Köln. Gebrauchte Kinderklamotten verkaufen? Die Ferienwohnung vermieten? Eine Mitfahrgelegenheit anbieten? Wer so etwas tut, nutzt dazu meist Plattformen wie Ebay, Airbnb, Blablacar und so fort. Für sie alle gilt seit Anfang 2023 eine neue Regelung, die viele Privatleute noch gar nicht kennen.

„Durch die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie sind die Plattformen jetzt in bestimmten Fällen verpflichtet, Daten der Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.“ Das bestätigt der auf das E-Commerce-Recht spezialisierte Legal Consultant Daniel Löwer von Trusted Shops in Köln.

Wer auf Basis des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes gemeldet wird, muss allein deswegen noch nicht zwingend mehr Steuern bezahlen

Mit der neuen Meldepflicht soll verhindert werden, dass gewerbliche Anbieter sich als Privatpersonen tarnen und auf den Plattformen erhebliche Gewinne machen, ohne dafür auch nur einen Cent Steuern zu zahlen. Und die Grenze für so eine Meldung liegt recht niedrig: Man überschreitet sie schon, wenn man als Anbieter in einem Jahr entweder mehr als 30 Transaktionen durchführt oder aber Einnahmen von insgesamt mindestens 2.000 Euro hat.

Wer also mal gründlich den Keller ausmistet und dann viele einzelne Teile auf einer Plattform anbietet, fällt schon unter die Meldepflicht laut Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Ebenso, wer zum Beispiel eine wertvolle Münzsammlung für viel Geld verhökert. Wobei die Meldung selbst noch nicht bedeutet, dass man am Ende auch Extra-Steuern zahlen muss. „Maßgeblich für die Steuerpflicht ist, ob man mit den Transaktionen Gewinn gemacht hat“, erklärt Löwer.

Von den Einnahmen darf man also die Kosten abziehen, die mit diesen Einnahmen zusammenhängen – bei einer Ferienwohnung zum Beispiel Strom und Heizung. Beim Verkauf von gebrauchten Alltagsgegenständen wie beispielsweise Büchern und CDs, Kleidung oder Hausrat geht es nach dem Anschaffungspreis. Und weil der wohl fast immer höher war als der Verkaufspreis, gibt es da normalerweise keinen großartigen Gewinn. Bei wertvollen Gegenständen wie etwa Schmuck oder Oldtimern, deren Wert im Laufe der Jahre gestiegen ist, kann das aber ganz anders aussehen! Und wenn ein Bastler für kleines Geld regelmäßig defekte Fahrräder erwirbt, diese repariert und dann übers Web weiterverkauft, entsteht steuerlich natürlich ebenfalls ein Gewinn.

Die Steueridentifikationsnummer wird von der Plattform erfragt

Nun weiß so mancher am Anfang eines Jahres noch nicht genau, welche kleinen Geschäfte sich womöglich im Lauf der Zeit ergeben. Es empfiehlt sich also, alle Deals genau zu dokumentieren und Belege über die eigenen Ausgaben zu sammeln.

Bei einem kleinen Plus in der Kasse bleiben private Verkäufe in vielen Fällen steuerfrei. „Steuern werden erst erhoben, wenn der gesamte Gewinn über 600 Euro pro Jahr liegt“, sagt der Experte. Das ist aber kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze: Macht man also 620 Euro Gewinn, sind diese 620 Euro zu versteuern. Ausführlich erklären wir das in einem Ratgeber zur Spekulationsfrist auf aktiv-online.

30 Deals auf einer Plattform im Jahr – damit fällt man unter die Meldepflicht laut Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, die Finanzbehörden jeweils bis zum 31. Januar über meldepflichtige Vorgänge des Vorjahres zu informieren. Für Verkäufe aus dem Jahr 2023 greift das also Anfang 2024. Experte Löwer betont: „Die Plattform muss den Anbieter darüber informieren, dass sie seine Daten an die Steuerbehörden weitergibt.“

Unter anderem werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer gemeldet sowie das Konto, über das die Zahlungen laufen. Liegen die nötigen Informationen nicht schon vor, fordert die Plattform sie direkt beim Nutzer an. „Wer darauf nicht reagiert, wird nach der zweiten Mahnung gesperrt – oder bekommt sein Geld nicht mehr ausgezahlt“, warnt der Experte.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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