Brüssel. Auf Mallorca sein Glück als Sänger versuchen? In Polen ein Yoga-Studio aufmachen? In Frankreich Wein anbauen? Wer ernsthaft von so was träumt, der darf einfach loslegen.

Eine europaweite Jobsuche, das ist – zumindest rein rechtlich – überhaupt kein Problem, und davon profitieren auch viele deutsche Betriebe. Nach der Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung dürfen die EU-Bürger nämlich erstens frei entscheiden, in welchem Mitgliedstaat sie als Angestellte oder Selbstständige leben und arbeiten möchten. Und zweitens dürfen sie bei der Bewerbung gegenüber den Einheimischen nicht benachteiligt werden.

Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 wurde das mit vereinbart. Seitdem sind die Regelungen immer wieder erweitert worden. Auch Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein stehen den EU-Bürgern weitgehend offen.

Fast alle Bundesbürger begrüßen die Freizügigkeit der EU

Dass diese Freizügigkeit eine prima Sache ist, darüber sind sich die Deutschen sehr einig: 92 Prozent begrüßen es, „überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte machen zu können“. Nur eine kleine Minderheit ist dagegen. Im EU-Schnitt liegt die Zustimmung zur Freizügigkeit aktuell bei 83 Prozent, wie die repräsentative Umfrage „Eurobarometer“ zeigt.

Das wirtschaftsstarke Deutschland zieht natürlich Arbeitskräfte aus den anderen Mitgliedstaaten besonders an: Gut 2,1 Millionen EU-Ausländer waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit hierzulande 2018 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Auch viele Deutsche nutzen die Freizügigkeit gerne, um mal eine Zeit lang ins Ausland zu gehen. Allein 2017 verlegten laut Statistischem Bundesamt rund 50.000 Bundesbürger ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land. Am beliebtesten war dabei übrigens nicht etwa ein warmes Land in südlichen Gefilden, sondern Nachbar Österreich.

Auch für die Jobsuche kann man einfach ins andere Land einreisen

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man in der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ der Deutschen Rentenversicherung. Achtung: Wer im EU-Ausland einen Arbeitsvertrag schließt, für den gilt natürlich normalerweise das dortige Sozialversicherungsrecht. Solide Infos für viele verschiedene Staaten (auch jenseits Europas) gibt’s beim Krankenkassen-Spitzenverband.

Übrigens: Für die Jobsuche darf man sich ohne weitere Formalitäten in einem anderen EU-Land aufhalten. Manche Staaten verlangen aber, dass man sich bei der zuständigen Behörde meldet. Nach drei Monaten ist dann eine reguläre Anmeldung fällig, ähnlich wie bei uns nach einem Umzug. Und hat man mindestens fünf Jahre lang in dem anderen EU-Land gelebt, hat man dort ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht.

Simon Warke: Der Nordire fragt sich bang, was mit seinem Land da gerade passiert.

Zum Mitreden: Fakten rund um die EU

Was tut die Europäische Union für Wohlstand und Werte? Handfestes Wissen zu Themen wie Arbeitsmarkt, Bildung, Außenhandel, Mobilität und Zuwanderung liefert die bunte Grafikstrecke „EU + DU“ unter: iwd.de/eu-und-du

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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