Die erste Entgeltabrechnung des neuen Jahres hält eine Überraschung bereit: Der Nettobetrag hat sich bei den meisten Arbeitnehmern im Vergleich zum Dezember vergrößert! Das liegt daran, dass ab Januar 2024 neue Regeln für Steuern und Sozialabgaben gelten. aktiv erklärt die wichtigsten Änderungen – und warum das Netto im Frühjahr womöglich gleich noch einmal höher wird.

Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag

Mit insgesamt 15 Milliarden Euro werden die Arbeitnehmer allein 2024 steuerlich entlastet, so hat es Bundesfinanzminister Christian Lindner im Dezember angekündigt. Das wichtigste Instrument dabei: die Anhebung der Freibeträge, also der Grenzen, bis zu denen das jährliche Einkommen steuerfrei bleibt. Hier ändert sich 2024 gleich in mehreren Fällen etwas. 

Zum einen steigt nämlich der sogenannte Grundfreibetrag. Der orientiert sich am amtlichen Existenzminimum, das nicht besteuert werden darf – und die Grundversorgung ist wegen der zeitweise hohen Inflation eben teurer geworden. Also erhöht sich auch der Grundfreibetrag: von 10.908 auf nun 11.604 Euro. Zudem springt der für Familien relevante Kinderfreibetrag von 6.024 auf 6.384 Euro (für beide Eltern zusammen). Er wird noch zur steuerfreien Summe hinzuaddiert, wirkt sich allerdings nur aus, wenn der steuerliche Vorteil höher ist als das Kindergeld (was jeweils günstiger ist, errechnet das Finanzamt automatisch). Angehoben wurde auch die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt: Er greift nun ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro (bislang waren es 62.810 Euro).

11.604 Euro bleiben 2024 für jeden Arbeitnehmer steuerfrei. Quelle: Datev

Das steuerliche Plus beim Netto wird allerdings fallweise von steigenden Sozialabgaben verringert. Denn zum einen gelten nun wie praktisch jedes Jahr höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Diese definieren, bis zu welchem Bruttoentgelt Beiträge gezahlt werden müssen. Bei der Krankenversicherung ist die Grenze auf 5.175 Euro im Monat gestiegen (2023 lag sie bei 4,987,50 Euro). Zum anderen steigt der „durchschnittliche Zusatzbeitragssatz“ (ein amtlicher Rechenwert) um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Wobei da jede Kasse separat agieren kann, beim Marktführer TK zum Beispiel hat sich der Zusatzbeitrag nicht erhöht.

Steuern: Verheiratete mit Kindern werden am stärksten entlastet

Wie sich die Neuerungen im Portemonnaie bemerkbar machen, hat die in Nürnberg ansässige Software-Genossenschaft Datev mit Beispielfällen durchgerechnet. „Bei durchschnittlich Verdienenden mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro spüren Verheiratete mehr von der Entlastung als Alleinstehende“, heißt es. So kann sich ein Verheirateter mit zwei Kindern in dieser Gehaltsklasse über ein jährliches Plus von 315 Euro freuen, ein kinderloser Verheirateter über 273 Euro. „Dem Single bleiben 196 Euro mehr übrig als 2023 und einem alleinerziehenden Elternteil 203 Euro“, so die Datev.

Weitere Entlastungen könnten im Frühjahr kommen

Noch nicht ganz klar ist, ob sich Beschäftigte auf weitere Steuersenkungen freuen dürfen. Mit Blick auf das am Jahresanfang sehr stark gestiegene Bürgergeld hat Finanzminister Lindner im Dezember erklärt, dass die Regierung auch bei den Steuerfreibeträgen noch einmal nachjustieren werde. Demnach sei eine weitere Anhebung auf dann 11.784 Euro beim Grundfreibetrag und 6.612 Euro beim Kinderfreibetrag geplant. Das Gesetz dazu kann allerdings erst im Frühjahr beschlossen werden – der höhere Freibetrag würde dann rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten. Die Lohnbuchhaltungen werden sich über diese doppelte Arbeit nicht gerade freuen.

Neue Grenzen für Mini- und Midijobs

  • ​Weil der Mindestlohn am 1. Januar auf 12,41 Euro pro Stunde steigt, ändern sich auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs.
  • In einem steuerfreien Minijob darf man neuerdings maximal 538 Euro im Monat verdienen.
  • Damit gelten nun 538,01 Euro als Untergrenze für einen Midijob, die obere Grenze für eine derartige Beschäftigung liegt unverändert bei 2.000 Euro brutto im Monat
Michael Aust
aktiv-Redakteur

Michael Aust berichtet bei aktiv als Reporter aus Betrieben und schreibt über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach seinem Germanistikstudium absolvierte er die Deutsche Journalistenschule, bevor er als Redakteur für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ und Mitarbeiter-Magazine diverser Unternehmen arbeitete. Privat spielt er Piano in einer Jazz-Band. 

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