Ob aus beruflichen oder privaten Gründen, im Schnitt ziehen jedes Jahr mehr als zehn Millionen Menschen innerhalb Deutschlands um. Viele engagieren dafür Helfer, die die Umzugslogistik übernehmen. „Unter ihnen tummeln sich allerdings auch unseriöse Anbieter, die mit Billigangeboten locken, dann aber überteuerte Rechnungen stellen“, so Daniel Waldschik vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Wer sich dagegen schützen will, sollte einige wichtige Dinge beachten.

Die Anbietersuche: Anschrift, Telefonnummer und Unternehmensart sollten erkennbar sein

Von Anbietern, die per Handzettel im Briefkasten oder über Anzeigen in Werbeblättern ihre Dienste anbieten, rät Experte Waldschik ab: „Meistens sind sie nur per Handy oder E-Mail erreichbar und oft ist auch keine vollständige Adresse angegeben.“ Das erschwert Nachfragen, besonders wenn es Probleme beim Umzug gibt.

Auch wer online ein Umzugsunternehmen sucht, sollte sich auf der betreffenden Homepage genau umsehen. Waldschik: „Gibt es ein Impressum, in dem Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten aufgelistet sind, und ist der Name des Geschäftsführers aufgeführt?“ Solche Kriterien geben zumindest Hinweise auf ein seriöses Umzugsunternehmen. Aber: Eine optisch ansprechende Internetseite lässt nicht zugleich auch auf eine besondere Qualität des Unternehmens und seiner Leistungen schießen, gibt der Experte zu bedenken.

Im Übrigen gilt: Von Sonderangeboten wie „Vier Mann, ein Lkw, acht Stunden für 320 Euro“ sollte man laut Waldschik ganz die Finger lassen. Sie seien oft nichts anderes als reine Lockangebote.

Orientierungshilfe können auch Zertifizierungen geben. Dabei werden Umzugsunternehmen von neutralen Prüforganisationen getestet. Bei dem Zertifikat des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ-Zertifikat) etwa werden die ausgezeichneten Möbelspeditionen zur Einhaltung diverser Qualitätsstandards verpflichtet. Dazu gehören etwa Rechnungen, die mit Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, geschultes Personal, die Zahlung des Mindestlohns sowie die Existenz einer Haftpflichtversicherung.

Die Umzugsvorbereitung: Auf Vorbesichtigungstermin bestehen

Einige Anbieter bitten schon beim ersten Telefonat um eine Umzugsliste, die der Auftraggeber erstellen und dann per Mail zuschicken soll. „Damit lässt sich aber der eigentliche Umzugsaufwand meistens nicht realistisch einschätzen“, warnt der Experte. Das muss allerdings nicht automatisch am Umzugsunternehmen liegen. Oft wird auch von Seiten des Auftraggebers der Aufwand unterschätzt: „Nicht selten werden in den Angaben komplette Räume vergessen, oder es fällt erst am Umzugstag auf, dass man noch einen Keller oder einen Dachboden mit Umzugsgut hat.“

Wichtig und für beide Seiten von Vorteil ist deshalb ein Vororttermin, bei dem die Größe des Umzugs, die örtlichen Gegebenheiten sowie Besonderheiten beim Umzugsgut geklärt werden können. Ist etwa wertvolles oder sperriges Mobiliar zu bewegen? Gibt es problematische Transportwege wie enge Treppenaufgänge oder Zufahrten? In welche Etage müssen Kartons und Kisten? Ein seriöses Umzugsunternehmen wird diese Fragen bei einem solchen Termin klären und kann dann realistisch den Arbeitsaufwand einschätzen. „Dieses Vorgespräch sollte kostenfrei und unverbindlich erfolgen“, so Waldschik. Mit den Informationen erstellt der Dienstleister dann einen Kostenvoranschlag.

Wer aus zeitlichen Gründen keinen Besichtigungstermin vereinbaren kann oder will, kann bei einigen Unternehmen mittlerweile auf digitale Besichtigungen zurückgreifen, um den Arbeitsaufwand einzuschätzen. Das geht entweder über spezielle Umzugssoftware oder per Videotelefonie.

Der Kostenvoranschlag: Am besten einen Festpreis vereinbaren

Es gibt zwei Arten, die Kosten zu kalkulieren: Entweder wird nach Aufwand und Stunden abgerechnet oder das Unternehmen bietet einen Festpreis für den gesamten Umzug an. Die Verbraucherzentrale NRW rät zur Vereinbarung eines Festpreises, weil dieser für den Auftraggeber besser planbar ist. Dabei gilt folgende Regel: Verkalkuliert sich das Umzugsunternehmen, etwa weil es die Arbeitsstunden zu niedrig ansetzt, geht der Mehraufwand zu seinen Lasten. Werden zu viele Stunden veranschlagt, haben die Kunden das Nachsehen.

