Das Sprichwort lautet: Wer suchet, der findet. Aber man findet auch mal Sachen, die man nicht gesucht hat: verlorene Wertgegenstände von anderen wie etwa ein Smartphone in der Bahn oder einen Ohrring im Supermarkt. Welche Rechte und Pflichten haben dann Finder? Markus Schaarschmidt vom Internetportal zentralesfundbuero.com und Ulrike Schulz von der Stiftung Warentest verraten, was bei Fundsachen zu beachten ist.

Die Finder haben nach dem Fund eine gesetzliche Pflicht

Es gibt fast nichts, was sich nicht verlieren und wiederfinden lässt. Aber muss ich überhaupt etwas finden, das heißt konkret: etwas sehen und an mich nehmen? Nein, denn ob ich einen verlassenen Gegenstand wirklich bemerke, kann einem ja niemand nachweisen. „Wenn ich ihn aber an mich nehme, hat das Pflichten im rechtlichen Sinne zur Folge“, sagt Markus Schaarschmidt.

Dessen muss man sich bewusst sein. „Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind Finder dazu verpflichtet, ihren Fund zu melden“, ergänzt Ulrike Schulz von der Stiftung Warentest. „Und zwar sobald es ihnen möglich ist. Wer etwas findet, muss es entweder im Bürgeramt, im Fundbüro oder aber bei einer Polizeidienststelle abgeben.“

Nur Sachen im Wert von bis zu 10 Euro darf man einfach so behalten, bei allem darüber muss man aktiv werden. „Aber auch bei einem gebrauchten Teddy oder einem Modeschmuckstück, das weniger als 10 Euro kostet, kann der emotionale Wert ja durchaus höher sein“, sagt Schaarschmidt. Deshalb sollte man in solchen Fällen netterweise auch versuchen, den Fund zu melden.

Man darf den Besitzer auch selbst ausfindig machen

Eine weitere wichtige Frage: Was ist, wenn Name und Adresse oder Telefonnummer des Besitzers auf dem Gegenstand zu finden sind? „Dann darf man natürlich die Fundsache auch direkt dem Eigentümer zurückgeben“, sagt die Expertin von Stiftung Warentest. Ist man ratlos, wem die Fundsache gehört, ist generell das Fundbüro die erste Anlaufstelle.

Meldung beim Fundbüro ist die sicherste Methode

Wer etwas findet und keinen Eigentümer erkennt, der muss den Fund der zuständigen Behörde, also dem Fundbüro, mitteilen. Das ist je nach Gemeinde beim Ordnungs- oder Bürgeramt angesiedelt. Die Anzeige an die Behörde muss unverzüglich erfolgen und inhaltlich so konkret sein, dass das Amt den Empfangsberechtigten ermitteln kann.

Das heißt also, es müssen genaue Angaben im Hinblick auf den Fundort und den Zustand der Sache gemacht werden. Internetportale wie zentralesfundbuero.com versuchen, diesen Prozess zu digitalisieren, kostenlos für den Finder. Man muss aber auch hier von den Behörden eine Bestätigung bekommen, dass man den Fund angezeigt hat. „Das kann dauern, einige Behörden machen das nämlich noch nicht online“, sagt Schaarschmidt.

Es gibt aber in machen Fällen auch Ausnahmen. Wer nämlich einen Gegenstand etwa in der Bahn oder im öffentlichen Nahverkehr findet, kann den Fund auch beim jeweiligen Betreiberunternehmen melden.

Für Funde in Amtsgebäuden ist wiederum die jeweilige Behörde zuständig. Im Kaufhaus, Kino oder Restaurant kann man sich an die Mitarbeiter wenden, dann aber verwirkt man meist seine Finderrechte.

Schnelles Handeln ist ein wichtiger Faktor

Finder sind verpflichtet, den Fund schnellstmöglich zu melden. Sie müssen dafür aber nicht etwa ihre Arbeit niederlegen oder die Schule schwänzen. Wie wichtig es aber sein kann, schnell zu reagieren, macht ein einfaches Beispiel deutlich: „Ein Finder hatte ein iPad gefunden. Da es Abend war, hatte das städtische Fundbüro schon geschlossen. Noch am gleichen Abend stand die Polizei vor der Tür, der Besitzer hatte sein iPad getrackt. Dann ist es natürlich schwer zu beweisen, dass man den Fund doch melden wollte“, berichtet der Experte.

Mit der Onlineanzeige in einem Internetfundbüro hat man wenigstens etwas in der Hand. Verschweigt man einen Fund oder vergisst, den Fund zu melden, kann das teure Folgen haben. „Dann kann man sich der Unterschlagung strafbar machen“, erklärt Schulz.

Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten beachten

Vielleicht überraschend: Das Fundbüro kann die Herausgabe des Gegenstands verlangen. Wenn die Behörde entscheidet, den Gegenstand beim Finder zu belassen, muss der aber dafür sorgen, dass er sechs Monate aufbewahrt wird. Benutzen darf er ihn in der Zeit nicht.

Nach sechs Monaten (egal ob in der eigenen Verwahrung oder im Fundbüro) geht der Gegenstand dann in den Besitz des Finders über. „Hat der daran kein Interesse, wird die Fundsache versteigert“, sagt die Expertin der Stiftung Warentest. Eine Sonderregelung gilt für Behörden und Verkehrsunternehmen, die Fundgegenstände nur drei Monate aufbewahren müssen.

Was ist mit einem Finderlohn?

Meldet sich der Besitzer, schuldet er dem ehrlichen Finder einen Finderlohn. Bis zu einem Wert von 500 Euro beträgt dieser 5 Prozent. Für alles, was einen Sachwert von 500 Euro übersteigt, sind 3 Prozent fällig. „Bei Bus und Bahn gelten allerdings andere Sätze“, sagt Schaarschmidt. „Dann ist der Finderlohn nur halb so hoch – und ein Anspruch besteht auch erst ab einem Fundwert von 50 Euro.“

Den Finderlohn kann man übrigens sogar einklagen, wenn sich der Besitzer weigert, ihn zu zahlen. Nur bei Dingen mit rein emotionalem Wert bleibt die Belohnung freiwillig.

Was zum Schmunzeln: Kuriose Fundstücke

Schlüssel, Kleidungsstücke, Smartphone, Geldbörse oder Laptop werden besonders oft vergessen. Aber es gibt auch kuriosere Fundsachen:

  • In einem Hotel in Budapest fanden laut einer Umfrage von Lastminute.de unter Hoteliers Mitarbeiter zum Beispiel eine Tasche voll mit lebenden Schnecken. Die Gäste hatten ihr kurioses Gepäck schon überall gesucht.
  • In einem Hotel in Mailand hatte ein Gast seinen Verlobungsring mit Diamant im Zimmer liegen lassen, auf dem Weg zum Heiratsantrag.
  • In Augsburg tauchte vor Kurzem eine seltene Erstauflage eines Buchs über Heldensagen aus dem Jahr 1700 in Latein im Fundbüro der Stadt auf. Die wurde nicht mehr abgeholt, sie wurde daraufhin der Bayerischen Staatsbibliothek überlassen.
  • Ebenfalls in Bayern meldete sich der Besitzer eines goldenen Throns mit rotem Samtbezug nicht mehr. Wie man ein 60 Kilo schweres Teil verlieren kann? Bleibt ein Rätsel.
  • In Weimar wurden im Fundbüro der Stadt schon ein Tischtennis-Roboter und eine Schneefräse abgegeben.
Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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