Wenn Schilder am Straßenrand vor einem Wildwechsel warnen, sollten Autofahrer sofort handeln: Fuß vom Gas und ständig bremsbereit weiterfahren. Das gilt besonders während der dunklen Tageszeiten, also vom frühen Abend bis zum frühen Morgen. Denn wenn ein Reh, ein Hirsch oder ein Wildschwein aus dem Gebüsch bricht, ist es meistens zu spät, um noch anzuhalten. 

Nach dem Wildunfall: Der Autofahrer sollte Fahrzeug und Unfallstelle sichern

Wer trotz größter Vorsicht einen Zusammenstoß mit einem Wildtier hatte, darf nicht einfach weiterfahren. Wie bei jedem Unfall muss zuerst die Unfallstelle gesichert werden. Also: Warnblinker einschalten, Warnweste an, Warndreieck aufstellen. Liegt das Tier auf der Straße, muss es an den Straßenrand geschafft werden, damit Folgeunfälle vermieden werden.

Achtung: Weil ein Wildtier auch Tollwut haben könnte, sollte man es nie ohne Handschuhe anfassen. Auf keinen Fall darf man das tote Tier mitnehmen, um daraus einen Sonntagsbraten zu machen: Das wäre Wilderei. Und die ist strafbar.

Ist das Tier nicht tot, sondern möglicherweise verletzt in den Wald gelaufen, sollte man sich seine Fluchtrichtung merken, damit das Tier vom Jäger gefunden werden kann.

Richtiges Verhalten: Bei einem Wildunfall immer die Polizei rufen

Nachdem die Unfallstelle gesichert ist, ruft man am besten die Polizei an. Sie verweist möglicherweise an den Jagdpächter. Er wird versuchen, das verletzte Tier im Wald aufzuspüren. Tote Tiere entsorgt er in der Regel.

Für die Kfz-Versicherung ist es wichtig, sich eine Bestätigung des Wildunfalls von der Polizei oder dem Jagdpächter ausstellen zu lassen. „Zusätzlich sollte man Fotos von der Unfallstelle machen“, rät Kim Paulsen aus der Pressestelle des Bund der Versicherten. Dazu fotografiert man also entweder das verunfallte Tier, oder, wenn es nicht mehr da ist, zumindest die Schäden am Auto.

Nach dem Unfall das Fahrzeug nicht sofort reinigen

„An zurückgebliebenen Haaren können Experten oft sehr genau erkennen, mit welcher Art Tier man zusammengestoßen ist“, sagt der Versicherungsexperte. Von einer Autoreinigung sollte man absehen, bis die Versicherung geklärt hat, ob ein Gutachter vorbeikommen muss oder nicht. Die Versicherung zahlt nämlich nicht in jedem Fall für die Schäden, die durch den Zusammenstoß am Auto entstanden sind.

Wann zahlt bei einem Wildunfall die Kfz-Versicherung?

Bei Unfällen mit Tieren schauen Kfz-Versicherungen ganz genau hin. „Ausnahme: Man hat eine Vollkaskoversicherung“, sagt Paulsen. Denn dann ist jeder Unfall mit dem Auto versichert, die Ursache spielt dabei keine Rolle.

Allerdings sollte man sich gut überlegen, ob man in diesem Fall den Schaden meldet. „Denn häufig hat der Versicherte bei der Vollkasko eine höhere Selbstbeteiligung. Das heißt, man muss bei einem kleineren Schaden einen großen Teil selbst bezahlen.

Zusätzlich wird man nach der Meldung in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, so erhöht sich die Versicherungsprämie in den folgenden Jahren. Das ist bei der Teilkaskoversicherung nicht der Fall.“

Welche Tiere sind für die Versicherung Wildtiere? Da gibt es wichtige Unterschiede

Eine Teilkaskoversicherung dagegen zahlt nicht in jedem Fall: „Wer einen älteren oder leistungsschwachen Tarif hat, kann in seinem Vertrag noch den Begriff ‚Haarwild‘ finden“, erklärt Paulsen. Das heißt, dass ein Unfall mit beispielsweise einem Fasan nicht unbedingt versichert ist, denn ein Fasan ist Federwild.

Dabei kommt es allerdings darauf an, was bei dem Zusammenprall passiert ist: „Ist der Vogel in die Windschutzscheibe geflogen, ist das ein Glasbruchschaden. Er ist üblicherweise über die Teilkasko versichert.“ Wenn der Vogel aber auf die Motorhaube oder in den Kühlergrill geprallt ist, würde die Versicherung eben nicht bezahlen.

„Dabei kann ein solcher Zusammenprall mit einem Bussard oder einem anderen Raubvogel auf der Autobahn einen teuren Schaden verursachen“, so Paulsen.

Tipp für Autofahrer: Versicherungsverträge checken

Neuere Verträge oder Komforttarife versichern aber nicht nur Unfälle mit Haarwild, sondern mit Tieren aller Art. „Das ist die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel“, erklärt der Versicherungsexperte.

Dementsprechend wäre auch der Unfall mit dem Fasan versichert. Wer also ländlich wohnt oder zumindest häufig mit dem Wagen auf Autobahnen oder Landstraßen durch wenig besiedelte Regionen fährt, sollte seinen Vertrag überprüfen. Sind nur Unfälle mit Wildtieren versichert, oder auch Unfälle mit allen anderen Tieren? Dazu zählen dann übrigens auch Unfälle mit einem Pferd, einer Kuh oder einem Schaf.

„Sie sind Haus- und Nutztiere“, sagt Paulsen. „Steht im Vertrag, dass nur Unfälle mit Wildtieren versichert sind, wären also Unfälle mit ihnen nicht versichert. Das ist bei der erweiterten Wildschadenklausel anders.“

Bei den Haus- und Nutztieren wird die Versicherung übrigens versuchen, den Halter ausfindig zu machen, und ihn in Regress zu nehmen. „Darum sollten die Besitzer von beispielsweise Hunden oder Pferden eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Sie übernimmt den Schaden, wenn die Tiere einen Unfall verursacht haben.“