Berlin. Die eID, also die elektronische Identifizierung eines Bundesbürgers, gibt es hierzulande schon lange. Jetzt kommt die Smart-eID dazu, sie ist seit September Gesetz: Man kann sich den eigenen Personalausweis direkt im Smartphone speichern!

Fürs digitale Ausweisen genügen dann allein das Handy und die Ausweis-PIN, die Ausweiskarte selbst ist nicht mehr nötig. Bei der klassischen eID dagegen muss man bei jedem einzelnen Vorgang den Ausweis-Chip ans Smartphone halten. Ausgelesen wird er über die NFC-Schnittstelle, die praktisch alle modernen Geräte bieten.

Schon jetzt kann man sich mit der eID so manchen Gang aufs Amt sparen

So oder so: Der digitale Ausweis spart manchen Gang aufs Amt. So können Fahrschüler beispielsweise im Main-Kinzig-Kreis ihren Führerschein online beantragen, junge Eltern beim Standesamt in Bremen den Namen ihres Kindes online festlegen. Das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz wird Stück für Stück Realität, bis Ende 2022 sollen 575 Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen per Internet nutzbar sein.

Zu jedem Personalausweis gehört eine sechsstellige Geheimzahl

Um den Personalausweis online einsetzen zu können, benötigt man einen Ausweis mit Chip und die PIN dazu, eine sechsstellige Geheimzahl. Den Chip im Ausweis hat schon jeder Bürger, ältere Karten ohne Chip sind inzwischen nicht mehr gültig. Personalausweise mit automatisch aktiviertem Chip werden allerdings erst seit Juli 2017 ausgegeben. Wer noch einen älteren Ausweis mit deaktiviertem Chip hat, kann das Einschalten kostenlos im Bürgeramt erledigen.

575 Verwaltungsleistungen sollen bis Ende 2022 online nutzbar sein

Inzwischen „können Bürgerinnen und Bürger das Einschalten und eine neue PIN bequem online beantragen“ – so hatte es das Bundesinnenministerium jedenfalls im September angekündigt. „Aus Sicherheitsgründen werden die benötigten Daten innerhalb weniger Tage per Brief zugestellt.“

Die PIN bekommt man an sich stets automatisch, wenn man einen neuen Personalausweis beantragt. Wer seine Geheimzahl vergessen hat, kann sich kostenlos eine neue Zugangsnummer schicken lassen.

Basis für die Nutzung von eID und Smart-eID ist die amtliche „AusweisApp2“

Außerdem muss man auf dem Smartphone die „AusweisApp2“ installieren. Für deren Nutzung sollte man schließlich wissen, wo genau im Gerät sich die NFC-Antenne befindet: An diese Stelle muss die Ausweiskarte gehalten werden. Die amtliche Liste der eID-tauglichen Smartphones steht unter ausweisapp.bund.de/mobile-geraete im Web. Die App selbst bietet zudem die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“.

eID geht meistens – Smart-eID klappt aber nur auf ganz modernen Geräten

Für die neue Smart-eID muss der Ausweis nur noch ein einziges Mal ans Smartphone gehalten werden, die Ausweisdaten werden dann im Gerät gespeichert. Ab Dezember 2021 soll das klappen – vorerst aber nur mit topmodernen Geräten der Reihe Samsung Galaxy S, wie das Innenministerium erklärt. „In der ersten Jahreshälfte 2022 soll die Smart-eID auf den meisten im Handel verfügbaren Smartphones nutzbar sein“, heißt es weiter.

Aber Achtung: An der Grenze kann auch eine Smart-eID den Personalausweis nicht ersetzen.

Reiserecht: Ein gültiger Pass ist eine Selbstverständlichkeit

Ohne gültigen Pass kann man nicht nach Dubai fliegen. Das stellte ein Pauschalreisender erst fest, als schon alles zu spät war. Also verklagte er das Reisebüro, das angeblich nicht deutlich genug auf die Passpflicht hingewiesen hatte, auf Rückzahlung des Reisepreises. Beim Amtsgericht München kam der Mann damit aber nicht durch. Denn: Dass man einen gültigen Pass dabei hat, ist eine Selbstverständlichkeit – „und kein sich aus dem Reiseland selbst ergebendes Erfordernis, auf das der Reisende hinzuweisen ist“ (12.7.23, 171 C 3319/239).