Berlin. Kindergeld ist ganz einfach – solange der Nachwuchs noch nicht volljährig ist. Ab dem 18. Geburtstag gibt’s diese Leistung unseres Sozialstaats aber nur noch unter verschärften Bedingungen.

Die Sache ist geritzt, solange das Kind noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht oder studiert. Auch ein Freiwilligendienst wie etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ist kein Problem. Die Zahlung endet dann einfach mit dem Monat, in dem das Kind seinen Abschluss schafft (oder die Ausbildung abbricht) – spätestens aber mit dem 25. Geburtstag.

Kindergeld gibt es auch für ein paar Monate nach dem Schulabschluss – aber nicht für die Weltreise!

Nun dauert es nach dem Schulabschluss ja meist einige Monate, bis es beruflich weitergeht: Auch in dieser Übergangszeit gibt es Kindergeld, aber maximal vier Monate lang.

Manche jungen Leute gehen nach der Schule allerdings erst mal jobben und machen danach eine lange Weltreise. Dafür gibt es natürlich keine Sozialleistungen! Sobald der Nachwuchs dann aber eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst startet, fließt das Kindergeld wieder.

Ab dem 25. Geburtstag gibt es kein Kindergeld mehr – auch nicht für Studierende

Findet das Kind erst mal keinen Ausbildungsplatz, muss es sich bei der Arbeitsagentur als ausbildungsplatzsuchend melden und zudem nachweisen können, dass es sich wirklich um eine Lehrstelle bemüht. Ist Junior – ob mit oder ohne Ausbildung – arbeitslos gemeldet, gibt es auch Kindergeld, aber nur bis zum 21. Geburtstag.

Kindergeld fließt während der ersten Berufsausbildung – und oft auch noch während einer zweiten

Gut zu wissen: Der Sozialstaat hilft nicht nur während der allerersten Ausbildung, sondern auch bei einer zweiten. Die beiden Ausbildungen müssen inhaltlich nichts miteinander zu tun haben. Es ist also kein Problem, wenn sich ein junger Bäcker nach dem Abschluss umorientiert und eine neue Ausbildung zum Erzieher beginnt.

Beide Ausbildungen müssen auch nicht direkt nacheinander absolviert werden! Sammelt ein Handwerker beispielsweise nach der Gesellenprüfung erst einmal ein paar Jahre Berufspraxis, gibt es in dieser Zeit kein Kindergeld mehr. Macht er später den Meister, gibt es während der Meisterausbildung wieder Kindergeld (aber längstens bis zum 25. Geburtstag).

Junior kann nebenher jobben – die Höhe des Verdienstes ist fürs Kindergeld egal

Ganz wichtig: Bis zum Abschluss der Erstausbildung ist es kindergeldmäßig egal, wenn das Kind nebenher jobbt. Aber bei Zweitausbildungen darf der Job maximal 20 Stunden pro Woche dauern! Die Höhe des Verdiensts wiederum spielt in beiden Fällen keine Rolle.

Wie üblich wird das Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt der Nachwuchs lebt. Ist Junior bereits ausgezogen, steht die Sozialleistung demjenigen Elternteil zu, der dem Kind einen höheren Betrag als Unterhalt überweist.

Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln

Eine Sonderregel gilt für Kinder mit einer Behinderung: Für sie gibt es ohne jede Altersgrenze Kindergeld, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und sie den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (etwa durch eine Rente) finanzieren können.

Unterbricht das Kind seine Ausbildung wegen einer längeren Erkrankung oder auch einer Schwangerschaft, muss man die Familienkasse umgehend informieren. In der Regel wird das Kindergeld weitergezahlt. Generell sollte man alle Anträge und Nachweise frühzeitig einreichen und Änderungen sofort mitteilen: Kindergeld gibt es rückwirkend nämlich nur für maximal sechs Monate.

Broschüre erklärt, wie eine Adoption funktioniert

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um ein Kind adoptieren zu dürfen? Was gilt, wenn das Kind aus dem Ausland kommt? Wie läuft eine Adoption ab – und wie lange dauern die einzelnen Schritte?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen zum Thema gibt eine neue Broschüre des Bundesfamilienministeriums (zum Download auf bmfsfj.de). Auch die Adoption eines Stiefkindes oder eines Kindes aus der Verwandtschaft wird darin ausführlich erklärt.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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