Hamburg. Früher ist einem das Kleingedruckte im Supermarktregal vielleicht gar nicht aufgefallen. In Zeiten gestiegener Kosten schauen viele genauer hin. Und bemerken, dass Preisschilder inzwischen etwas anders aussehen. Grund ist die geänderte Preisangabenverordnung, die kürzlich in Kraft getreten ist.

Diese Verordnung regelt zum Beispiel die Angabe von Ermäßigungen. „Wird ein Produkt mit Slogans wie ‚20 Prozent günstiger‘ beworben, muss daneben jetzt der günstigste Verkaufspreis der vergangenen 30 Tage genannt werden“, erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dies erhöhe die Vergleichbarkeit und gelte sowohl im Laden als auch im Online-Handel.

Grundpreise müssen jetzt einheitlich angegeben werden

Auch beim sogenannten Grundpreis schafft die Verordnung mehr Klarheit. Hier hatten Aldi, Edeka und Co. bislang die Wahl: Waren in einem Glas Konfitüre etwa höchstens 250 Gramm Füllmenge, durfte der 100-Gramm-Preis als Grundpreis angeben werden. Entsprechend günstig sah der Artikel im Vergleich mit größeren Gläsern aus, für die der Händler stets den Kilopreis nennen musste. „Jetzt aber ist bei allen Packungsgrößen die Angabe des Kilo- beziehungsweise Literpreises Pflicht“, sagt Valet.

Leider, so der Experte weiter, habe sich in Sachen Lesbarkeit nichts verbessert: Grundpreise dürfen auch weiterhin in einer Schriftgröße von nur zwei Millimetern auf dem Preisschild stehen. „Das ist sehr klein – besonders, wenn man eine Sehschwäche hat.“

Michael Aust
aktiv-Redakteur

Michael Aust berichtet bei aktiv als Reporter aus Betrieben und schreibt über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach seinem Germanistikstudium absolvierte er die Deutsche Journalistenschule, bevor er als Redakteur für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ und Mitarbeiter-Magazine diverser Unternehmen arbeitete. Privat spielt er Piano in einer Jazz-Band. 

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