Berlin. Bei der „Mona Lisa“ von Leonardo da Vinci ist der Fall klar: Es gibt zahllose Fotos von dem Gemälde, aber nur ein Original im Pariser Louvre. Doch wie sieht es mit digitalen Kunstwerken aus, von denen es beliebig viele Kopien geben kann, die sich nicht im Geringsten vom Original unterscheiden? Kann es auch hier den Eigentümer eines Ursprungswerks geben?

Viele Kopien – nur ein Original

In diesem Zusammenhang machen die „Non-fungible Tokens“ (NFT) Furore – Besitznachweise digitaler Musikstücke, Kunstwerke oder Computerspiele, die zu einem Hype geführt haben. Jack Dorsey, der Gründer von Twitter, verkaufte das NFT zu seinem allerersten Tweet für 2,9 Millionen Dollar. Jeder könne sich zwar eine Kopie davon anfertigen, sagt Patrick Hansen, Fachbereichsleiter Blockchain beim Digitalverband Bitkom. Aber es gebe eben nur ein Original.

Ein NFT ist ein Datensatz, der in einer Blockchain hinterlegt ist, einer öffentlichen Datenbank, deren Dateien in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet sind. Jedes NFT ist einzigartig und nicht manipulierbar. Verbindet der Urheber eines digitalen Werks diesen Datensatz mit seiner Kunst, ergibt sich daraus ein individueller Eigentumsnachweis.

2,9 Millionen Dollar kostete das NFT des allerersten Tweets

NFTs seien mittlerweile Statussymbole und vermittelten das Gefühl, über etwas Einzigartiges zu verfügen, so Hansen. Urheberrechte mit kommerziellen Nutzungsrechten seien damit aber nicht automatisch verbunden. Allerdings könnten NFTs etwa den Handel mit Tickets vereinfachen. Auch in der Gamingbranche könnte ein neuer Markt entstehen. So zahlen Fortnite-Spieler viel Geld für digitale Ausrüstung. Würde diese mit NFTs verknüpft, könnten sie gehandelt werden wie echte Waren.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

Alle Beiträge des Autors