„Wenn ich mit einem digitalen Stift oder einfach meinem Finger beispielsweise ein Bestell- oder Vertrags-PDF am Tablet unterschreibe, steht da zwar mein Name, aber der Empfänger hat keinen Nachweis darüber, dass tatsächlich ich dieses Dokument unterschrieben habe“, sagt Rebekka Weiß, die beim Branchenverband Bitkom Leiterin Vertrauen und Sicherheit ist.
Das mag kein Problem sein, wenn man für wenige Euro dadurch eine Bestellung bei einem Versandhändler auslöst. „Um aber beispielsweise staatliche Leistungen zu beantragen, muss ich meine digitale Identität nachweisen“, so Weiß. Dazu benötigt man die elektronische oder digitale Signatur. Sie gibt es in einer einfachen Variante, in einer fortgeschrittenen und als qualifizierte digitale Signatur.
Was genau bedeuten die verschiedenen E-Signaturen
Die einfache elektronische Signatur: Hier geht es lediglich darum, den Urheber einer Nachricht oder eines Dokuments kenntlich zu machen. Eine als Bild ins Schriftstück eingescannte Unterschrift reicht dafür bereits aus. So ist es beispielsweise in vielen Unternehmen heute üblich, unter einem elektronisch versandten Brief die eingescannte Signatur des Chefs zu platzieren. Diese Form der E-Signatur ist aber nicht rechtswirksam und kann nur für einfache Vereinbarungen oder Bescheinigungen verwendet werden.
Sowohl eine fortgeschrittene elektronische Signatur als auch eine qualifizierte elektronische Signatur bieten hingegen ein höheres Maß an Sicherheit. Für diese Signaturen gibt es strengere Vorschriften. So muss zum Beispiel eine bestimmte Person zweifelsfrei mit der Unterschrift verknüpft sein. „Hier wird ein sehr hoher technischer Aufwand betrieben, um sicherzustellen, dass der Absender die Person ist, die sie vorgibt zu sein. Dafür hat sie dann aber auch den gleichen Beweiswert, wie eine handschriftliche Unterschrift auf einem Dokument“, sagt IT-Expertin Weiß. Diese beiden Signatur-Arten sind außerdem fälschungssicher. Sie sind mit den signierten Daten verknüpft, so dass ein Dokument nach dem Signieren nicht unbemerkt verändert werden kann.
Wer eine qualifizierte elektronische Signatur erstellen möchte, benötigt eine Signaturkarte, die mit einem einzigartigen, fälschungssicheren elektronischen Zertifikat versehen ist – Anbieter dieser Zertifikate sind beispielsweise die Deutsche Post oder die Telekom. Zusätzlich ist ein geeignetes Kartenlesegerät und eine Signatursoftware erforderlich. Das ist ein erheblicher Aufwand und lohnt sich eher für Unternehmen oder etwa Anwälte, die rechtsicher Verträge digital unterschreiben müssen, als für Privatpersonen.
Wie man sich im Internet sonst noch identifizieren kann
Beispiele im Alltag, wo man im Internet nachweisen muss, dass man selbst vor dem Bildschirm sitzt, gibt es aber auch: „Wer Carsharing nutzt, musste sich möglicherweise digital durch das Hochladen des Führerscheins und seines Fotos ausweisen“, sagt Weiß. Zweites Beispiel: Bei Postident (Deutsche Post), das man für die Eröffnung eines Bankkontos oder eines Mobilfunkvertrags nutzen kann, ist eine Identifizierung per Video-Chat oder Foto möglich. Wichtige Fragen und Anwendungsbeispiele werden auf deutschepost.de beantwortet und gezeigt.
Und auch der neue Personalausweis ist für die Identifikation im Netz sehr hilfeich. Doch um den Ausweis zur Online-Identifikation einzusetzen, benötigt man zusätzlich eine PIN, die AusweisApp2 (ausweisapp.de) auf dem Smartphone und ein Kartenlesegerät. Infos über geeignete Geräte gibt es ebenfalls über die Internetadresse der AusweisApp2. Die Kosten liegen im Schnitt bei 30 Euro.
Die Online-Ausweisfunktion können, nur zum Beispiel Eltern in Bremen verwenden, die beim Standesamt online den Namen ihres Kindes festlegen und Geburtsurkunden bestellen wollen. Weitere Einsatzmöglichkeiten werden auf der Seite der Ausweis-App aufgelistet. Grundsätzlich kann man die Onlinefunktion des Personalausweises immer dann nutzen, wenn im Internet ein Kreis, der zur Hälfte grün, zur Hälfte blau ist, als Logo zu sehen ist. In der App wird dann zwischen registrierten Nutzern und den Anbietern eine sichere Verbindung hergestellt. Damit der Anbieter auf die Daten des Bürgers zugreifen darf, muss er sich vorher beim Bundesverwaltungsamt eine Berechtigung geholt haben. So weisen sich also beide Seiten eindeutig aus.
Immer mehr Verwaltungsgänge online möglich
„Die Online-Identifizierung über den Personalausweis kann so einige Behördengänge direkt ersparen“, erklärt Rebekka Weiß. Und damit öffnen sich allen Bürgern immer mehr Möglichkeiten, ihre Behördengänge online zu erledigen. Denn dank des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen bis Ende 2022 Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsportale digital anbieten. Dann sollen rund 600 Verwaltungsleistungen im Internet nutzbar werden. Was heute schon möglich ist, kann man auf dem OZG-Dashboard auf dashboard.de nachschauen.