Mannheim. Das deutsche Arbeitszeitgesetz regelt Grundsätzliches zur Arbeitszeit wie die Dauer der Arbeit, Pausen und Ruhezeiten. Nun wird es von der Bundesregierung überarbeitet. Was hier wichtig ist, weiß Clemens Schmid, Arbeitsdirektor beim Pharma- und Diagnostikunternehmen Roche in Deutschland.
Herr Schmid, worum geht’s bei der Neuerung?
Viele gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit stammen noch aus einer Zeit, in der virtuelles, globales und mobiles Arbeiten nicht üblich war. Nun fühlt sich die Bundesregierung durch wegweisende Urteile des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung aufgefordert, das Thema gesetzgeberisch anzugehen und zu modernisieren. Die Pandemie hat gezeigt, dass das Privat- und Arbeitsumfeld bei den Beschäftigten immer mehr verschmelzen und alles flexibler wird. Nun müssen der Schutz vor Überforderung und der Rahmen für gesundes Arbeiten sichergestellt werden. Arbeitgeber wiederum benötigen einen verlässlichen, rechtssicheren Rahmen.
Was ändert sich für Beschäftigte?
Das wissen wir heute noch nicht genau, die finale Ausgestaltung steht noch aus. Der aktuelle Entwurf deutet aber darauf hin, dass es eine Pflicht zur Erfassung aller Arbeitszeiten geben wird. Bisher reichte in der Vertrauensarbeitszeit zum Beispiel nur die Erfassung der Arbeitszeitspitzen. Besonders die Wünsche nach flexibler Arbeitszeitgestaltung und unbürokratischen Verfahrensweisen zur Arbeitszeiterfassung können dann nur noch eingeschränkt umgesetzt werden.
Geht es hier um Vertrauen?
Ja. Viele Arbeitnehmende schätzen es, wenn sie ihre Arbeit kurz mal für eine private Angelegenheit wie ein Telefonat oder eine E-Mail unterbrechen können. Und danach weiterarbeiten, ohne jede Arbeitszeitphase einzeln erfassen zu müssen. Ein starres Gesetz, das der Arbeitszeit enge Grenzen setzt, nimmt den Beschäftigten diese Möglichkeit zum flexiblen Umgang mit ihrer Arbeitszeit.
Das klingt nach viel Bürokratie …
Es gäbe einen immensen Anstieg an Bürokratie für Arbeitnehmende, die jeden Arbeitsabschnitt einzeln erfassen müssen. Das erzeugt auch mehr Kosten für Unternehmen. Die Umsetzung einer solchen Gesetzgebung ist für Großunternehmen vielleicht händelbar, wo Zeiterfassungssysteme schon etabliert sind. Was aber ist mit den kleineren Betrieben? Hier wäre die Belastung enorm, da die Einführung entsprechender Systeme hohe Kosten mit sich brächte.
Welche Folgen hätte das?
In Zeiten des Fachkräftemangels haben Unternehmen, die Flexibilität und damit eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben bieten, einen klaren Wettbewerbsvorteil. Wir hätten einen Nachteil gegenüber Unternehmen im (europäischen) Ausland, die hier schon sehr großzügige Regelungen geschaffen haben. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Beschäftigten unnötig starre Vorgaben zu machen. Davon kann niemand profitieren! Was bringt es mir als Arbeitgeber, wenn meine Mitarbeitenden von 9 bis 17 Uhr arbeiten, vielleicht aber die persönliche Präferenz hätten, später am Abend, nach einer ausreichenden Pause, zu arbeiten? Menschen sind unterschiedlich in ihren Bedürfnissen, das sollte die Gesetzgebung würdigen. Nur so kann jeder das individuelle Potenzial ausschöpfen.
Haben Sie konkrete Beispiele, wo die Auswirkungen sichtbar werden?
Innovationsgeist ist Teil unserer DNA. Wann kann ich innovativ sein? Wenn ich selbstbestimmt handeln kann. Gerade in den Forschungsabteilungen, in denen hoch spezialisierte Chemikerinnen und Chemiker, Technikerinnen und Techniker oder Ingenieurinnen und Ingenieure arbeiten, muss man die individuellen Leistungs- und Konzentrationsphasen berücksichtigen. Diese Menschen sind es gewohnt, eigenständig den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit zu bestimmen. Niemand würde Verständnis für einen bürokratischen Mehraufwand zur Arbeitszeiterfassung haben. Wir arbeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, bis hin zum Vertrieb unserer Produkte. Auch Mitarbeitende im Außendienst agieren fast ausschließlich in Vertrauensarbeitszeit. Wer möchte schon alle Reisezeiten, Arbeitszeiten und Ruhezeiten einzeln erfassen?
Dr. Sabine Latorre war bei aktiv 22 Jahre lang die Spezialistin für Themen aus der Chemie- und Pharma-Industrie – bis zu ihrem Rentenbeginn im April 2024. Sie liebt es, komplizierte Zusammenhänge einfach darzustellen – so schon vor ihrer Zeit bei aktiv als Lehrerin sowie als Redakteurin für die Uniklinik Heidelberg und bei „BILD“. Außerdem schreibt sie naturwissenschaftliche Sachbücher für Kitas und Schulen. Privat reizen sie Reisen sowie handwerkliche und sportliche Herausforderungen.
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