Bei der Abrechnung nach Aufwand hingegen ist nicht nur der Stundenpreis wichtig, entscheidend ist ebenfalls, ob etwa die Anzahl der Packer richtig angesetzt wird. Wird nämlich der angesetzte Zeitrahmen überschritten, drohen Nachforderungen. Dabei gilt laut Verbraucherzentrale: Mehrkosten im Vergleich zum Kostenvoranschlag zwischen 15 und 20 Prozent sind noch akzeptabel.

Was in den Kostenvoranschlag gehört

  • Datum des Umzugs
  • Adresse beider Wohnungen inklusive Transportweg
  • Umfang des Umzugsguts
  • Leistungen vollständig aufgeschlüsselt nach Kosten (Verpackungsmaterial, Montage, Möbelwagen)
  • Preis – entweder als Festpreis oder als Stundenlohn mit der Anzahl an eingesetzten Arbeitern
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Haftungsinformationen und gegebenenfalls Zusatzversicherungen

Vorkasse erbeten: Darauf sollte sich der Auftraggeber nicht einlassen

Unabhängig von der Abrechnungsart sollten Verbraucher beim Kostenvoranschlag stutzig werden, wenn ihnen zwar in diesem ein Festpreis angeboten wird, aber gleichzeitig „nach Aufwand“ abgerechnet werden soll. „Vorsichtig sollten sie auch sein, wenn pauschale Zuschläge etwa für Montage oder Pflanzentransport gemacht werden“, sagt Experte Waldschik. Außerdem: Wird um Vorkasse gebeten, ist das oft ein Zeichen für ein unseriöses Umzugsunternehmen.

Nicht unüblich hingegen ist die Barzahlung eines Umzugs. Und das ist ein Problem, so Waldschik: „Wenn Sie Ihren Umzug im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen wollen, benötigen Sie allerdings zusätzlich zur ordnungsgemäßen Rechnung einen Überweisungsbeleg.“

Haftung für Schäden: Beweislast liegt beim Kunden

Ein Umzug ist keine leichte Sache. Oft wird eine große Menge an schweren Dingen bewegt, transportiert, demontiert und wieder montiert. Da können natürlich Schäden entstehen. Bei Übernahme des verpackten Umzugsgutes ist die gesetzliche Haftung auf 620 Euro pro Kubikmeter begrenzt. Aber Achtung: Die Haftung gilt nur dann, wenn der Möbelspediteur das Transportgut wie Umzugskisten verpackt. Packt ein Umzugskunde die Kisten selbst, ist die Haftung ausgeschlossen.

Liegt das Gesamtgewicht des Fahrzeugs unter 3,5 Tonnen, ist der Umzugsdienstleister von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Das müsse generell nicht unseriös sein, gibt Waldschik zu. Wird dem Kunden dann allerdings eine Zusatzversicherung zu Wucherpreisen angeboten, sollte man das Angebot nochmals kritisch überdenken.

Im Falle von Schäden liegt die Beweislast beim Kunden. Offensichtliche Beschädigungen wie Schrammen am Mobiliar oder zerbrochenes Glas müssen spätestens bis einen Tag nach dem Umzug vom Auftraggeber an den Möbelspediteur detailliert in Textform – per E-Mail, Brief oder Fax gemeldet werden. Eine mündliche Schadensanzeige ist nicht ausreichend. Es ist also durchaus sinnvoll, auch wenn der Umzugstag stressig war, nach getaner Arbeit mit dem Spediteur noch eine Begehung zu machen, um Schäden zu erkennen und zu dokumentieren. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen können bis zu 14 Tage nach dem Umzug geltend gemacht werden.

Schlichtungsstelle Umzug

Wer Ärger mit seinem Umzugsunternehmen hat, kann als Verbraucher die Schlichtungsstelle Umzug kostenlos in Anspruch nehmen. Sie ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die in Streitfällen vermittelt. Allerdings muss dafür der beauftragte Möbelspediteur AMÖ-Mitglied sein. Nähere Informationen auf der Seite der Schlichtungsstelle.

Anja van Marwick-Ebner
aktiv-Redakteurin

Anja van Marwick-Ebner ist die aktiv-Expertin für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie. Sie berichtet vor allem aus deren Betrieben sowie über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach der Ausbildung zur Steuerfachgehilfin studierte sie VWL und volontierte unter anderem bei der „Deutschen Handwerks Zeitung“. Den Weg von ihrem Wohnort Leverkusen zur aktiv-Redaktion in Köln reitet sie am liebsten auf ihrem Steckenpferd: einem E-Bike.

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