München. Im Juli gibt es was obendrauf! Denn mit dem Juli-Gehalt zahlen die Arbeitgeber der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie (M+E) das im Tarif vereinbarte tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) sowie den tariflichen Zusatzbetrag (T-ZUG B). Auch viele Unternehmen, die sich am Tariflohn orientieren, legen auf das Grundgehalt etwas drauf.
Während der T-ZUG B die fixe Summe von 610 Euro für das laufende Jahr 2023 vorsieht, gilt für das T-ZUG A ein Anteil von 27,5 Prozent des jeweiligen Monatsverdienstes.
Sonderzahlungen fließen jedes Jahr
Tatsächlich ist dieses Extra im Juli nicht die einzige Sonderzahlung, die der bayerische M+E-Tarif ansetzt. Übers Jahr verteilt erhalten Arbeitnehmer diverse tarifliche Sonderzahlungen, die allerdings nicht anteilig pro Monat ausgezahlt werden, sondern nur zu bestimmten Zeiten im Jahr aufs Konto fließen.
Dies sind:
- Das Transformationsgeld, das sich aus 18,4 Prozent eines Monatsverdienstes berechnet und im Februar ausgezahlt wird.
- Eine Erhöhung des Urlaubsentgelts (69 Prozent eines Monatsverdienstes, ausgezahlt mit der Urlaubsnahme oder als Einmalzahlung).
- Das T-ZUG A: 27,5 Prozent des Monatsverdienstes, gezahlt im Juli.
- Der T-ZUG B: 610 Euro im Jahr 2023 und 630 Euro im Jahr 2024, gezahlt jeweils im Juli.
- Ein anteiliges 13. Monatseinkommen: Die Höhe beträgt mit steigender Betriebszugehörigkeit nach 6, 12, 24 oder 36 Monaten 25, 35, 45 oder 55 Prozent eines Monatsverdienstes. Das Geld wird üblicherweise im November ausgezahlt.
Rechnet man alle diese Sonderleistungen zusammen, bekommen Arbeitnehmer in der höchsten Ausprägung aller Sonderzahlungen 1,86 zusätzliche Monatsverdienste.
Und auch das monatliche Einkommen ist für viele Arbeitnehmer deutlich höher, als ein Blick auf die nackten Zahlen der Tariftabelle vermuten lässt. Denn über das Grundentgelt aus der Tabelle hinaus erhält ein Arbeitnehmer eine monatliche Leistungszulage von im Durchschnitt 14 Prozent des Grundentgelts. Außerdem enthält der Manteltarif Zuschläge für bestimmte Arbeitszeiten, etwa für Nachtschichten.
Monatlich 583 Euro mehr durch Sonderzahlungen
Was heißt das konkret? Das zeigt dieses Beispiel: Angenommen, ein Beschäftigter in der Entgeltgruppe 5B arbeitet seit drei Jahren in seinem Betrieb und bekommt zusätzlich zum Grundentgelt pro Monat 14 Prozent Leistungszulage. Ohne die jährlichen Sonderzahlungen kommt er auf ein Monatseinkommen von 3.759,72 Euro bei einer 35-Stunden-Woche, umgelegt entspricht das einem Stundenlohn von 24,69 Euro.
Berücksichtigt man nun die Sonderzahlungen und verteilt sie rechnerisch über alle Monate, macht das einen Monatslohn von 4.342,87 Euro. Das sind rund 583 Euro mehr jeden Monat! Der Stundenlohn steigt dann auf 28,52 Euro.
Das zeigt: Der reine Tabellenwert sagt nichts über das tatsächliche Gehalt aus. Denn dieses wird durch die monatliche Leistungszulage und die jährlichen Sonderzahlungen erheblich beeinflusst.
Alix Sauer hat als Leiterin der aktiv-Redaktion München ihr Ohr an den Herausforderungen der bayerischen Wirtschaft, insbesondere der Metall- und Elektro-Industrie. Die Politologin und Kommunikationsmanagerin volontierte bei der Zeitungsgruppe Münsterland. Auf Agenturseite unterstützte sie Unternehmenskunden bei Publikationen für Energie-, Technologie- und Mitarbeiterthemen, bevor sie zu aktiv wechselte. Beim Kochen und Gärtnern schöpft sie privat Energie.
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