Ständig das gestärkte Businesshemd oder die hochgeschlossene Bluse tragen? Oder sind Jeans und T-Shirt auch okay? Franz-Josef Rose, Leiter Arbeitsrecht beim Verband der Metall- und. Elektro-Unternehmen Hessen, erklärt, was in Sachen Dresscode vom Chef bestimmt werden darf und was nicht.
Darf ein Unternehmen in Sachen Kleidung Vorschriften machen?
„Ja, ein Unternehmen kann Vorschriften bezüglich der Kleidung machen, insbesondere wenn diese Vorschriften zur Wahrung der Unternehmensidentität, aus Sicherheitsgründen oder hygienischen Gründen erforderlich sind“, so der Experte. Die Vorschriften dürfen jedoch die grundlegenden Rechte der Beschäftigten auf Privatsphäre und persönliche Entfaltung nicht unverhältnismäßig einschränken.
Darf der Arbeitgeber verlangen, eine Uniform zu tragen?
Auch hier ist die Antwort: Ja. „Insbesondere, wenn es aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen notwendig ist. Die Uniformvorschrift muss jedoch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Außerdem muss die Uniform den Grenzen einer Kleiderordnung genügen.“
Gibt es dafür Grenzen, was darf nicht Vorschrift sein?
Arbeitsrechtler Rose sagt: „Vorschriften zur Kleidung müssen angemessen und notwendig sein. Sie dürfen keine diskriminierenden Aspekte beinhalten, die Beschäftigte zum Beispiel aufgrund von Geschlecht, Religion, Ethnie oder anderen geschützten Merkmalen diskriminieren. Außerdem müssen sie verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass sie keine unangemessene finanzielle Belastung darstellen dürfen.“ Das Vorschreiben teurer Markenprodukte geht also nicht. „Es dürfen auch keine übermäßigen Anforderungen gestellt werden, also keine extremen Kleidungsanforderungen, wenn dies nicht erforderlich ist.“
Konkret heißt das: Ein Anzug für einfache Bürotätigkeit ohne Kundenkontakt ist also nicht angemessen. Auch die persönliche Freiheit darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Dazu zählen zu enge Farb- und Mustervorschriften. „Die Vorschriften müssen zudem einen betrieblich notwendigen Zweck erfüllen. Sie müssen zur Wahrung von Sicherheit, Hygiene oder Unternehmensidentität erforderlich sein. Dieser Nutzen muss auch klar erkennbar sein.“
Kann sogar Kleidungsfarbe eine Rolle spielen?
„Ja, vor allem wenn es sich um Uniformen oder spezielle Dienstkleidung handelt, die zur Unternehmensidentität gehört“, sagt Experte Rose. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied beispielsweise im Mai 2024, dass ein Mitarbeiter in der Produktion eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte rote Sicherheitshose tragen muss, auch wenn ihm die Farbe nicht gefällt.
Die Gründe des Arbeitgebers, nämlich die Schutzklasse der Hose, die Wahrung einer Corporate Identity und die Erkennbarkeit in Abgrenzung zu externen Beschäftigten, waren nach Meinung des Gerichts wichtiger als die Ablehnung der roten Kleidung.
Gibt es Ausnahmen bei Hitze? Kann der Arbeitgeber im Sommer knappe Kleidung verbieten?
Bei extremer Hitze muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter berücksichtigen. „Bei hoher Hitze kann es daher erforderlich sein, dass die Vorschriften zur Arbeitskleidung angepasst werden, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden“, so der Experte. „Ein Verbot von knapper Kleidung ist zwar möglich, der Arbeitgeber muss aber die gesundheitlichen Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen. Er sollte daher flexibel bei der Anwendung seiner Vorschriften sein und es den Mitarbeitern ermöglichen, leichte, aber dennoch angemessene und für die Tätigkeit geeignete Kleidung zu tragen.“
Muss man unter Dienstkleidung Unterwäsche tragen?
Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. „In der Regel werden solche Details auch nicht in Kleiderordnungen festgehalten, dies kann aber der Fall sein, wenn das Tragen von Unterwäsche aus hygienischen oder anderen betrieblichen Gründen als notwendig erachtet wird.“ Je nachdem wie sichtbar das Fehlen der Unterwäsche ist und wie streng die Kleidungsvorschriften sind, kann es sich natürlich auch dann um einen Verstoß handeln, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass Unterwäsche getragen werden muss.
An wen kann man sich als Mitarbeiter wenden, wenn man mit Vorschriften zum Outfit unzufrieden ist?
An den direkten Vorgesetzten, den Betriebsrat oder die Personalabteilung. In einigen Unternehmen gibt es auch eine interne Beschwerdestelle oder ein Compliance-Team, das solche Fragen klärt.
Was droht Arbeitnehmern, wenn sie sich nicht an Kleidungsvorschriften halten?
„Das kann verschiedene Konsequenzen haben, je nach Schwere des Verstoßes und der Unternehmenspolitik“, weiß der Experte. „Der Arbeitgeber kann beispielsweise eine Verwarnung oder Abmahnung aussprechen, um auf das Fehlverhalten hinzuweisen und eine Änderung des Verhaltens herbeizuführen.“ Im Extremfall kann wiederholtes Fehlverhalten zu einer Kündigung führen.
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Was ist, wenn der Chef eher ein lässiges Image vertritt und mir den Anzug verbietet, obwohl ich den gerne trage?
Wenn der Chef ein lässiges Image pflegt und sich dies in den Kleidervorschriften des Unternehmens widerspiegelt, muss man sich an diese Vorschriften halten. „Ein Gespräch mit dem Chef oder der Personalabteilung kann aber sinnvoll sein, um herauszufinden, welcher Spielraum bei der Kleiderwahl besteht“, erklärt Rose. „Falls es keine offizielle Vorschrift gibt, kann es trotzdem zu Spannungen kommen, wenn man sich nicht an die bevorzugte Kleidungskultur hält. Es kann sinnvoll sein, die Präferenzen des Chefs zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen Kompromiss zu finden, um eine harmonische Arbeitsbeziehung zu wahren.“
Darf man Dienstkleidung auch außerhalb der Arbeit tragen?
Dazu merkt der Experte an: „In der Regel ist das Tragen von Dienstkleidung außerhalb der Arbeitszeit nicht verboten, es sei denn, es gibt spezifische Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den Unternehmensrichtlinien, die es untersagen.“ Allerdings kann es Konsequenzen haben, wenn Fehlverhalten in Dienstkleidung auftritt und dies auf das Unternehmen zurückzuführen ist. „Nimmt beispielsweise ein Mitarbeiter in Dienstkleidung seines Unternehmens in der Freizeit an einer öffentlichen Veranstaltung teil und verhält sich dort unangemessen oder zeigt rechtswidrige Aktivitäten, kann das Unternehmen negativ wahrgenommen werden. Dies kann negative Folgen auf das Arbeitsverhältnis haben und eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.“
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Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.
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