizei als Tatort versiegelt wurde, muss man auf die entsprechende Freigabe warten. „In diesem Fall geht man auch besser mit einem Tatortreiniger in die Wohnung“, sagt der Experte. Wird hingegen das Erbe von allen Erbberechtigten ausgeschlagen, dürfen sie den Haushalt auch nicht auflösen und die Wohnung nicht betreten oder Gegenstände entnehmen.

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Muss man eine Wohnungsauflösung selbst durchführen und muss man selbst mit vor Ort sein?

Nein, für manche Menschen ist es eine sehr große Belastung, mit den persönlichen Gegenständen eines Verstorbenen umzugehen. Manche Angehörige wohnen sehr weit weg, oft sind große Mengen an Gegenständen wegzuschaffen und zu entsorgen, daher ist die Beauftragung eines Entrümplungsunternehmens durchaus üblich.

Wenn das Unternehmen tätig wird, muss der Auftraggeber nicht einmal persönlich dabei sein. „Man kann dem Entrümpler auch eine Liste übergeben“, sagt Experte Schmücking. Auf dieser Liste können auch allgemeine Formulierungen stehen, wie zum Beispiel, dass alle Dokumente und Fotos gesichert werden sollen. „Bei Wertsachen, die wir finden, sind wir ohnehin immer verpflichtet, sie abzugeben." In den meisten Fällen hätten die Erben aber schon alles Wertvolle aus den Wohnungen geräumt, wenn die Entrümpler anrücken, so die Erfahrung. Zu Wertsachen gehören etwa Schmuck, eventuell wertvolle Münzen.

Was kostet eine Wohnungsauflösung?

Das pauschal zu sagen, hält Experte Schmücking für unseriös. „Wenn einem ein Preis am Telefon genannt wird, ohne dass die Wohnung zuvor besichtigt wurde, sollte man davon Abstand nehmen. Man muss die Wohnung sehen. Es geht darum, wie viel in den einzelnen Räumen steht, welche Art von Müll entsorgt werden muss, wie lang die Laufwege sind. Wenn man irgendwo einen Preis pro Zimmer im Netz findet, dann ist kompletter Quatsch“, sagt Schmücking.

Wenn der Entrümpler vor Ort war, sollte er einen Festpreis machen. „Da darf es keine Überraschungen geben. Die Besichtigung sollte kostenlos sein. Eine Anzahlung ist normal, komplette Vorkasse eher nicht, darauf sollte man sich nicht einlassen." Klar ist auch: Eine Messiewohnung zu entrümpeln, kostet deutlich mehr, als eine spartanisch eingerichtete Wohnung leer zu räumen.

Woran erkennt man eine seriöse Firma zum Entrümpeln?

In dieser Branche gibt es auch schwarze Schafe, die Festpreise vorgaukeln und später hohe Rechnungen präsentieren, die Müll aufladen und nicht fachgerecht entsorgen oder gefundene Wertsachen nicht abgeben. Die Mitgliedschaft im Bundesverband der Entrümpler & Haushaltsauflöser kann ein Anhaltspunkt sein, es gibt aber auch seriöse Unternehmen außerhalb des Verbands.

Die Unternehmen brauchen auf jeden Fall eine Transportgenehmigung nach § 53 des Kreislaufwirtschaftgesetzes, das erkennt man an einem großen „A“ auf dem Fahrzeug. Nur dann darf der Müll gewerblich transportiert werden. „Die Nachweise über die fachgerechte Entsorgung des Mülls kann der Kunde auch anfordern“, sagt Schmücking. Und: Eine Betriebshaftpflicht sollte das Unternehmen haben, falls beim Entrümpeln etwas in der Wohnung kaputt geht.

Wird vom Entrümpler alles weggeschmissen?

Das allermeiste schon. Wer allerdings Geld mit Dingen aus dem Hausstand machen will, der muss selbst versuchen, Möbel und Co. zu verkaufen. Es gilt die Regel: Was nicht bei Kleinanzeigenportalen oder in der Bekanntschaft weggeht und nicht mal als „Zu verschenken“ gekennzeichnet seine Abnehmer findet, ist auch vom Entrümpler nicht zu Geld zu machen.

Was sollte ich aus dem Hausstand des Angehörigen sichern?

Natürlich alle Wertgegenstände, Dokumente und Fotos, aber auch andere Erinnerungsstücke, wenn man dies möchte. Viele Menschen tendieren dazu, möglichst alles nach einem schmerzlichen Verlust wegzugeben oder wegzuwerfen – und bereuen dies später. Oder man hortet sehr viele Dinge der verstorbenen Person, um sie irgendwie doch noch bei sich zu haben und übernimmt sich damit in der eigenen Wohnung.

Der Bundesverband der Trauerbegleiter rät, einen Freund oder eine Freundin mitzunehmen, wenn man sich in der Wohnung umschaut. Bekannte schauen neutraler auf die Dinge. Bei Gegenständen, bei denen man sich nicht sicher ist, sollte man sich selbst Bedenkzeit geben. Und: Ein paar Kleidungsstücke, die nach dem geliebten Menschen riechen, können in der ersten Zeit der Trauer sehr viel Trost spenden. Deshalb sollte man auch gut überlegen, ob man sie gleich komplett entsorgt oder doch ein paar besondere Teile behält.

Muss ich die Wohnung auf die Entrümpelung vorbereiten?

Nein, das ist laut Experte Schmücking nicht nötig. Beim selbstständigen Sortieren von Müll kann man auch viel falsch machen. Wer einen Entrümpler beauftragt, muss keine Vorreinigung vornehmen, kann aber natürlich selbst erst einmal schauen, was er haben möchte.

Ist man sich nicht sicher, ob zum Beispiel ein Möbelstück größeren Wert hat, wird ein guter Entrümpler entsprechend beraten und kann im Zweifelsfall auch einen Experten nennen, der bei der Wertbestimmung hilft, wenn es etwa um Antiquitäten geht.

Wer Dinge spenden will, sollte sich vorab selbst darum kümmern. Auch hier kennen Wohnungsauflöser unter Umständen Adressen und können Tipps geben. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass gerade ältere Einrichtungsgegenstände kaum für eine weitere Nutzung geeignet sind.

Was muss ich bei der Kündigung einer Mietwohnung beachten?

Erben können die Wohnung übernehmen und den Mietvertrag auf sich übertragen lassen. Wollen sie das nicht, müssen sie innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kündigen. Die Wohnung wird dann nach der gesetzlichen Frist von drei Monaten an den Vermieter übergeben. Das heißt: Drei Monate muss man die Miete noch zahlen.

So sieht die rechtliche Lage aus. In Zeiten von Wohnraumknappheit gerade in Städten wird man sich in sehr vielen Fällen sicher mit dem Vermieter einig, dass man diese drei Monate nicht komplett einhalten und bezahlen muss, da schon der nächste Mieter wartet. Übrigens: Der Vermieter hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht im ersten Monat nach Kenntnis des Todesfalls, wenn es schwerwiegende Gründe für eine Kündigung des Mietvertrags gibt.

Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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