Stuttgart. Um die Bürger zu entlasten, übernimmt der Staat einen Teil der Energiekosten. Wie geht das genau und was müssen Verbraucher darüber wissen? aktiv hat nachgefragt bei Matthias Bauer, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen und Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Herr Bauer, was muss ich tun, um die Zuschüsse zu meinen Energiekosten zu bekommen?

Im Moment nichts, denn die Hilfen fließen in die Jahresendabrechnungen Ihres Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgers mit ein. Diese sollten Sie aber unbedingt prüfen und am besten die Zählerstände laufend notieren.

Wie muss denn eine korrekte Schlussabrechnung aussehen?

Für Gas- und Fernwärmekunden hat die Bundesregierung den Dezemberabschlag 2022 übernommen. Das heißt, hier dürfen nur elf Abschläge berechnet sein anstatt zwölf. Mieter sollten zum Überprüfen eine nach Monaten aufgeschlüsselte Heizkostenabrechnung von ihrem Vermieter anfordern.

In der Abrechnung für 2023, die Sie dann 2024 erhalten, müssen zwei verschiedene Preise ausgewiesen sein. Für 80 Prozent Ihres früheren Verbrauchs werden 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Gas und 40 Cent pro kWh Strom berechnet. Was über diese Preisobergrenze hinausgeht, bezahlt der Staat.

Aber – wie schon gesagt – nur für 80 Prozent des Verbrauchs, den Sie 2022 hatten. Für den Rest fällt der Marktpreis an. Übrigens soll es auch Hilfen geben für diejenigen, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Die genauen Abläufe stehen aber noch nicht fest.

Ich brauche also keine Angst mehr vor der Strom- und Heizrechnung zu haben?

Das kommt darauf an. Sicher ist: Trotz Preisbremsen wird es teurer als vor der Energiekrise. Damals kostete etwa Strom noch rund 30 Cent pro kWh. Der gedeckelte Preis von 40 Cent ist also schon um ein Drittel höher! Und der Marktpreis beträgt aktuell 40 bis 50 Cent, für Gas 20 bis 30 Cent pro kWh.

Vor diesen hohen Marktpreisen kann man sich selbst schützen, wenn man es schafft, seinen Verbrauch um 20 Prozent zu drosseln. Außerdem sollte man die Preise im Auge behalten und gegebenenfalls zum 1. Januar 2024 den Anbieter wechseln. Denn Stand heute laufen die Preisbremsen am 30. April 2024 aus.

Heißt das: Besser die Heizung abdrehen und die Fenster geschlossen halten?

Auf keinen Fall, denn dann droht ein Schimmelproblem! Besser ist es, die Fenster abzudichten, moderat zu heizen und regelmäßig kurz stoßzulüften. Mehr Infos zu den Preisbremsen geben wir übrigens in unserer FAQ-Liste unter: verbraucherzentrale-bawue.de/faq-zur-energiekrise.

Ursula Wirtz
aktiv-Redakteurin

Als Mitglied der Stuttgarter aktiv-Redaktion berichtet Ursula Wirtz aus den Metall- und Elektrounternehmen in Baden-Württemberg sowie über Konjunktur- und Ratgeberthemen. Sie studierte Romanistik und Wirtschaftswissenschaften. Später stieg sie bei einem Fachzeitschriftenverlag für Haustechnik und Metall am Bau in den Journalismus ein. Neben dem Wirtschaftswachstum beobachtet sie am liebsten das Pflanzenwachstum in ihrem Garten.

Alle Beiträge der Autorin